Schabbat — Blatt 122a

1Dieser erwiderte: Wie die im Hause deines Vaters.

2Ferner sagte R. Abba b. Kahana im Namen R. Ḥaninas: Die Handwagen im Hause Rabbis darf man am Šabbath fortbewegen. R. Zera sprach zu ihm: Sind es solche, die von einem Manne oder die von zweien geführt werden? Dieser erwiderte: Wie die im Hause deines Vaters.

3Ferner sagte R. Abba b. Kahana: R. Ḥanina gestattete den Mitgliedern des Hauses Rabbis, Wein zu trinken, der mit nur einem Siegel versehen auf Handwagen von Nichtjuden geführt wurde; ich weiß aber nicht, ob er der Ansicht R. Elie͑zers war, oder ob er die Angst vor dem fürstlichen Hause berücksichtigte.

4WENN EIN NICHTJUDE EINE LEUCHTE ANGESTECKT HAT, SO DARF SICH EIN JISRAÉLIT IHRES LICHTES BEDIENEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAELITEN, SO IST ES VERBOTEN. HAT ER WASSER ZUM TRÄNKEN SEINES VIEHS GESCHÖPFT, SO DARF EIN JISRAÉLIT HINTERHER SEIN VIEH TRÄNKEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAÉLITEN, SO IST ES VERBOTEN. HAT ER EINE LANDUNGSBRÜCKE ZUM ABSTEIGEN GEMACHT, SO DARF HINTERHER EIN JISRAÉLIT ABSTEIGEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAÉLITEN, SO IST ES VERBOTEN. EINST KAMEN R. GAMLIÉL UND DIE ÄLTESTEN MIT EINEM SCHIFFE AN, UND ALS EIN NICHTJUDE EINE LANDUNGSBRÜCKE GEMACHT HATTE, UM ABZUSTEIGEN, STIEGEN AUCH R. GAMLIEL UND DIE ÄLTESTEN AB.

5GEMARA. Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er es nur von der Leuchte gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur bei einer Leuchte, weil [man sagt:] ein Licht für einen, ein Licht für hundert, beim Wasser aber sei zu berücksichtigen, er könnte wegen des Jisraéliten mehr [schöpfen]. – Wozu ist dies von der Landungsbrücke nötig? – Um uns das Ereignis von R. Gamliél und den Ältesten zu erzählen.

6Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Nichtjude Gras zusammengelesen hat, so darf ein Jisraélit hinterher von diesem sein Vieh füttern; wenn aber für den Jisraéliten, so ist es verboten. Wenn er Wasser zum Tränken seines Viehs geschöpft hat, so darf ein Jisraélit hinterher sein Vieh tränken; wenn aber für den Jisraéliten, so ist es verboten. Dies jedoch nur dann, wenn es kein Bekannter ist, ist es aber ein Bekannter, so ist es verboten. –

7Dem ist ja aber nicht so, R. Hona sagte ja im Namen R. Ḥaninas, daß man am Šabbath sein Vieh aufs Gras bringen darf, nicht aber neben Abgesondertes!? – Wenn man nur daneben steht, das Vieh aber selbst weiter geht und frißt.

8Der Meister sagte: Dies jedoch nur dann, wenn es kein Bekannter ist, wenn es aber ein Bekannter ist, so ist es verboten. Bei R. Gamliél war es ja ein Bekannter!? Abajje erwiderte: Es war in seiner Abwesenheit. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, in seiner Gegenwart, denn auch da hieß es: Ein Licht für einen, ein Licht für hundert.

9Man wandte ein: R. Gamliél sprach zu ihnen: Da er sie in unserer Abwesenheit gemacht hatte, so wollen wir über diese hinabsteigen!? – Lies: da er sie bereits gemacht hat, so wollen wir über diese hinabsteigen. –

10Komm und höre: Wenn in einer Stadt, in der Jisraéliten und Nichtjuden wohnen, eine Badeanstalt vorhanden ist, die am Šabbath in Betrieb ist, so darf man da, falls die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, [abends] sofort baden, falls aber die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, erst nach einem Zeitraume, in dem das Wasser heiß werden kann!? – Da wird das Wasser für die Mehrheit aufgewärmt. –

11Komm und höre: Wenn eine Leuchte in einer Gesellschaft brennt, so ist es, falls die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, erlaubt, falls die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, verboten, sich ihres Lichtes zu bedienen; wenn Hälfte gegen Hälfte, so ist es ebenfalls verboten!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.