Schabbat — Blatt 17b

1Ṭabi der Vogelfänger erwiderte im Namen Šemuéls: Auch daß der Ertrag von Hebeaussaat Hebe ist, wurde an diesem Tage angeordnet. – Aus welchem Grunde? R. Ḥanina erwiderte: Es ist eine Vorsichtsmaßnahme mit Rücksicht auf reine Hebe in der Hand eines Jisraéliten.

2Raba wandte ein: Wer dessen verdächtig ist, braucht sie ja überhaupt nicht abzusondern!? Vielmehr, sagte Raba, ist jeder Jisraélit, da er nach Šemuél nur ein Weizenkorn entrichten könnte und dies nicht tut, glaubwürdig. Dies ist vielmehr eine Vorsichtsmaßnahme mit Rücksicht auf unreine Hebe in der Hand des Priesters; er könnte sie aufbewahren und dadurch zu einem Verstoß kommen.

3Und was weiter? R. Ḥija b. Ami erwiderte im Namen U͑las: Auch die Bestimmung, daß, wenn jemand sich unterwegs befindet und es dunkel wird, er seinen Geldbeutel einem Nichtjuden gebe, ist an diesem Tage getroffen worden.

4Und was weiter? Bali erwiderte im Namen Abimi des Nabatäers: [Die Verbote] ihres Brotes, ihres Öls, ihres Weines und ihrer Töchter gehören sämtlich zu den achtzehn Dingen. – Allerdings nach R. Meír, nach R. Jose aber sind es ja nur siebzehn!? – Es gibt noch das, worüber R. Aḥa b. Ada [berichtet hat]. R. Aḥa b. Ada sagte nämlich im Namen R. Jiçḥaqs: Man hat über ihr Brot wegen ihres Öls, über ihr Öl wegen ihres Weines das Verbot verhängt. –

5«Über ihr Brot wegen ihres Öls.» Wieso ist das Öl wichtiger als das Brot!? – Vielmehr, man hat über ihr Brot und über ihr Öl wegen ihres Weines, und über ihren Wein wegen ihrer Töchter und über ihre Töchter wegen jener Sache das Verbot verhängt; ferner über eine andere Sache wegen einer anderen Sache. – Was ist das für eine andere Sache? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Man hat angeordnet, daß ein nicht jüdisches Kind wie ein Flußbehafteter verunreinigend sei, damit nicht ein jisraélitisches Kind von ihm zur Päderastie verleitet werde. – Demnach sind es ja nach R. Meír neunzehn Dinge!? – Die Verordnungen über durch Flüssigkeiten unrein gewordene Speisen und Getränke werden als eine betrachtet.

6DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFEKEINE TINTENSTOFFE, FARBSTOFFE ODER WICKEN EINWEICHEN, ES SEI DENN, SIE KÖNNEN NOCH AM TAGE AUFGELÖST WERDEN; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES .

7DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE KEINE FLACHSBÜNDEL IN DEN OFEN TUN, ES SEI DENN, SIE KÖNNEN NOCH AM TAGE AUSDÜNSTEN, DESGLEICHEN KEINE WOLLE IN DEN KESSEL TUN, ES SEI DENN, SIE KANN NOCH [AM TAGE] DIE FARBE EINZIEHEN; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE KEINE NETZE AUSBREITEN, UM WLLD, GEFLÜGEL ODER FISCHE ZU FANGEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN NOCH AM TAGE GEFANGEN; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFEEINEM FREMDLING NICHTS VERKAUFEN, NOCH IHM AUFLADEN ODER HEBEN HELFEN, ES SEI DENN, ER BEGIBT SICH NACH EINEM NAHENORTE; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFEHÄUTE EINEM GERBER, KLEIDER EINEM WÄSCHER, DIE FREMDLINGE SIND, NUR DANN GEBEN, WENN SIE NOCH AM TAGE FERTIG WERDEN. DIES ALLES ERLAUBT DIE SCHULE HILLELS,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.