Schabbat — Blatt 104b
1WER BEI EINEM ENTFALLEN ZWEI BUCHSTABEN SCHREIBT, IST SCHULDIG. WER MIT TINTE, FARBE, RÖTEL, GUMMI, SCHWÄRZE ODER SONST ETWAS, WAS BLEIBEND ZEICHNET, AUF ZWEI WINKELBRETTER ODER ZWEI BUCHTAFELN, DIE ANEINANDER STOSSEN, SCHREIBT, IST SCHULDIG. WER AUF SEINEN KÖRPER SCHREIBT, IST SCHULDIG. WER AUF SEINEN KÖRPER [BUCHSTABEN] RITZT, IST NACH R. ELIE͑ZER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG UND NACH DEN WEISEN FREI.
2WER MIT GETRÄNKEN ODER FRUCHTSAFT, ODER IN DEN WEGESTAUB, ODER SCHREIBERSTAUBSCHREIBT ODER MIT SONST ETWAS, WOMIT [DIE SCHRIFT] NICHT ERHALTEN BLEIBT, IST FREI. WER MIT DER RÜCKSEITE DER HAND, MIT DEM FUSSE, MIT DEM MUNDE, MIT DEN ELLENBOGEN SCHREIBT, ODER AN DAS GESCHRIEBENE EINEN BUCHSTABEN HINZUSCHREIBT, ODER GESCHRIEBENES ÜBERZIEHT, ODER IN DER ABSICHT EIN ḤETH ZU SCHREIBEN ZWEI ZAJINSCHREIBT, ODER EINEN BUCHSTABEN AUF DEN BODEN UND EINEN ZWEITEN AN DIE DECKE, ODER AUF ZWEI WÄNDE EINES HAUSES, ODER AUF ZWEI BUCHTAFELN, DIE NICHT ANEINANDER STOSSEN, IST FREI. WER EINEN BUCHSTABEN ALS ABKÜRZUNG SCHREIBT, IST NACH R. JEHOŠUA͑ B. BETHERA SCHULDIG UND NACH DEN WEISEN FREI.
3GEMARA. (TINTE: Tinte. FARBE: Pulver.) RÖTEL. Rabba b. Bar Ḥana sagte: Dieses wird Sekarta genannt. GUMMI. Harz. SCHWÄRZE. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen Šemuéls: Schusterschwärze.
4ODER SONST ETWAS, WAS BLEIBEND ZEICHNET. Was schließt dies ein? – Dies schließt das ein, was R. Ḥananja gelehrt hat: Hat man [den Scheidebrief] mit Beerensaft oder Gallapfel geschrieben, so ist er tauglich. R. Ḥija lehrte: Hat man ihn mit Blei, Ruß oder Schwärze geschrieben, so ist er tauglich.
5WER AUF SEINEN KÖRPER [BUCHSTABEN] RITZT. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu den Weisen: Der Sohn Satedas brachte ja Zauberkünste aus Miçrajim durch Ritzungen auf seinem Leibe!? Sie erwiderten ihm: Dieser war ein Narr und von Narren ist kein Beweis zu erbringen. – ‘Sohn Satedas’, er war ja der Sohn Panderas!? R. Ḥisda erwiderte: Der Ehemann [seiner Mutter hieß] Sateda, ihr Buhle hieß Pandera. – Ihr Ehemann war ja Papos b. Jehuda!? – Seine Mutter hieß Sateda. – Seine Mutter war ja Mirjam, die Frauenhaarflechterin!? – Wie sie es in Pumbeditha erklärten: [Satath-da] diese war ihrem Manne untreu.
6ODER AN DAS GESCHRIEBENE EINEN BUCHSTABEN HINZUSCHREIBT. Wer lehrt dies? Raba b. R. Hona erwiderte: Nicht nach R. Elie͑zer, denn R. Elie͑zer sagt ja, man sei schuldig, wenn man zum Gewebe einen Faden hinzufügt.
7GESCHRIEBENES ÜBERZIEHT. Wer lehrte dies? R. Ḥisda erwiderte: Nicht nach R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Wenn man den Gottesnamen zu schreiben hatte und, in der Absicht Jehuda zu schreiben, versehentlieh das Daleth fortgelassen hat, so überziehe man es nochmals mit der Feder und heilige es – so R. Jehuda; die Weisen sagen, dieser Name sei nicht ganz einwandfrei.
8Es wird gelehrt: Wer einen Buchstaben geschrieben hat, der das Buch beendigt, oder einen Faden gewebt hat, der das Gewand fertig macht, ist schuldig. Wer lehrte dies? Rabba b. R. Hona erwiderte: Es ist R. Elie͑zer, welcher sagt, wenn man zum Gewebe einen Faden hinzufügt, sei man schuldig. R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, die Rabbanan, denn anders ist es, wenn der Gegenstand dadurch fertig wird.
9R. Ami sagte: Wer einen Buchstaben in Ṭiberjas und einen zweiten in Sepphoris geschrieben hat, ist schuldig, denn dies ist ein Schreiben, nur fehlt die Nähe. – Wir haben ja aber gelernt, wer auf zwei Wände eines Hauses oder auf zwei Buchtafeln, die nicht aneinanderstoßen, schreibt, sei frei!? – Da fehlt das Aneinanderstoßen, hierbei aber fehlt das Aneinanderstoßen nicht.
10Es wird gelehrt: Wer einen Buchstaben korrigiert, ist schuldig. – Wenn man sogar wegen des Schreibens eines Buchstabens frei ist, wie sollte man wegen des Korrigierens von einem Buchstaben schuldig sein!? R. Šešeth erwiderte: Dies gilt von dem Falle, wenn man das Dach des Ḥeth entfernt, wodurch zwei Zajin entstehen. Raba erwiderte: Wenn man den Haken des Daleth entfernt und daraus ein Rešmacht.
11Es wird gelehrt: Wer beabsichtigt hat, einen Buchstaben zu schreiben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.