Schabbat — Blatt 103a
1Und des Bohrens beim Mindesten schuldig. Einleuchtend ist dies nach Rabh, denn es hat den Anschein, als bohre man eine Luke in einem Bau, wieso aber ist man dieserhalb nach Šemuél schuldig, dies ist ja keine Beendigung der Arbeit!? – Dies gilt von dem Falle, wenn man mit einem eisernen Nagel bohrt und ihn stecken läßt; dies ist eine Beendigung der Arbeit.
2DIE REGEL IST. Was schließt diese Regel ein? Sie schließt den Fall ein, wenn man ein Kapiz an einem Kab zeichnet.
3R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, AUCH WER &C. MIT DEM HAMMER AUF DEN AMBOSS SCHLÄGT. Was tut er da!? – Rabba und R. Joseph erklärten beide, er übe dadurch seine Hand. Die Söhne Reḥabas wandten ein: Ist man demnach schuldig, wenn man am Šabbath der Ausübung eines Handwerkes zusieht und dabei lernt!? – Vielmehr, Abajje und Raba erklärten beide, weil die Plattenschläger bei der Errichtung der Stiftshütte so verfuhren. Desgleichen wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, auch wer bei der Arbeit mit dem Hammer auf den Amboß schlägt, sei schuldig, denn so verfuhren die Plattenschläger bei der Errichtung der Stiftshütte.
4WER DAS MINDESTE NUR PFLÜGT, JÔTET, BESCHNEIDET ODER LICHTET, IST SCHULDIG. WER HOLZ AUFLIEST, IST, WENN ZUM NUTZEN, WEGEN DES MINDESTEN, UND WENN ZUM BRENNEN, WEGEN DES ZUM KOCHEN EINES LEICHTEN EIES ERFORDERLICHEN QUANTUMS SCHULDIG. WER GRAS SAMMELT, IST, WENN ZUM NUTZEN, WEGEN DES MINDESTEN, UND WENN ALS VIEHFUTTER, WEGEN DES MAULVOLLS EINER ZIEGE SCHULDIG.
5GEMARA. Wofür nutzt dies? – Man kann da einen Kürbissamen säen. So geschah es auch bei der Errichtung der Stiftshütte, wo man eine Wurzel der Spezereien gesäet hat.
6JÄTET, BESCHNEIDET ODER LICHTET. Die Rabbanan lehrten: Wer Endivien ausreißt oder junge Reiser ausschneidet, ist, wenn zum Essen, wegen des Quantums einer Dörrfeige, wenn als Viehfutter, wegen des Maulvolls einer Ziege, wenn zum Brennen, wegen des zum Kochen eines leichten Eies erforderlichen Quantums, und wenn zum Nutzen des Bodens, wegen des Mindesten schuldig. –
7Geschieht es denn auch in jenen Fällen nicht zum Nutzen des Bodens!? Rabba und R. Joseph erklärten beide, dies gelte von einer Wiese. Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, von einem Felde und keiner Wiese, wenn man es nicht beabsichtigt. – Aber Abajje und Raba sagen ja beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle, gleich] dem Kopfabschlagen ohne zu töten!? In dem Falle, wenn man dies auf dem Grundstücke seines Nächsten tut.
8WER ZWEI BUCHSTABEN SCHREIBT, MIT DER RECHTEN ODER MIT DER LINKEN, GLEICHE ODER VERSCHIEDENE, AUCH WENN MIT ZWEIERLEI TINTE, AUS JEDER SPRACHE, IST SCHULDIG. R. JOSE SAGTE: DAS SCHREIBEN ZWEIER BUCHSTABEN HABEN SIE NUR WEGEN ZEICHNENS ALS STRAFBAR ERKLÄRT. SOLCHE SCHRIEB MAN NÄMLICH AUF DIE BRETTER BEI DER ERRICHTUNG DER STIFTSHÜTTE, UM DIE ZUSAMMENGEHÖRENDEN ZU ERKENNEN. R. JEHUDA SAGTE: WIR FINDEN KLEINE NAMEN, DIE EIN TEIL EINES GROSSEN NAMENS SIND, WIE ŠEM VON ŠIMO͑N ODER ŠEMUÉL, NOAḤ VON NAḤOR, DAN VON DANIEL, GAD VON GADIÉL.
9GEMARA. Erklärlich ist es, daß man schuldig ist, wenn mit der Rechten, weil dies die gewöhnliche Art des Schreibens ist, weshalb aber ist man schuldig, wenn mit der Linken, dies ist ja nicht die gewöhnliche Art des Schreibens!? R. Jirmeja erwiderte: Dies gilt von einem Linkshändigen. – Bei ihm sollte doch die Linke als Rechte eines jeden anderen gelten, und er sollte schuldig sein, wenn mit der Linken und nicht schuldig sein, wenn mit der Rechten!? Vielmehr, erklärte Abajje, dies gilt von dem, der beider Hände mächtig ist.
10R. Aḥa, Sohn der Tochter Jaqobs, erklärte: Dies nach R. Jose, welcher sagt, sie haben das Schreiben zweier Buchstaben nur wegen Zeichnens als strafbar erklärt. – Wenn aber der Schlußsatz die Ansicht R. Joses lehrt, so vertritt ja der Anfangssatz nicht die Ansicht R. Joses!? – [Die ganze Mišna] ist nach R. Jose.
11R. JEHUDA SAGTE: WIR FINDEN. Nach R. Jehuda ist man demnach nur wegen zweier verschiedener Buchstaben schuldig, nicht aber wegen zweier gleicher Buchstaben,
12dagegen aber wird gelehrt: Und eine [von diesen] ausüben; man könnte glauben, [man sei nur dann schuldig,] wenn man den ganzen Namen schreibt, das ganze Gewand webt, oder das ganze Sieb fertigt, so heißt es: von ein er.
13Man könnte nun glauben, [der Ausdruck] von einer deute darauf, [man sei schuldig,] auch wenn man nur einen Buchstaben schreibt, einen Faden webt, eine Masche an einem Siebe macht, so heißt es eine.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.