Schabbat — Blatt 111b
1am Feste einen Pfropfen in das Faß zu stecken!? – In diesem Falle pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn Abajje und Raba sagen beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten. –
2R. Ḥija b. Aši sagte ja aber im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Jehuda, und R. Ḥanan b. Ami im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, und R. Ḥija b. Abin lehrte es ohne Nennung von Traditoren: Rabh sagt, die Halakha sei wie R. Jehuda, und Šemuél sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n!? Vielmehr, sagte Raba, ich und der Löwe unter den Genossen, das ist R. Ḥija b. Abin, erklärten dies: [Rabh sagte,] die Halakha sei wie R. Šimo͑n, jedoch nicht wegen seines Grundes. –
3Was heißt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, jedoch nicht wegen seines Grundes: wollte man sagen, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, daß es erlaubt ist, jedoch nicht wegen seines Grundes, denn R. Šimo͑n ist der Ansicht, daß [das Rosenöl] heilend wirke, während Rabh der Ansicht ist, es wirke nicht heilend, so kann ja Rabh nicht der Ansicht sein, es wirke nicht heilend, wo doch gelehrt wird, Fürstenkinder dürfen sich eine Wunde mit Rosenöl bestreichen, doch wohl, weil es heilend wirkt!? – Vielmehr, die Halakha ist wie R. Šimo͑n, daß es erlaubt ist, jedoch nicht wegen seines Grundes, denn R. Šimo͑n ist der Ansicht, es sei auch da erlaubt, wo [das Rosenöl] selten ist, Rabh aber ist der Ansicht, nur wo es nicht selten ist, wo es aber selten ist, sei es verboten; in der Heimat Rabhs war nämlich das Rosenöl nicht selten.
4WEGEN FOLGENDER KNOTEN IST MAN SCHULDIG: WEGEN DES KNOTENS DER KAMELTREIBER UND WEGEN DES KNOTENS DER SCHIFFER; UND WIE MAN WEGEN DES KNÜPFENS SCHULDIG IST, SO IST MAN AUCH WEGEN DES LÖSENS SCHULDIG. R. MEÍR SAGT, WEGEN EINES KNOTENS, DEN MAN MIT EINER HAND LÖSEN KANN, SEI MAN NICHT SCHULDIG.
5GEMARA. Welche heißen Knoten der Kameltreiber und Knoten der Schiffer: wollte man sagen, der Knoten, den man an die Nasenschlinge, beziehungsweise der Knoten, den man an die Mastöse macht, so sind diese ja keine bestehenbleibende Knoten!? – Vielmehr, der Knoten der Nasenschlinge selber, beziehungsweise der Knoten der Mastöse selber.
6R. MEÍR SAGT, WEGEN EINES KNOTENS &C. R. Aḥadboj, der Bruder des Mar Aḥa, fragte: Wie ist es nach R. Meír, wenn man eine Schleife macht: ist der Grund R. Meírs, weil man [den Knoten] mit einer Hand lösen kann, und auch diese kann man mit einer Hand lösen, oder ist der Grund R. Meírs, weil er nicht fest ist, diese aber ist wohl fest? – Dies bleibt unentschieden.
7ES GIBT KNOTEN, WEGEN WELCHER MAN NICHT SCHULDIG IST, WIE WEGEN DER KNOTEN DER KAMELTREIBER UND WEGEN DER KNOTEN DER SCHIFFER. EINE FRAU DARF DEN VERSCHLUSS IHRES HEMDES UND DIE BÄNDCHEN DER HAUBE UND DES LEIBGURTES ZUSAMMENKNOTEN, DESGLEICHEN DIE RIEMEN DES SCHUHS, DER SANDALE, DES WEIN- ODER ÖLSCHLAUCHES UND DES FLEISCHTOPFES. R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, MAN DÜRFE VOR EINEM VIEH [EINEN STRICK] FESTBINDEN, DAMIT ES NICHT HINAUSGEHE.
8GEMARA. Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, es gebe Knoten, wegen welcher man nicht schuldig ist, wie wegen der Knoten der Kameltreiber und wegen der Knoten der Schiffer, wonach man wegen dieser nicht schuldig ist, wohl aber sind sie verboten, weiter aber lehrt er, eine Frau dürfe den Verschluß ihres Hemdes zusammenknoten, auch von vornherein!? – Er meint es, wie folgt: es gibt Knoten, wegen welcher man nicht schuldig ist, wie wegen der Knoten der Kameltreiber und wegen der Knoten der Schiffer, nämlich ein Knoten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.