Schabbat — Blatt 103b

1Wie ist dies [in Übereinstimmung zu bringen]? Man ist nur dann schuldig, wenn man einen kleinen Namen, der ein Teil eines großen ist, schreibt, wie Šem von Šimo͑n oder Šemuél, Noaḥ von Naḥor, Dan von Daniél, Gad von Gadiél. R. Jehuda sagt, auch wenn man zwei gleiche Buchstaben schreibt, die aber ein Wort für sich sind, wie šeš, tet, rir, gag, ḥaḥ.

2R. Jose sprach: Ist man denn wegen Schreibens schuldig, man ist ja vielmehr wegen Zeichnens schuldig, denn so zeichnete man die Bretter bei der Errichtung der Stiftshütte, um die zusammengehörenden zu erkennen!? Man ist daher schuldig, auch wenn man nur eine Schramme auf zwei Brettern, oder zwei Schrammen auf einem Brette geritzt hat.

3R. Šimo͑n sagte: Und eine [von diesen] ausüben, man könnte glauben, [man sei nur dann schuldig,] wenn man den ganzen Namen schreibt, das ganze Gewand webt oder das ganze Sieb fertigt, so heißt es von einer. Man könnte nun glauben, [der Ausdruck] von einer deute darauf, [man sei schuldig,] auch wenn man nur einen Buchstaben schreibt, einen Faden webt oder eine Masche an einem Siebe macht, so heißt es eine. Wie ist dies [in Übereinstimmung zu bringen]? Man ist nur dann schuldig, wenn man eine Arbeit verrichtet, wie sie bestehen bleibt.

4R. Jose sagte: Und eine von diesen ausüben, zuweilen ist man ein [Opfer] wegen aller [Arbeiten] schuldig, und zuweilen ist man wegen jeder besonders schuldig.

5Hier wird also gelehrt, daß man nach R. Jehuda schuldig sei, auch wenn man zwei gleiche Buchstaben geschrieben hat!? – Das ist kein Widerspruch; das eine ist seine Ansicht, das andere ist die seines Lehrers. Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen R. Gamliéls, auch wenn man nur zwei gleiche Buchstaben schreibt, wie šeš, tet, rir, gag, ḥaḥ sei man schuldig. –

6R. Šimo͑n ist ja derselben Ansicht, wie der erste Tanna!? Wolltest du aber sagen, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen, wenn man aa von aazerkha [ich umgürte dich] schreibt; nach dem ersten Tanna sei man wegen aa von aazerkha nicht schuldig, und nach R. Šimo͑n sei man deswegen schuldig, weil es in der Amulettenschrift [als Wort] vorkommt, so wäre demnach R. Šimo͑n erschwerender Ansicht,

7während gelehrt wird, wer das Mindeste bohrt, das Mindeste abkratzt, das Mindeste bearbeitet, das Mindeste auf einem Geräte malt, sei schuldig, und wie R. Šimo͑n sagt, nur wenn man ganz durchbohrt, ganz abkratzt, ganz bearbeitet, oder die ganze Figur malt!? –

8R. Šimo͑n will uns folgendes lehren: man ist nur dann schuldig, wenn man den ganzen Namen schreibt. – Wie kannst du dies sagen, es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Und eine [von diesen] ausüben; man könnte glauben, [man sei nur dann schuldig,] wenn man den ganzen Namen schreibt, so heißt es: von einer!? – Erkläre dies folgendermaßen: man könnte glauben, nur wenn man den ganzen Vers geschrieben hat, so heißt es: von einer.

9«R. Jose sagte: Und eine von diesen ausüben, zuweilen ist man ein [Opfer] wegen aller [Arbeiten] schuldig, und zuweilen ist man wegen jeder besonders schuldig.»

10R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Folgendes ist der Grund R. Joses: eine von einer, diese von diesen; eine wie diese, diese wie eine.

11Eine: Šimo͑n; von einer: Šem von Šimo͑n; diese: Hauptarbeiten; von diesen: Abzweigungen; eine wie diese: bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten; diese wie eine: bei Versehen hinsichtlich des Šabbaths und Vorsatz hinsichtlich der Arbeiten.

12R. JEHUDA SAGTE: WIR FINDEN KLEINE NAMEN, DIE EIN TEIL EINES GROSSEN SIND. Stimmt dies denn, das Mem in Šem ist ja ein geschlossenes, während das Mem in Šimo͑n ein offenes ist!? R. Ḥisda erwiderte: Dies besagt, daß es tauglich ist, wenn man statt eines geschlossenen [Mem] ein offenes schreibt.

13Man wandte ein: Du sollst sie schreiben, die Schrift muß nämlich eine vollständige sein; man darf nicht schreiben Aleph statt A͑jin oder A͑jin statt Aleph, Beth statt Kaph oder Kaph statt Beth, Gimel statt Çade oder Çade statt Gimel, Daleth statt Reš oder Reš statt Daleth, He statt Ḥeth oder Ḥeth statt He, Vav statt Jod oder Jod statt Vav, Zajin statt Nun oder Nun statt Zajin, Ṭeth statt Pe oder Pe statt Ṭeth,

14gebogene [Buchstaben] statt gerader oder gerade statt gebogener, Mem statt Samakh oder Samakh statt Mem, geschlossene statt offener oder offene statt geschlossener. Ferner darf man nicht statt eines offenen Abschnittes einen geschlossenen oder statt eines geschlossenen einen offenen machen. Hat man [eine gewöhnliche Stelle] nach Art eines Liedes oder ein Lied in gewöhnlicher Art geschrieben, hat man [die Torarolle] nicht mit Tinte geschrieben, oder hat man die Gottesnamen mit Gold geschrieben, so muß man sie verstecken!? –

15Er ist der Ansicht des Tanna der folgenden Lehre: R. Jehuda b. Bethera sagte: Beim zweiten Tage heißt es veniskehem, beim sechsten unsakheha und beim siebenten kemišpaṭam, das sind also Mem, Jod und Mem, die Majim [Wasser] ergeben; hier haben wir in der Tora eine Andeutung für das Wassergießen.

16Wenn nun ein geschlossenes [Mem] statt eines offenen zulässig ist, so ist ja auch ein offenes statt eines geschlossenen zulässig!? –

17Es ist ja nicht gleich: wenn man statt eines offenen ein geschlossenes gebraucht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.