Schabbat — Blatt 21b

1wenn sie erlischt, sie nicht wieder anzuzünden, und man dürfe sich ihres Lichtes bedienen. R. Zera sagte im Namen R. Mathnas, manche sagen, R. Zera im Namen Rabhs: Die Dochte und Öle, von denen die Weisen gesagt haben, man dürfe sie am Šabbath nicht brennen, darf man am Ḥanuka brennen, einerlei ob am Wochentage oder am Šabbath. R. Jirmeja sagte: Was ist der Grund Rabhs? Er ist der Ansicht, man brauche, wenn sie erlischt, sie nicht wieder anzuzünden, und man dürfe sich ihres Lichtes nicht bedienen.

2Die Jünger sagten dies im Namen R. Jirmejas vor Abajje, er erkannte es aber nicht an. Als Rabin kam, sagten es die Jünger vor Abajje im Namen R. Joḥanans, und er erkannte es an; er sprach: Wäre es mir beschieden, so hätte ich seine Halakha schon früher gelernt. – Er hat sie ja gelernt!? – Doch nicht als Jugendlehre. –

3Braucht man sie denn, wenn sie erlischt, nicht wieder anzuzünden, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Das Gebot hält an von Sonnenuntergang bis [zur Zeit, wo] der Verkehr auf der Straße aufhört. Doch wohl insofern, als man sie wieder anzünden muß, wenn sie erlischt!? – Nein, wenn man sie nicht angezündet hat, muß man sie [während dieser Zeit] anzünden. Oder auch, hinsichtlich des Quantums.

4«Bis [zur Zeit, wo] der Verkehr auf der Straße aufhört.» Bis wie lange? Rabba b. Bar Ḥana sagte: Bis die Palmyrenser zu gehen aufhören.

5Die Rabbanan lehrten: Ein Licht der Ḥanukalampe für einen und seine ganze Familie; die Pflichtbeflissenen [brennen] ein Licht für jede Person; die hervorragend Pflichtbeflissenen [brennen], wie die Schule Šammajs sagt, am ersten Tage acht Lichter und an den folgenden Tagen je eines weniger, und wie die Schule Hillels sagt, am ersten Tage ein Licht und an den folgenden Tagen je eines mehr.

6U͑la sagte: Hierüber streiten im Westen zwei Amoraím: R. Jose b. Abin und R. Jose b. Zebida. Einer sagt, der Grund der Schule Šammajs sei: entsprechend den folgenden Tagen, und der Grund der Schule Hillels sei: entsprechend den verstrichenen Tagen; der andere sagt, der Grund der Schule Šammajs sei: gleich den Farren am [Hütten]feste, und der Grund der Schule Hillels sei: beim Heiligen erfolge es aufsteigend und nicht absteigend.

7Rabba b. Bar Ḥana erzählte im Namen R. Joḥanans: Zwei Greise waren in Çajdan, einer verfuhr nach der Ansicht der Schule Šammajs, und einer verfuhr nach der Ansicht der Schule Hillels. Der eine begründete seine Handlung: gleich den Farren am Hüttenfeste, und der andere begründete seine Handlung: beim Heiligen erfolge es aufsteigend und nicht absteigend.

8Die Rabbanan lehrten: Es ist Gebot, die Ḥanukalampe draußen vor die Tür hinzustellen; wer in einem Obergeschosse wohnt, stelle sie vor das Fenster hin, das nach der Straße liegt. Zur Zeit der Gefahr stelle man sie auf den Tisch, und dies genügt.

9Raba sagte: Jedoch muß man noch eine zweite Lampe haben, um sich ihres Lichtes zu bedienen; ist aber [im Zimmer] eine Flamme vorhanden, so ist dies nicht nötig. Für einen angesehenen Mann aber ist eine zweite Lampe erforderlich, auch wenn eine Flamme vorhanden ist.

10Was bedeutet das Ḥanukafest? – Die Rabbanan lehrten: Am fünfundzwanzigsten Kislev beginnen die Tage des Ḥanukafestes; es sind ihrer acht, an denen man keine Trauerfeier abhalten noch fasten darf. Als nämlich die Griechen in den Tempel eindrangen, verunreinigten sie alle Öle, die im Tempel waren. Nachdem die Herrscher des Hauses der Ḥasmonäer sich ihrer bemächtigt und sie besiegt hatten, suchte man und fand nur ein einziges mit dem Siegel des Hochpriesters versehenes Krüglein mit Öl, das nur soviel enthielt, um einen Tag zu brennen. Aber es geschah ein Wunder, und man brannte davon acht Tage. Im folgenden Jahre bestimmte man, diese Tage mit Lob- und Dankliedern als Festtage zu feiern.

11Dort haben wir gelernt, wenn ein Funke unter dem Hammer hervorspringt und Schaden anrichtet, so ist er ersatzpflichtig. Wenn ein mit Flachs beladenes Kamel über das öffentliche Gebiet geht und der Flachs in einen Kaufladen hineinragt und sich an der Lampe des Ladenbesitzers anzündet und die ganze Halle verbrennt, so ist der Besitzer des Kamels ersatzpflichtig. Hatte aber der Ladenbesitzer seine Lampe draußen hingestellt, so ist der Ladenbesitzer ersatzpflichtig;

12R. Jehuda sagt, war es eine Ḥanukalampe, so sei er ersatzfrei. Rabina sagte im Namen Rabas: Dies besagt, daß es Gebot sei, die Ḥanukalampe innerhalb zehn [Handbreiten von der Erde] zu stellen; denn wolltest du sagen, auch oberhalb zehn [Handbreiten], so könnte dieser ja sagen: Du solltest sie über die Höhe des Kamels samt seinem Reiter hinstellen. – Vielleicht deshalb, weil man die Ausübung des Gebotes ganz unterlassen könnte, wenn man ihn zu sehr belästigen würde.

13R. Kahana sagte: R. Nathan b. Minjomi trug im Namen R. Tanḥums

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.