Schabbat — Blatt 126a
1Ob angebunden oder nicht angebunden, nur muß sie dazu bestimmt sein.
2R. Jirmeja sprach zu ihm: Sollte doch der Meister erklären: ob eingehängt oder nicht eingehängt, nur muß sie angebunden sein!? Rabba b. Bar Ḥana sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Denselben Streit, den sie hierbei führen, führen sie auch über einen schleifenden Riegel, denn wir haben gelernt: Mit einem [auf der Erde] schleifenden Riegel darf man im Heiligtum schließen, nicht aber in der Provinz; mit einem [auf der Erde] liegenden darf man weder da noch dort schließen; R. Jehuda sagt, mit einem liegenden im Tempel und mit einem schleifenden auch in der Provinz.
3Ferner wird gelehrt: Welcher heißt ein schleifender Riegel, mit dem man im Tempel schließen darf und nicht in der Provinz? Der angebunden ist und hängt, und mit dem Ende zur Erde reicht. R. Jehuda sagt, mit einem solchen ist es auch in der Provinz erlaubt; in der Provinz verboten ist es nur mit einem, der nicht befestigt ist und nicht hängt, den man vielmehr abnimmt und in einen Winkel legt. Hierzu sagte
4R. Jehošua͑ b. Abba im Namen U͑las, der Tanna der Lehre vom schleifenden Riegel sei R. Elie͑zer.
5Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: Mit einem Stücke Rohr, das jemand zum Öffnen und Schließen der Tür bestimmt hat, darf man, wenn es an dieser angebunden ist und hängt, die Tür öffnen und schließen, wenn es aber nicht angebunden ist und nicht hängt, so darf man sie damit nicht öffnen und nicht schließen. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn es nur dazu bestimmt ist, auch wenn es nicht angebunden ist.
6R. Jehuda b. Šilath sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél. –
7Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, wir haben ja gelernt: Alle Deckel von Gefäßen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.