Schabbat — Blatt 114b

1Als ich in Babylonien war, dachte ich, die Lehre, daß, wenn der Versöhnungstag auf einen Šabbathvorabend fiel, man die Posaunenstöße nicht blies, und wenn auf einen Šabbathausgang, man den Unterscheidungssegen nicht sprach, gelte nach aller Ansicht. Später kam ich dorthin, und traf Jehuda, den Sohn des R. Šimo͑n b. Pazi, der dasaß und sagte, [diese Lehre] gelte nur nach R. A͑qiba. Nach R. Jišma͑él sollte man doch, da er sagte, das Fett des Šabbath[opfers] sei am Versöhnungstage darzubringen, wohl blasen, damit man wisse, daß das Fett des Šabbath[opfers] am Versöhnungstage darzubringen sei. Da sprach ich zu ihm: Die Priester sind kundig.

2Mar Qešiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Sagen wir denn, die Priester seien kundig, wir haben ja gelernt: drei, um das Volk die Arbeit unterbrechen zu lassen, und drei, um zwischen heilig und profan zu unterscheiden!? – Wie Abajje erklärt hat, für das übrige Volk in Jerušalem, ebenso auch hierbei, für das übrige Volk in Jerušalem. –

3Man sollte aber schon deshalb blasen, damit man wisse, daß [am Versöhnungstage] von der Vesperzeit ab das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt ist!? R. Joseph erwiderte: Ein Verbot des Feierns wegen wird nicht verdrängt, um Erlaubtes anzuzeigen.

4R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Wegen des Naheliegenden hat man ein Verbot des Feierns wegen verdrängt, wegen des Fernliegenden hat man das Verbot des Feierns wegen nicht verdrängt. –

5Hat man denn ein Verbot des Feierns wegen des Naheliegenden verdrängt, wir haben ja gelernt: Wenn ein Fest auf einen Šabbathvorabend fällt, so bläst man die Posaune und spricht den Unterscheidungssegen nicht, wenn aber auf einen Šabbathausgang, so spricht man den Unterscheidungssegen und bläst nicht. Weshalb denn, man sollte ja blasen, damit man wisse, daß das Schächten sofort erlaubt ist!? – Vielmehr, am richtigsten ist [die Erwiderung] R. Josephs.

6R. Zera sagte im Namen R. Honas, und wie manche sagen, R. Abba im Namen R. Honas: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern verboten. R. Mana sagte: Dies wird auch gelehrt: Woher, daß das Abkneifen von Kräuterblättern am Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, verboten ist? Es heißt: ein Ruhetag. In welcher Hinsicht Ruhetag: wollte man sagen, hinsichtlich der Arbeit, so heißt es ja bereits: ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten!? Doch wohl hinsichtlich des Abkneifens von Kräuterblättern. Schließe hieraus.

7R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt. Man wandte ein: Woher, daß das Abkneifen von Kräuterblättern an einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, verboten ist? Es heißt: ein Ruhetag. In welcher Hinsicht Ruhetag: wollte man sagen, hinsichtlich der Arbeit, so heißt es ja bereits: ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten!? Doch wohl hinsichtlich des Abkneifens von Kräuterblättern. – Nein, tatsächlich hinsichtlich der Arbeit, und dies ist ein Gebot neben dem Verbote, das man übertritt.

8Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.