Schabbat — Blatt 113a
1der eine mache den anderen entbehrlich, so lehrt er uns. R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: die Halakha ist wie R. Elie͑zer b. Ja͑qob. Abajje sprach zu ihm: So ist die Halakha, streitet denn jemand dagegen? Jener entgegnete: Was kommt es darauf an? Dieser erwiderte: Eine Lehre vortragen, nur als Singsang?
2MAN DARF EINEN EIMER MIT EINEM LEIBGURTE FESTBINDEN, NIGHT ABER MIT EINEM STRICKE, R. JEHUDA ERLAUBT DIES. R. JEHUDA SAGTE EINE REGEL: WEGEN EINES KNOTENS, DER NICHT BLEIBEND IST, IST MAN NICHT SCHULDIG.
3GEMARA. Was für ein Strick, wollte man sagen, ein gewöhnlicher Strick, wieso erlaubt es R. Jehuda, es ist ja ein bleibender Knoten!? – Vielmehr mit einem Weberstricke. – Demnach sind die Rabbanan der Ansicht, es sei bei einem Weberstricke verboten, mit Rücksicht auf einen gewöhnlichen Strick, während R. Jehuda der Ansicht ist, man berücksichtige dies nicht.
4Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn der Strick eines Eimers zerreißt, so darf man ihn nicht mit einem Knoten festbinden, sondern nur mit einer Schleife. R. Jehuda sagt, man befestige ihn mit einer Binde oder einem Gurte, nur mache man keine Schleife.
5Sowohl R. Jehuda als auch die Rabbanan befinden sich ja im Widerspruche mit sich selbst!? –
6Die Rabbanan befinden sich nicht im Widerspruche, denn man verwechselt wohl Stricke miteinander, nicht aber eine Schleife mit einem Knoten. R. Jehuda befindet sich ebenfalls nicht im Widerspruche, denn da ist es nicht deshalb verboten, weil man die Schleife mit einem Knoten verwechseln könnte, sondern weil die Schleife selbst als Knoten gilt.
7R. Abba sagte im Namen R. Ḥijas im Namen R. Joḥanans: Man darf einen Strick aus seiner Wohnung holen und damit die Kuh an die Krippe binden. Der hohe R. Aḥa, das ist R. Aḥa b. Papa, wandte gegen R. Abba ein: Man darf den Strick an der Krippe an eine Kuh binden, den Strick an der Kuh an eine Krippe binden, nur darf man keinen Strick aus seiner Wohnung holen, und damit die Kuh an die Krippe binden!? – Da handelt es sich um einen gewöhnlichen Strick, hierbei aber um einen Weberstrick.
8R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf Webergeräte am Šabbath fortbewegen. Sie fragten R. Jehuda: Gilt dies auch vom oberen und vom unteren Querbalken [des Webstuhles]? – Ja und nein; er schwankte. Es wird gelehrt: R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Man darf Webergeräte am Šabbath fortbewegen, selbst den oberen und den unteren Querbalken, nicht aber die Seitenbalken.
9Raba sprach zu R. Naḥman: Die Seitenbalken wohl deshalb nicht, weil man dabei Vertiefungen macht, und diese entstehen ja von selber!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand Rüben oder Rettich unter einem Weinstocke versteckt hat, so hat er, falls ein Teil der Blätter unbedeckt bleibt, kein Bedenken zu tragen wegen Mischsaat, wegen des Siebentjahres und wegen der Zehnte, auch darf man sie am Šabbath herausnehmen. –
10Auf dem Felde wird man nicht veranlaßt, die Vertiefungen zu ebnen, im Hause aber wird man veranlaßt, die Vertiefungen zu ebnen. R. Joḥanan fragte R. Jehuda b. Levaj: Darf man Webergeräte wie den oberen oder den unteren Querbalken am Šabbath fortbewegen? Dieser erwiderte: Man darf sie nicht fortbewegen. – Weshalb? – Weil sie auch sonst nicht umher getragen werden.
11MAN DARF KLEIDUNGSSTÜCKE ZUSAMMENROLLEN, SELBST VIER- ODER FÜNFMAL; FERNER DARF MAN AM ŠABBATHABEND FÜR DEN ŠABBATH DAS LAGER BETTEN, NICHT ABER AM ŠABBATH FÜR DEN ŠABBATHAUSGANG. R. JIŠMA͑ÉL SAGT, MAN DÜRFE AM VERSÖHNUNGSTAGE FÜR DEN ŠABBATH KLEIDUNGSSTÜCKE ZUSAMMENROLLEN UND DAS LAGER BETTEN. MAN DARF DAS FETT DES ŠABBATHOPFERS AM VERSÖHNUNGSTAGE DARBRINGEN. R. A͑QIBA SAGT, WEDER DÜRFE DAS DES ŠABBATHS AM VERSÖHNUNGSTAGE, NOCH DAS DES VERSÖHNUNGSTAGES AM ŠABBATH DARGEBRACHT WERDEN.
12GEMARA. In der Schule R. Jannajs sagten sie: Dies wurde nur von einer Person gelehrt, zwei Personen aber dürfen es nicht. Und auch bei einer Person gilt dies nur von neuen [Kleidungsstücken], alte aber nicht. Und auch bei neuen gilt dies nur von weißen, farbige aber nicht. Auch gilt dies nur von dem Falle, wenn man keine [anderen] zum Wechseln hat, nicht aber, wenn man [andere] zum Wechseln hat.
13Es wird gelehrt: Im Hause R. Gamliéls pflegten sie ihre weißen Kleidungsstücke nicht zusammenzurollen, weil sie [andere] zum Wechseln hatten. R. Hona sagte: Hat man [andere] zum Wechseln, so wechsele man, wenn aber nicht, so lasse man seine Kleider herabwallen. R. Saphra wandte ein: Dies erscheint ja als Hochmut!? – Da man dies an jedem anderen Tage nicht tut, sondern nur an diesem Tage, so erscheint dies nicht als Hochmut.
14Und du ihn ehrst, daß du an ihm deine Wege nicht gehst. Du ihn ehrst, deine Kleidung am Šabbath gleiche nicht deiner Kleidung am Wochentage. So nannte R. Joḥanan seine Kleider ‘meine Würde’. Daß du an ihm deine Wege nicht gehst, dein Gang am Šabbath gleiche nicht deinem Gang am Wochentage. Deinen Geschäften nachzugehen, nur deine Geschäfte sind verboten, göttliche Angelegenheiten aber sind erlaubt. Und Gespräche zu führen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.