Schabbat — Blatt 134b

1MAN DARF DAS KIND BADEN, OB VOR DER BESCHNEIDUNG ODER NACH DER BESCHNEIDUNG; MAN BERIESELE ES MIT DER HAND, NICHT ABER MIT EINEM GEFÄSSE. R. ELE͑AZAR B. A͑ZARJA SAGT, MAN DÜRFE DAS KIND BADEN AM DRITTEN TAGE [DER BESCHNEIDUNG], DER AUF EINEN ŠABBATH FÄLLT, DENN ES HEISST: und es geschah am dritten Tage, als sie Schmerzen hatten.

2WEGEN EINES ZWEIFELHAFTENUND EINES ZWITTERS DARF MAN DEN ŠABBATH NICHT ENTWEIHEN; R. JEHUDA ERLAUBT ES WEGEN EINES ZWITTERS.

3GEMARA. Du sagtest ja im Anfangssatze, daß man das Kind sogar baden darf!? —

4R. Jehuda und Rabba b. Abuha erklärten beide, er lehre, auf welche Weise [es erfolge]: man darf das Kind baden, ob vor der Beschneidung oder nach der Beschneidung, und zwar beriesele man es mit der Hand, nicht aber mit einem Gefäße.

5Raba sprach: Er lehrt ja aber, man darf baden!? Vielmehr, erklärte Raba, meint er es wie folgt: man darf das Kind baden, ob vor der Beschneidung oder nach der Beschneidung, am ersten Tage wie gewöhnlich, und am dritten Tage, der auf einen Šabbath fällt, beriesele man es mit der Hand, nicht aber mit einem Gefäße. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, man dürfe das Kind am dritten Tage, der auf einen Šabbath fällt, auch baden, denn es heißt: und es geschah am dritten Tage, als sie Schmerzen hatten.

6Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: Man darf das Kind baden, ob vor der Beschneidung oder nach der Beschneidung, am ersten Tage wie gewöhnlich, und am dritten Tage, der auf einen Šabbath fällt, beriesele man es mit der Hand. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, man dürfe das Kind am dritten Tage, der auf einen Šabbath fällt, auch baden. Und obgleich es hierfür keinen direkten Beweis gibt, so gibt es doch eine Andeutung, denn es heißt: und es geschah am dritten Tage, als sie Schmerzen hatten.

7Das Berieseln darf nicht mit einem Becher, einem Teller oder sonst einem Gefäße erfolgen, sondern nur mit der Hand. Dies nach dem ersten Tanna.

8Was heißt: obgleich es hierfür keinen direkten Beweis gibt, so gibt es doch eine Andeutung? — Bei einem Erwachsenen heilt die Wunde nicht schnell, bei einem Kinde heilt sie schnell.

9Einst kam jemand vor Raba, und er entschied ihm nach seiner Ansicht. Als Raba hierauf unpäßlich wurde, sprach er: Wozu ließ ich mich eigentlich in einen Auslegungsstreit mit jenem Greise ein!?

10Da sprachen die Schüler zu ihm: Es gibt ja eine Lehre übereinstimmend mit dem Meister! Dieser erwiderte: Aus unserer Mišna ist ihre Ansicht zu entnehmen. —

11Wieso? — Er lehrt, R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, man dürfe das Kind baden am dritten Tage, der auf einen Šabbath fällt. Erklärlich ist es, wenn du sagst, der erste Tanna spreche vom Berieseln, daß darauf R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, man dürfe es baden; wenn du aber sagst, der erste Tanna lehre, man dürfe am ersten Tage baden und am dritten Tage berieseln, wieso sagt demnach R. Elea͑zar b. A͑zarja, man dürfe es baden, es sollte ja heißen, man dürfe es auch [am dritten Tage] baden!?

12Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Elea͑zars, die Halakha sei wie R. Elea͑zar b. A͑zarja.

13Im Westen diskutierten sie darüber: den ganzen Körper baden, oder nur die [Stelle der] Beschneidung baden?

14Da sprach zu ihnen einer der Rabbanan, Namens R. Ja͑qob: Wahrscheinlich den ganzen Körper baden. Wieso wäre dies, wollte man sagen, die [Stelle der] Beschneidung baden, weniger als [das Waschen] einer Wunde mit warmem Wasser!? Rabh sagte nämlich, daß man am Šabbath [die Behandlung] einer Wunde mit warmem Wasser und Öl nicht zu unterlassen braucht.

15R. Joseph wandte ein: Unterscheidest du denn nicht zwischen warmem Wasser, das am Šabbath, und solchem, das am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde!?

16R. Dimi entgegnete: Woher, daß sie über Wasser streiten, das am Šabbath aufgewärmt wurde, vielleicht streiten sie über solches, das am Vorabend des Šabbaths aufgewärmt wurde!? Abajje sprach: Ich wollte darauf antworten, R. Joseph aber kam mir zuvor: hier liegt ja eine Lebensgefahr vor.

17Es wurde auch gelehrt: Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Abahus im Namen R. Elea͑zars, und wie manche sagen, im Namen R. Abahus im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Elea͑zar b. A͑zarja, ob das Wasser am Šabbath aufgewärmt wurde oder das Wasser am Vorabend des Šabbaths aufgewärmt wurde, ob beim Baden des ganzen Körpers oder beim Baden [der Stelle] der Beschneidung, weil hierbei eine Lebensgefahr vorliegt.

18Der Text. Rabh sagt, man brauche am Šabbath die Behandlung einer Wunde mit warmem Wasser und Öl nicht zu unterlassen; Šemuél sagt, man tue es auf eine andere Stelle und lasse es auf die Wunde herabfließen.

19Man wandte ein: Man darf nicht Öl und warmes Wasser auf Watte tun, um sie am Šabbath auf eine Wunde zu legen!? — Da ist es wegen des Ausdrückens [verboten]. —

20Komm und höre: Man darf nicht am Šabbath warmes Wasser und Öl auf Watte tun, die sich auf einer Wunde befindet!? — Da ist es ebenfalls wegen des Ausdrückens verboten.

21Übereinstimmend mit Šemuél wird gelehrt: Man darf nicht am Šabbath warmes Wasser und Öl auf eine Wunde tun, wohl aber darf man es auf eine andere Stelle tun und auf die Wunde herabfließen lassen.

22Die Rabbanan lehrten: Man darf trockene Watte und trockenen Schwamm auf eine Wunde legen, nicht aber trockenen Bast und trockene Fetzen. — Hier besteht ja ein Widerspruch hinsichtlich der Fetzen!? — Das ist kein Widerspruch; dieses gilt von neuen und jenes von alten. Abaj je sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß Fetzen heilend wirken.

23WEGEN EINES ZWEIFELHAFTEN UND EINES ZWITTERS &C. Die Rabbanan lehrten: Seine Vorhaut; die Vorhaut eines entschieden [zur Beschneidung Pflichtigen] verdrängt den Šabbath,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.