Schabbat — Blatt 111a
1Alle stimmen überein, daß man schuldig sei, wenn man die gesäuerte [Opfergabe] säuert, denn es heißt einmal: sie darf nicht aus Gesäuertem gebacken werden, und wiederum: sie darf nicht aus Gesäuertem bereitet werden. Daß man ferner schuldig sei, wenn man ein Kastriertes abermals kastriert, denn es heißt: auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht, zerschlagen, abgerissen oder durchgeschnitten sind; und da man, wenn man schuldig ist, wenn durchgeschnitten, erst recht schuldig ist, wenn ganz abgerissen, so lehrt dies vielmehr, daß man schuldig ist, wenn man nach dem Durchreißen ganz abreißt!? Wolltest du sagen, dies gelte von einem Greise,
2so sagte ja R. Joḥanan: Diese [Mittel] gaben mir meine Jugend wieder!? – Vielmehr, dies gilt von einer Frau. – Wie ist dies aber nach R. Joḥanan b. Beroqa zu erklären, welcher sagt, von beiden heiße es: und Gott segnete sie, indem er sprach: Seid fruchtbar und mehret euch!? – Dies gilt von einer Greisin oder einer Sterilen.
3WER ZAHNSCHMERZEN HAT, DARF KEINEN ESSIG DURCH [DIE ZÄHNE] SCHLÜRFEN, WOHL ABER DARF ER WIE GEWÖHNLICH [SPEISEN IN ESSIG] TUNKEN, UND WENN ER DADURCH GESUND WIRD, SO IST NICHTS DABEI. WER LENDENSCHMERZEN HAT, DARF SICH NICHT MIT WEIN UND ESSIG EINREIBEN, WOHL ABER DARF ER SICH MIT ÖL SCHMIEREN, NUR NICHT MIT ROSENÖL. FÜRSTENKINDER DÜRFEN SICH EINE WUNDE MIT ROSENÖL BESTREICHEN, DENN DIESE PFLEGEN SICH DAMIT AUCH AM WOCHENTAGE ZU SCHMIEREN. R. ŠIMO͑N SAGT, ALLE JISRAÉLITEN SEIEN FÜRSTENKINDER.
4GEMARA. Der hohe R. Aḥa, das ist R. Aḥa b. Papa, wies R. Abahu auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt, wer Zahnschmerzen hat, dürfe durch [die Zähne] keinen Essig schlürfen, wonach Essig gut für die Zähne ist, und dem widersprechend heißt es: wie Essig für die Zähne und Rauch für die Augen!? – Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von Kahmessig, das andere gilt von gegorenem Essig. Wenn du aber willst, sage ich: beide gelten von gegorenem Essig, jedoch gilt das eine von dem Falle, wenn man eine Wunde hat, und das andere von dem Falle, wenn man keine Wunde hat; hat man eine Wunde, so heilt er, hat man keine Wunde, so ist er schädlich.
5DARF KEINEN ESSIG DURCH [DIE ZÄHNE] SCHLÜRFEN. Es wird ja aber gelehrt, man dürfe nicht schlürfen und ausspeien, wohl aber dürfe man schlürfen und herunterschlucken!? Abajje erwiderte: Unsere Mišna spricht eben von dem Falle, wenn man ihn schlürft und ausspeit. Raba erwiderte: Du kannst sogar sagen, wenn man ihn schlürft und herunterschluckt, nur gilt das eine vor dem Eintunken, das andere aber nach dem Eintunken. –
6Man sollte aber sagen, da es vor dem Eintunken erlaubt ist, sei es auch nach dem Eintunken erlaubt!? Wir wissen nämlich von Raba, daß er der Ansicht ist, man wende [die Begründung] ‘da’ an.
7Raba sagte nämlich: Es gibt nichts, was am Šabbath erlaubt und am Versöhnungstage verboten ist; da es am Šabbath erlaubt ist, so ist es auch am Versöhnungstage erlaubt. –
8Raba ist von jener [Erklärung] abgekommen. – Woher, daß er von jener abgekommen ist, vielleicht ist er von dieser [Lehre] abgekommen!? – Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: alle, die ein Reinigungsbad nehmen müssen, baden wie gewöhnlich, sowohl am neunten Ab, als auch am Versöhnungstage.
9WER LENDENSCHMERZEN HAT &C. R. Abba b. Zabhda sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n. – Demnach ist Rabh der Ansicht R. Šimo͑ns; dem widersprechend sagte ja R. Šimi b. Ḥija im Namen Rabhs, es sei verboten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.