Schabbat — Blatt 135a
1nicht aber verdrängt die des Zweifelhaften den Šabbath. Die Vorhaut eines entschieden [zur Beschneidung Pflichtigen] verdrängt den Šabbath, nicht aber verdrängt die des Zwitters den Šabbath.
2R. Jehuda sagt, die des Zwitters verdrängt den Šabbath, auch ist darauf die Ausrottung gesetzt. Die Vorhaut eines entschieden [zur Beschneidung Pflichtigen] verdrängt den Šabbath, nicht aber verdrängt die des bei Dämmerung geborenen [Kindes] den Šabbath. Die Vorhaut eines entschieden zur Beschneidung Pflichtigen verdrängt den Šabbath, nicht aber verdrängt die eines vorhautlos geborenen [Kindes] den Šabbath. Die Schule Šammajs sagt nämlich, von diesem müsse man einen Tropfen Bündnisblut fließen lassen, und die Schule Hillels sagt, dies sei nicht nötig.
3R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man von einem vorhautlos geborenen [Kinde] einen Tropfen Bündnisblut fließen lassen müsse, denn dies ist nur eine verschobene Vorhaut, sie streiten nur über einen Proselyten, der bereits beschnitten ist; die Schule Šammajs sagt, man müsse von ihm einen Tropfen Bündnisblut fließen lassen, und die Schule Hillels sagt, man brauche von ihm keinen Tropfen Bündnisblut fließen zu lassen.
4Der Meister sagte: Nicht aber verdrängt die des Zweifelhaften den Šabbath. Was schließt dies ein? — Dies schließt das ein, was die Rabbanan gelehrt haben: Wegen eines Siebenmonatskindes entweihe man den Šabbath, wegen eines Achtmonatskindes darf man den Šabbath nicht entweihen; ist es zweifelhaft, ob es ein Siebenmonatskind oder ein Achtmonatskind ist, so darf man seinetwegen den Šabbath nicht entweihen.
5Ein Achtmonatskind gleicht einem Steine, und man darf es nicht fortbewegen, wohl aber darf die Mutter sich niederbeugen und es säugen, wegen der Gefahr.
6Es wurde gelehrt: Rabh sagt, die Halakha sei wie der erste Tanna, und Šemuél sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar.
7Dem R. Ada b. Ahaba wurde ein vorhautloses Kind geboren und er brachte es zu dreizehn Beschneidenden, bis er ihm schließlich die Harnröhre durchschnitt. Da sprach er: Dies geschah mir, weil ich die Ansicht Rabhs übertreten habe.
8R. Naḥman sprach zu ihm: Hast du etwa die Ansicht Šemuéls nicht übertreten? Auch Šemuél spricht ja nur vom Wochentage, nicht aber vom Šabbath. Er aber war der Ansicht, es sei entschieden eine verschobene Vorhaut. Es wurde nämlich gelehrt: Rabba sagt, man befürchte, es ist vielleicht eine verschobene Vorhaut, R. Joseph sagt, es ist entschieden eine verschobene Vorhaut.
9R. Joseph sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre. R. Elie͑zer ha-Qappar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man von einem vorhautlos geborenen [Kinde] einen Tropfen Bündnisblut fließen lassen müsse, sie streiten nur, ob man dieserhalb den Šabbath entweihe; die Schule Šammajs sagt, man entweihe dieserhalb den Šabbath, die Schule Hillels sagt, man entweihe dieserhalb den Šabbath nicht. Demnach sind nach dem ersten Tanna alle der Ansicht, daß man dieserhalb den Šabbath entweihe. —
10Vielleicht sind nach dem ersten Tanna alle der Ansicht, daß man ihn nicht entweihe!? — Sollte uns R. Elie͑zer ha-Qappar nur den Grund der Schule Šammajs lehren wollen!? — Vielleicht meint er es wie folgt: darüber streiten die Schule Šammajs und die Schule Hillels überhaupt nicht.
11R. Aši sagte: Ist die Mutter geburtsunrein, so muß die Beschneidung am achten [Tage] erfolgen, ist die Mutter nicht geburtsunrein, so braucht die Beschneidung nicht am achten [Tage] zu erfolgen, denn es heißt: wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so ist sie unrein rein &c., am achten Tage ist seine Vorhaut zu beschneiden.
12Abajje sprach zu ihm: Die früheren Geschlechter beweisen ja, daß die Beschneidung am achten [Tage] zu erfolgen hat, auch wenn die Mutter nicht geburtsunrein ist!?
13Dieser erwiderte: Mit der Gesetzgebung
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.