Schabbat — Blatt 141a

1die wohl geifert.

2Und das Andere, das lehrt, man dürfe das vor einem Vieh, dessen Maul schmutzig ist, liegende [Futter] fortnehmen, spricht ebenfalls von einem Esel, der beim Fressen nicht wählerisch ist, und vor ein Vieh legen, dessen Maul sauber ist, ebenfalls vor eine Kuh, die beim Fressen wählerisch ist.

3MAN DARF DAS STROH AUF DEM BETTE NICHT MIT DER HAND AUFSCHÜTTELN, WOHL ABER MIT DEM KÖRPER; IST ES ABER ALS VIEHFUTTER BESTIMMT, ODER LIEGT DARAUF EIN KISSEN ODER EIN LAKEN, SO DARF MAN ES AUCH MIT DER HAND AUFSCHÜTTELN.

4EINE WALKERPRESSE IM HAUSHALTE DARF MAN ÖFFNEN, JEDOCH NICHT DAMIT PRESSEN, DIE DER WALKER ABER DARF MAN ÜBERHAUPT NICHT BERÜHREN. R. JEHUDA SAGT, WAR SIE BEREITS AM VORABEND DES ŠABBATHS GEÖFFNET, SO DARF MAN SIE VÖLLIG ÖFFNEN UND [DAS GEWAND] HERAUSZIEHEN.

5GEMARA. R. Naḥman sagte: Man darf einen Rettich herausziehen, wenn er [in der Erde] mit dem Oberteile nach oben sitzt, nicht aber, wenn mit dem Oberteile nach unten.

6R. Ada b. Abba sagte: In der Schule Rabhs sagten sie, es gebe eine Lehre gegen die Ansicht R. Naḥmans: Man darf das Stroh auf dem Bette nicht mit der Hand aufschütteln, wohl aber mit dem Körper; ist es aber als Viehfutter bestimmt, oder liegt darauf ein Kissen oder ein Laken, so darf man es auch mit der Hand aufschütteln. Demnach ist die indirekte Fortbewegung keine Fortbewegung. Schließe hieraus.

7R. Jehuda sagte: Pfefferkörner darf man einzeln mit einem Messerstiele zerdrücken, zwei zusammen nicht. Raba sagte: Da es auf ungewöhnliche Weise erfolgt, darf man auch viele.

8R. Jehuda sagte: Wer im Wasser badet, trockne sich zuerst ab und steige erst nachher herauf, denn er könnte [das Wasser] vier Ellen in einem Neutralgebiete tragen. —

9Demnach sollte auch das Hinabsteigen verboten sein, da man durch seine Kraft das Wasser vier Ellen fortdrängt!? — Beim Neutralgebiete haben sie [die Tätigkeit durch] seine Kraft nicht berücksichtigt.

10Abajje, manche sagen, R. Jehuda, sagte: Den Schmutz an den Füßen darf man am Boden abwischen, nicht aber an der Wand.

11Raba erklärte: An der Wand deshalb nicht, weil es den Anschein des Bauens hat. — Dies ist ja aber ein dörfisches Bauen!?

12Vielmehr, sagte Raba, darf man ihn an der Wand abwischen, nicht aber am Boden, weil man Vertiefungen ebnen könnte.

13Es wurde gelehrt: Mar, der Sohn Rabinas, sagte, ob so oder so, sei es verboten; R. Ḥisda sagte, ob so oder so, sei es erlaubt. —

14Woran darf man ihn nach Mar, dem Sohne Rabinas, abwischen? — Man wische ihn an einem Balken ab.

15Raba sagte: Man darf sich nicht in die Mündung des Pfostens [einer Durchgangshalle] setzen, denn es könnte ihm ein Gegenstand fortrollen und er zum Heranholen verleitet werden.

16Ferner sagte Raba: Man darf nicht einen Eimer [auf der Erde] rollen, weil man Vertiefungen ebnen könnte.

17Ferner sagte Raba: Man darf nicht die Mündung einer Flasche mit Werg verstopfen, weil man zum Ausdrücken kommen könnte.

18R. Kahana sagte: Den Schmutz am Gewande darf man von der Innenseite abreiben, nicht aber von der Außenseite.

19Man wandte ein: Schmutz, der sich auf einem Schuh befindet, darf man mit der Rückenseite eines Messers, und der sich auf einem Gewande befindet, nur mit dem Fingernagel abkratzen, jedoch darf man nicht abreiben. Wahrscheinlich darf man überhaupt nicht abreiben!? — Nein, man darf ihn nicht von der Außenseite abreiben, wohl aber von der Innenseite.

20R. Abahu sagte im Namen R. Elea͑zars im Namen R. Jannajs: Man darf [den Schmutz von] einem neuen Schuh abkratzen, nicht aber von einem alten. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.