Schabbat — Blatt 114a
1Woher wissen wir das Umkleiden aus der Tora zu entnehmen? Es heißt: er ziehe seine Kleider aus und lege andere Kleider an, und hierzu wurde in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Die Tora lehrt eine Anstandsregel: In den Kleidern, in denen man für seinen Herrn einen Topf gekocht hat, schenke man ihm keinen Becher ein.
2Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Es ist für einen Schriftgelehrten unschicklich, mit geflickten Schuhen auf die Straße zu gehen. – Aber R. Aḥa b. Ḥanina ging ja so!? R. Aḥa, Sohn des R. Naḥman, erwiderte: Auf denen Flick auf Flick sitzt.
3Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Ein Schriftgelehrter, auf dessen Gewand sich ein Fettfleck befindet, verdient den Tod, denn es heißt: die mich hassen, wollen den Tod, und man lese nicht: die mich hassen, sondern: die mich verhaßt machen. Rabina sagte: Ein Samenfleck. Sie streiten aber nicht; einer spricht vom Oberkleide, und einer spricht vom Unterkleide.
4Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Es heißt: gleich wie mein Knecht Ješa͑ja nackt und barfuß einhergegangen ist. Nackt, in zerrissenen Kleidern; barfuß, in geflickten Schuhen.
5Dort haben wir gelernt: Ein Fettfleck auf einer Eselsdecke gilt [beim Untertauchen] als Trennung. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, nur in der Größe eines italischen Assar. Auf Kleidern gilt er an einer Seite nicht als Trennung, an beiden Seiten gilt er als Trennung. R. Jehuda sagt im Namen R. Jišma͑éls, auch an einer Seite gelte er als Trennung.
6R. Šimo͑n b. Laqiš fragte R. Ḥanina: Bei einer Eselsdecke an einer Seite oder an beiden Seiten? Dieser erwiderte: Dies habe ich nicht gehört, aber Ähnliches habe ich gehört. Wir haben gelernt: R. Jose sagt, an [Gewändern von] Bauleuten, wenn an einer Seite, und an solchen von Unwissenden, wenn an beiden Seiten. Eine Eselsdecke sollte ja nicht mehr sein, als das Gewand eines Menschen aus dem gemeinen Volke. –
7Wer sind die Bauleute? R. Joḥanan erwiderte: Das sind die Schriftgelehrten, die sich ihr ganzes Leben lang mit dem Ausbau der Welt befassen. Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter, dem man einen Fund auf das Wiedererkennen hin zurückgebe? Der bedacht ist, sein Gewand auf der rechten Seite zu tragen. Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter, den man zum Verwalter über die Gemeinde einsetze? Den man aus irgendeiner Stelle eine Halakha fragt, und der zu antworten weiß, selbst aus dem Traktate Kalla.
8Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter, dessen Arbeiten zu verrichten seinen Stadtleuten obliegt? Der seine Angelegenheiten vernachlässigt und sich mit den göttlichen Angelegenheiten befaßt. Dies erstreckt sich aber nur soweit, daß man für sein Brot sorgen muß. «Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter? Den man aus irgendeiner Stelle eine Halakha fragt, und der zu antworten weiß.» In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich der Einsetzung zum Verwalter über die Gemeinde. Ist er in einem Traktate [bewandert], dann in seiner Ortschaft, wenn in der ganzen Lehre, auch zum Schuloberhaupte.
9R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Darunter sind die Olearengewänder zu verstehen, die aus den überseeischen Ländern kommen. – Demnach sind diese weiß. Aber R. Jannaj sagte ja zu seinen Söhnen: Kinder, bestattet mich weder in weißen Gewändern noch in schwarzen Gewändern; nicht in weißen, denn wenn es mir nicht beschieden ist, bin ich wie ein Bräutigam unter Leidtragenden; nicht in schwarzen, denn wenn es mir beschieden ist, bin ich wie ein Leidtragender unter Bräutigamen. Bestattet mich vielmehr in Olearengewändern, die aus den überseeischen Ländern kommen. Hieraus, daß diese rötlich sind!? – Das ist kein Widerspruch; eines gilt von Oberkleidern und eines gilt von Unterkleidern.
10R. JIŠMA͑ÉL SAGT, MAN DÜRFE &C. ZUSAMMENROLLEN. Die Rabbanan lehrten: Ein Brandopfer für den Šabbath; dies lehrt, daß man das Fett des Šabbath [opfers] am Versöhnungstage darbringen darf. Man könnte glauben, auch das des Versöhnungstages am Šabbath, so heißt es: am Šabbath – so R. Jišma͑él.
11R. A͑qiba sagte: Ein Brandopfer für den Šabbath; dies lehrt, daß man das Fett des Šabbath [opfers] am Feste darbringen darf. Man könnte glauben, auch am Versöhnungstage, so heißt es: am Šabbath.
12Wenn du nachdenkst, sind nach R. Jišma͑él Gelübde- und Spendopfer am Feste darzubringen, und der Schriftvers ist dazu nötig, [die Darbringung des Šabbathopfers] am Versöhnungstage zu erlauben, und nach R. A͑qiba Gelübde- und Spendopfer am Feste nicht darzubringen, und der Schriftvers ist dazu nötig, [die Darbringung des Šabbathopfers] am Feste zu erlauben. R. Zera sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.