Schabbat — Blatt 155a

1Wenn man einen Pflock in einen Baum steckt und daran oberhalb zehn Handbreiten einen Korb hängt, so ist sein E͑rub nicht gültig; wenn innerhalb zehn Handbreiten, so ist sein E͑rub gültig.

2Nur wenn man einen Pflock in den Baum steckt, wenn aber nicht, so ist der E͑rub auch innerhalb zehn Handbreiten nicht gültig. Dieser Tanna verbietet es also seitlich und erlaubt seitlich vom Seitlichen!?

3R. Papa erwiderte: Dies gilt von einem eng an den Baum gepreßten Korb, sodaß man beim Herausnehmen des E͑rubs den Baum schüttelt, und sich somit des Baumes selbst bedient. Die Halakha ist: Seitlich ist es verboten, seitlich vom Seitlichen erlaubt.

4R. Aši sprach: Da du nun sagst, seitlich sei es verboten, so darf man eine Wachtleiter nicht direkt an den Baum stützen, weil man sich dabei der Seite des Baumes bedient, vielmehr stütze man sie an einen am Baume befestigten Pflock, und beim Aufsteigen setze man den Fuß nicht auf den Pflock, sondern auf die Leitersprossen.

5MAN DARF FÜR DAS VIEH STROHBÜNDEL LÖSEN, AUCH GEBUNDE AUFLOCKERN, JEDOCH KEINE REISER. MAN DARF NICHT FUTTERGRAS ODER JOHANNISBROT FÜR DAS VIEH ZERKRÜMELN, OB KLEINVIEH ODER GROSSVIEH; R. JEHUDA ERLAUBT ES BEIM JOHANNISBROTE FÜR DAS KLEINVIEH.

6GEMARA. R. Hona sagte: Bündel und Gebunde sind ein und dasselbe, nur sind Bündel zweifach und Gebunde dreifach [zusammengebunden]; Reiser, das sind die der Zedern. Er meint es wie folgt: man darf für das Vieh Strohbündel lösen, auch auflockern, ebenso auch Gebunde, jedoch keine Reiser, weder auflockern noch lösen. R. Ḥisda sagte: Was ist der Grund R. Honas? Er ist der Ansicht, man dürfe sich wohl mit dem Futter befassen, jedoch keines zubereiten.

7R. Jehuda sagte: Bündel und Reiser sind ein und dasselbe, nur sind die Bündel zweifach und die Reiser dreifach [zusammengebunden]; Gebunde sind die der Zedern. Er meint es wie folgt: man darf für das Vieh Strohbündel lösen, jedoch nicht auflockern; auch Gebunde darf man auflockern; jedoch keine Reiser, nicht auflockern, sondern nur lösen. Raba sprach: Was ist der Grund R. Jehudas? Er ist der Ansicht, man dürfe wohl Futter zubereiten, jedoch sich nicht damit befassen. –

8Wir haben gelernt: Man darf nicht Futtergras oder Johannisbrot für das Vieh zerkrümeln, ob Kleinvieh oder Großvieh. Doch wohl Johannisbrot gleich dem Futtergrase: wie Futtergras weich ist, ebenso Johannisbrot, wenn es weich ist. Demnach darf man sich mit dem Futter nicht befassen, und dies ist eine Widerlegung R. Honas!? –

9R. Hona kann dir erwidern: Nein, Futtergras gleich dem Johannisbrote: wie Johannisbrot hart ist, ebenso Futtergras, wenn es hart ist. – Wie kommt dies vor? – Wenn man es für junge Füllen braucht. –

10Komm und höre: R. Jehuda erlaubt es beim Johannisbrote für das Kleinvieh. Nur für das Kleinvieh, nicht aber für das Großvieh. Erklärlich ist dies, wenn du sagst, der erste Tanna sei der Ansicht, man dürfe sich mit dem Futter nicht befassen, sondern es nur zubereiten, denn R. Jehuda sagt, beim Johannisbrote für das Kleinvieh sei es ebenfalls eine Zubereitung des Futters; wenn du aber sagst, der erste Tanna sei der Ansicht, man dürfe kein Futter bereiten, sondern sich nur damit befassen, sollte doch R. Jehuda, der es beim Johannisbrote für das Kleinvieh erlaubt, für das Großvieh erst recht erlauben!? –

11Du glaubst wohl, unter Kleinvieh sei wirkliches Kleinvieh zu verstehen, nein, unter Kleinvieh ist ein großes Vieh zu verstehen, und er nennt es deshalb Kleinvieh, weil es das Futter klein kaut. –

12Wenn er aber im Anfangssatze lehrt: ob Kleinvieh oder Großvieh, so spricht ja R. Jehuda wohl von wirklichem Kleinvieh!? – Ein Einwand.

13Komm und höre: Man darf

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.