Schabbat — Blatt 154b

1Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, man erhalte dieserhalb Geißelhiebe, [ist es hierbei anders,] denn der Allbarmherzige sollte geschrieben haben: du sollst keinerlei Arbeit verrichten, auch nicht dein Vieh, wenn es aber noch weder du heißt, [so besagt dies,] man sei schuldig, nur wenn man die Arbeit selber verrichtet, nicht aber, wenn durch sein Vieh.

2ERREICHT ER DEN ÄUSSERSTEN HOF. R. Hona sagte: Ist das Vieh mit Glasgefäßen beladen, so hole man Kissen und Polster herbei und lege sie unter, sodann löse man die Stricke, sodaß die Säcke von selber herunterfallen. –

3Wir haben ja aber gelernt, daß man Geräte, die am Šabbath fortbewegt werden dürfen, abnehmen dürfe!? –

4R. Hona sagte dies von Schröpfköpfen, die [am Šabbath] nicht verwendbar sind. – Man entzieht ja eine Sache ihrer Benutzbarkeit!? – Bei kleinen Säcken.

5Man wandte ein: Ist sein Vieh mit Unverzehntetem oder mit Glaswaren beladen, so löse man die Stricke, sodaß die Säcke von selber herunterfallen, wenn sie auch zerbrechen!? – Dies gilt von Glastafeln. – Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt davon und vom Unverzehnteten gleichlautend; wie das Unverzehntete für ihn nicht verwendbar ist, so auch diese, wenn sie nicht verwendbar sind. –

6Wieso heißt es demnach: wenn sie auch zerbrechen!? – Man könnte glauben, sie hätten auch für einen unerheblichen Schaden Sorge getragen, so lehrt er uns.

7Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: Ist sein Vieh mit einem Sack Getreide beladen, so stecke er seinen Kopf unter diesen und schiebe ihn nach der anderen Seite, so daß er von selber herunterfällt.

8Ein Esel des R. Gamliél war einst mit Honig beladen, und er wollte ihn nicht vor Ausgang des Šabbaths abladen; am Ausgang des Šabbaths aber verendete er. – Wir haben ja aber gelernt, man dürfe Geräte, die man fortbewegen darf, abnehmen!? – [Der Honig] war verdorben. – Wozu ist er, wenn er verdorben ist, verwendbar!? – Als Wundpflaster für Kamele. –

9Er könnte ja die Stricke lösen und das Gepäck herunterfallen lassen!? – Die Schläuche könnten dann platzen. – Er könnte ja Kissen und Polster holen und unterlegen!? – Sie könnten schmutzig werden, und man würde eine Sache ihrer Benutzbarkeit entzogen haben. – Es war ja eine Tierquälerei!? – Er war der Ansicht, die Tierquälerei sei nur rabbanitisch verboten.

10Abajje traf Rabba [am Šabbath] seinen Sohn auf einen Esel schieben; da sprach er zu ihm: Der Meister bedient sich eines lebendigen Tieres!? Dieser erwiderte: Nur seitlich, und seitlich haben es die Rabbanan nicht verboten. – Woher entnimmst du dies? – Wir haben gelernt, man löse die Stricke, sodaß die Säcke von selbst herunterfallen. Doch wohl, wenn die Säcke aneinander gebunden sind und seitlich herabhängen. Die Rabbanan haben es somit seitlich nicht verboten. –

11Nein, wenn die Säcke nur zusammengeschnallt sind, sodaß sie nicht nach der Seite [geschoben] werden. Oder auch wenn sie nur mit einem Knebel [befestigt sind].

12Er wandte gegen ihn ein: Wenn zwei durch einen Menschen errichtet sind und eine durch einen Baum entsteht, so ist sie tauglich, jedoch darf man sie am Feste nicht betreten. Doch wohl, wenn man Löcher in den Baum gemacht und die Wand seitlich befestigt hat, wonach es seitlich verboten ist!? –

13Nein, wenn man den Baum niedergebogen und die Bedachung oben gelegt hat, sodaß man sich des Baumes selbst bedient. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wenn drei durch einen Menschen errichtet sind und eine durch einen Baum entsteht, so ist sie tauglich, und man darf sie am Feste betreten. Wieso darf man sie, wenn man den Baum selbst niedergebogen hat, am Feste betreten!? – Wieso darf man sie, wenn du sagst, seitlich sei es verboten, überhaupt betreten!?

14Dies gilt vielmehr von einem zweigreichen Baume, sodaß der Baum selbst eine Wand bildet. – Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: Die Regel ist: Wenn [die Festhütte] stehen bleibt, auch wenn man den Baum entfernt, darf man sie am Feste betreten. Schließe hieraus.

15Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Man darf sie am Feste nicht betreten, R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt im Namen R. Meírs, man dürfe sie am Feste betreten. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, es sei seitlich verboten, und einer ist der Ansicht, es sei seitlich erlaubt.

16Abajje sprach: Nein, alle sind der Ansicht, es sei seitlich verboten, und hier streiten sie über das Seitliche vom Seitlichen. Einer ist der Ansicht, es sei seitlich vom Seitlichen verboten, und einer ist der Ansicht, es sei seitlich vom Seitlichen erlaubt.

17Raba sagte: Wer seitlich verbietet, verbietet auch seitlich vom Seitlichen, und wer seitlich vom Seitlichen erlaubt, erlaubt auch seitlich. R. Mešaršija wandte gegen Raba ein:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.