Schabbat — Blatt 122b
1Auch da wird sie für die Mehrheit angezündet.
2Einst kam Šemuél nach Abitoren, und als ein Nichtjude eine Lampe ansteckte, wandte er das Gesicht ab. Als er aber sah, daß dieser einen Zettel holte und las, wandte er das Gesicht zurück dem Lichte zu, indem er sagte: Dieser hat sie ja für sich angesteckt.
3ALLE HAUSGERÄTE DÜRFEN AM ŠABBATH UMHERGETRAGEN WERDEN UND MIT IHNEN AUCH IHRE TÜREN, AUCH WENN SIE AM ŠABBATH AUSGEHOBEN WORDEN SIND, DENN SIE GLEICHEN NICHT DEN HAUSTÜREN, DIE NICHT ALS VORBEREITETES GELTEN.
4MAN DARF EINEN HAMMER NEHMEN, UM NÜSSE ZU ZERSCHLAGEN, EINE AXT, UM EINEN FEIGENKUCHEN ZU ZERSCHNEIDEN, EINE SÄGE, UM KÄSE ZU ZERSÄGEN, EINE SCHAUFEL, UM TROCKENFEIGEN ZU SCHAUFELN,
5EINE SCHWINGE ODER EINE HEUGABEL, UM DAMIT EINEM KINDE ETWAS ZU REICHEN, EINE SPINDEL ODER EINEN WEBESPATEL, UM ETWAS AUFZUSPIESSEN, EINE NÄHNADEL, UM EINEN SPLITTER ZU ENTFERNEN, UND EINE PACKNADEL, UM EINE TÜR ZU ÖFFNEN.
6GEMARA. Alle Hausgeräte dürfen umhergetragen werden, selbst wenn die Türen am Šabbath ausgehoben worden sind, und um so eher, wenn bereits am Wochentage.
7Im Gegenteil, wenn am Šabbath, gelten sie ja durch die Geräte selbst als Vorbereitetes, und wenn bereits am Wochentage, gelten sie ja durch die Geräte selbst nicht als Vorbereitetes!?
8Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: Alle Hausgeräte dürfen am Šabbath umhergetragen werden, und mit ihnen auch ihre Türen; obgleich sie am Wochentage ausgehoben wurden, dürfen sie am Šabbath umhergetragen werden.
9Die Rabbanan lehrten: Man darf die Tür einer Truhe, einer Kiste und eines Schrankes ausheben, nicht aber einheben; [die Tür] eines Hühnerschlages darf man weder ausheben noch einheben. –
10Einleuchtend ist dies bezüglich des Hühnerschlages, denn er ist der Ansicht, daß es bei diesem, da er am Erdboden befestigt ist, ein Bauen und ein Niederreißen gebe; welcher Ansicht ist er aber bei seiner Lehre [von den Türen] von Truhe, Kiste und Schrank:
11ist er der Ansicht, es gebe bei Hausgeräten ein Bauen, so gibt es ja bei ihnen auch ein Niederreißen, und ist er der Ansicht, es gebe bei Hausgeräten kein Niederreißen, so gibt es ja bei ihnen auch kein Bauen!?
12Abajje erwiderte: Tatsächlich ist er der Ansicht, bei Hausgeräten gebe es ein Bauen, und bei Hausgeräten gebe es ein Niederreißen, und er meint es wie folgt: die ausgehoben sind, darf man nicht einheben.
13Raba sprach zu ihm: Dagegen ist zweierlei einzuwenden: erstens heißt es: man darf [die Tür] ausheben, und was heißt ferner: nicht aber einheben!? Vielmehr sagte Raba, er ist der Ansicht, bei Hausgeräten gebe es kein Bauen und kein Niederreißen, nur ist hierbei berücksichtigt worden, man könnte [einen Keil] einschlagen.
14MAN DARF EINEN HAMMER NEHMEN &C. R. Jehuda sagte: Nur einen Hammer, der zum Nußknacken bestimmt ist, nicht aber einen Schmiedehammer.
15Er ist also der Ansicht, man dürfe ein Gerät, das für eine [am Šabbath] verbotene Arbeit bestimmt ist, auch um seiner selbst willen nicht fortbewegen.
16Raba sprach zu ihm: Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: eine Schwinge oder eine Heugabel, um damit einem Kinde etwas zu reichen; sind denn Schwinge und Heugabel dazu bestimmt, damit einem Kinde etwas zu reichen? Vielmehr, sagte Raba, selbst einen Schmiedehammer, um damit Nüsse zu knacken.
17Er ist also der Ansicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.