Schabbat — Blatt 17a
1Ich will meiner Kinder beraubt sein, wenn diese Halakha nicht falsch ist. Der dies gehört, hat es mißverstanden. Sie erklärten einen Bauer, der mit dem Ochsenstecken auf der Schulter vorübergeht und mit einem Ende ein Grab bezeltet, als unrein. Jedoch wegen eines Gerätes, das einen Toten bezeltet.
2Da sprach R. A͑qiba: Ich will es berichtigen, daß die Worte der Weisen bestehen bleiben: alles Bewegliche in der Dicke eines Ochsensteckens überträgt die Unreinheit auf den, der es trägt; auf sich selber, wenn es irgendwie groß ist; auf andere Personen und Geräte nur bei einer Handbreite im Quadrate.
3R. Jannaj sagte: Sie sprechen von einem Ochsenstecken, der keine Handbreite im Durchmesser, sondern nur eine Handbreite im Umfange hat; sie haben beim Umfange wegen des Durchmessers [Unreinheit] angeordnet. –
4Nach R. Tryphon aber, der gesagt hat, er wolle seiner Kinder beraubt sein, wenn diese Halakha nicht falsch sei, sind es ja weniger!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Daß die samaritanischen Frauen von der Wiege aus als Menstruierende gelten, wurde ebenfalls an diesem Tage angeordnet und bezüglich jener [Anordnung] ist er der Ansicht R. Meírs.
5Und was weiter? – Wenn man [Trauben] für die Kelter winzert, so sind sie, wie Šammaj sagt, verunreinigungsfähig, und wie Hillel sagt, nicht verunreinigungsfähig. Hillel sprach zu Šammaj: Warum sollte denn das Winzern in Reinheit und das Olivenpflücken nicht in Reinheit geschehen!?
6Dieser erwiderte: Wenn du mich ärgerst, verhänge ich Verunreinigungsfähigkeit auch über das Olivenpflücken. Da steckten sie ein Schwert im Lehrhause auf und riefen: Wer hereinkommen will, trete ein, hinausgehen aber darf niemand! An diesem Tage saß Hillel vor Šammaj gebeugt, wie irgend ein Schüler; und schwer war dieser Tag für Jisraél, wie der Tag, an dem das Kalb gemacht wurde. Šammaj und Hillel ordneten es an, und man erkannte es nicht an; darauf kamen ihre Schüler und ordneten es an, und man erkannte es an. –
7Aus welchem Grunde? R. Zee͑ri erwiderte im Namen R. Ḥaninas: Eine Vorsichtsmaßnahme, damit man nicht in unreine Körbe winzere. –
8Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, das unreine Gefäß mache die Flüssigkeit empfänglich, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, das unreine Gefäß mache die Flüssigkeit nicht empfänglich!? Vielmehr, sagte R. Zee͑ri im Namen R. Ḥaninas, es ist eine Vorsichtsmaßnahme, damit man nicht in gepichte Körbe winzere.
9Raba erwiderte: Eine Vorsichtsmaßnahme mit Rücksicht auf zusammenklebende Trauben. R. Naḥman sagte nämlich im Namen des Rabba b. Abahu: Oftmals geht jemand in seinen Garten, um zu sehen, ob die Trauben schon zum Winzern reif sind oder nicht, und nimmt eine Traube, um sie auszudrücken, wobei [der Saft] auf die Beeren trieft; beim Winzern haftet ihnen die Flüssigkeit noch an.
10Und was weiter?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.