Schabbat — Blatt 126b
1die einen Griff haben, dürfen am Šabbath fortbewegt werden. Hierzu sagte R. Jehuda b. Šila im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans, nur wenn sie an sich die Eigenschaft eines Gerätes haben!?
2Wolltest du sagen, auch hierbei, wenn es die Eigenschaft eines Gerätes hat, so ist ja nach R. Šimo͑n b. Gamliél die Eigenschaft eines Gerätes nicht erforderlich!? Denn es wird gelehrt: Wenn man dürre Palmenzweige als Brennholz geschnitten hat, sich aber nachher überlegt, sie zum Sitzen zu benutzen, so muß man sie [vor Šabbath] zusammenbinden; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man brauche sie nicht zusammenzubinden. –
3R. Joḥanan ist seiner Ansicht in einem Falle und streitet gegen ihn im anderen Falle.
4R. Jiçḥaq der Schmied trug an der Pforte dem Exilarchen vor: Die Halakha ist wie R. Elie͑zer. R. A͑mram wandte ein: Aus ihren Worten lernen wir, daß man am Šabbath [eine Luke] verstopfen, [ein Tauchbad] messen und einen Knoten machen darf!?
5Da sprach Abajje zu ihm: Wohl deshalb, weil dies anonym gelehrt wird, aber auch die Lehre vom schleifenden Riegel ist anonym. – Dennoch ist eine Tatsache entscheidender.
6ALLE DECKEL VON GEFÄSSEN, DIE EINEN GRIFF HABEN, DÜRFEN AM ŠABBATH FORTBEWEGT WERDEN. R. JOSE SAGTE: DLES GILT NUR VON DECKELN ÜBER BODEN[TIEFUNGEN] , DECKEL VON GEFÄSSEN ABER DARF MAN OB SO ODER SO AM ŠABBATH FORTBEWEGEN.
7R. Jehuda b. Šila sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Dies nur, wenn sie die Eigenschaft eines Gerätes haben. Alle sind der Ansicht, Deckel über Boden[tiefungen], nur wenn sie einen Griff haben, sonst aber nicht; Deckel von Gefäßen, auch wenn sie keinen Griff haben,
8und sie streiten nur über solche von Gefäßen, die am Boden befestigt sind; einer ist der Ansicht, bei solchen sei ein Verbot angeordnet worden, und einer ist der Ansicht, bei solchen sei kein Verbot angeordnet worden.
9Eine andere Lesart: Sie stritten nur über einen Ofendeckel; nach dem einen gleicht er einem Deckel über Boden[tiefungen], und nach einem gleicht er einem Gefäßdeckel.
10MAN DARF WEGEN DER GÄSTE ODER WEGEN DER STÖRUNG DES STUDIUMS SOGAR VIER ODER FÜNF HAUFEN STROH ODER GETREIDE FORTRÄUMEN, JEDOCH KEINE SCHEUNE.
11MAN DARF REINE HEBE, DEMAJ, ERSTEN ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE ENTRICHTET WORDEN IST, ZWEITEN ZEHNTEN UND GEHEILIGTES, DIE AUSGELÖST WORDEN SIND, GETROCKNETE LUPINEN, DA SIE DEN ARMEN ZUR SPEISE DIENEN, FORTRÄUMEN,
12NICHT ABER UNVERZEHNTETES, [ERSTEN] ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE NICHT ENTRICHTET WORDEN IST, ZWEITEN ZEHNTEN UND GEHEILIGTES, DIE NICHT AUSGELÖST WORDEN SIND, ODER LAUCH UND SENF. R. ŠIMO͑N B. GAMLUÉL ERLAUBT ES AUCH BEIM LAUCH, WEIL ER ALS FUTTER FÜR KRÄHEN DIENT.
13BÜNDEL STROH, GEHÖLZ UND JUNGE REISER DARF MAN FORTBEWEGEN, WENN MAN SIE ALS VIEHFUTTER BESTIMMT HAT, SONST ABER DARF MAN SIE NICHT FORTBEWEGEN.
14GEMARA. Wenn man fünf forträumen darf, um so mehr vier!?
15R. Ḥisda erwiderte: Vier von fünf. Manche erklären: Vier von einer kleinen Scheune, fünf von einer großen Scheune. –
16Was heißt demnach: jedoch keine Scheune? – Daß man hei einer Scheune nicht den Anfang machen darf, und zwar nach R. Jehuda, nach dem das Gesetz vom Abgesonderten Geltung hat.
17Šemuél aber erklärt: Vier oder fünf,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.