Schabbat — Blatt 135b

1ist die Halakha neu eingeführt worden. —

2Dem ist ja aber nicht so, es wird ja gelehrt: Über ein Kind, das durch Kaiserschnitt hervorgeholt worden ist, oder das zwei Vorhäute hat, streiten R. Hona und R. Ḥija b. Rabh; einer sagt, man entweihe seinetwegen den Šabbath, und einer sagt, man entweihe ihn nicht. Sie streiten nur, ob man seinetwegen den Šabbath entweihe, am achten [Tage] aber ist es bestimmt zu beschneiden!? — Eines hängt vom anderen ab.

3Hierüber streiten Tannaím: Mancher im Hause geborener [Sklave] ist am ersten [Tage] zu beschneiden, und mancher im Hause geborener [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden; mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am ersten [Tage] zu beschneiden, und mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden.

4Mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am ersten [Tage] zu beschneiden, und mancher für Geld gekaufter [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden, und zwar: kauft jemand eine schwangere Sklavin, die bei ihm gebiert, so ist [das Kind] kein für Geld gekauftes, das am achten [Tage] zu beschneiden ist; kauft jemand eine Sklavin mit ihrem Kinde, so ist es ein für Geld gekauftes, das am ersten [Tage] zu beschneiden ist.

5Mancher im Hause geborener [Sklave] ist am achten [Tage] zu beschneiden, wenn nämlich jemand eine Sklavin kauft, die bei ihm schwanger wird und gebiert, so ist [das Kind] ein im Hause geborenes, das am achten [Tage] zu beschneiden ist. R. Ḥama sagte: Wenn sie zuerst gebiert und nachher untertaucht, so ist [das Kind] ein im Hause geborenes, das am ersten [Tage] zu beschneiden ist, und wenn sie zuerst untertaucht und nachher gebiert, so ist [das Kind] ein im Hause geborenes, das am achten [Tage] zu beschneiden ist.

6Der erste Tanna unterscheidet also nicht zwischen dem Gebären nach dem Untertauchen und dem Gebären vor dem Untertauchen, es ist am achten [Tage] zu beschneiden, auch wenn die Mutter nicht geburtsunrein ist.

7Raba sprach: Allerdings kann es nach R. Ḥama vorkommen, daß mancher im Hause geborener [Sklave] am ersten [Tage] zu beschneiden ist, und mancher im Hause geborener [Sklave] am achten [Tage] zu beschneiden ist, daß mancher für Geld gekaufter [Sklave] am ersten [Tage] zu beschneiden ist und mancher für Geld gekaufter [Sklave] am achten [Tage] zu beschneiden ist. Wenn sie zuerst gebiert und nachher untertaucht, so ist es ein im Hause geborener [Sklave], der am ersten [Tage] zu beschneiden ist; wenn sie zuerst untertaucht und nachher gebiert, so ist es ein im Hause geborener [Sklave], der am achten [Tage] zu beschneiden ist;

8ein für Geld gekaufter [Sklave],der am achten [Tage] zu beschneiden ist, wenn nämlich jemand eine schwangere Sklavin kauft und sie nach dem Untertauchen gebiert; ein für Geld gekaufter [Sklave], der am ersten [Tage] zu beschneiden ist, wenn nämlich einer die Sklavin und ein anderer das Kind kauft.

9Nach dem ersten Tanna aber können zwar alle anderen Fälle vorkommen, wieso aber kann es vorkommen, daß ein im Hause geborener [Sklave] am ersten [Tage] zu beschneiden ist!?

10R. Jirmeja erklärte: Wenn jemand eine Sklavin wegen des Kindes kauft. —

11Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, der Besitz der Früchte gleiche nicht dem Besitze des Kapitals, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, der Besitz der Früchte gleiche dem des Kapitals!?

12R. Mešaršija erwiderte: Wenn jemand eine Sklavin kauft mit der Bedingung, sie nicht untertauchen zu lassen.

13Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Was bei einem Menschen dreißig Tage alt wird, ist keine Fehlgeburt, denn es heißt: was seine Auslösung betrifft, so sollst du ihn einen Monat alt auslösen; was acht Tage bei einem Vieh, ist keine Fehlgeburt, denn es heißt: vom achten Tage ab und weiter wird es als Opfer wohlgefällig &c. —

14Demnach ist es, solange es noch nicht so alt ist, zweifelhaft;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.