Schabbat — Blatt 22a
1Wenn man eine Ḥanukalampe höher als zwanzig Ellen hingestellt hat, so ist dies ungültig, wie bei der Festhütte und einer Durchgangsgasse. Ferner sagte R. Kahana: R. Nathan b. Minjomi trug im Namen R. Tanhums vor: Es heißt: die Grube aber war leer und kein Wasser darin; wenn es schon heißt: die Grube war leer, so weiß ich ja, daß kein Wasser darin war, wozu heißt es: und kein Wasser darin? Wasser war nicht darin, wohl aber waren darin Schlangen und Eidechsen.
2Rabba sagte: Es ist Gebot, die Ḥanukalampe innerhalb einer Handbreite von der Türöffnung zu stellen. – Wo stelle man sie hin? R. Aḥa, der Sohn Rabas, erwiderte: Rechts. Šemuél aus Diphte sagte: Links. Die Halakha ist, links, damit sich die Ḥanukalampe links und die Mezuza rechts befinden sollen.
3R. Jehuda sagte im Namen R. Ašis im Namen Rabhs: Es ist verboten, vor der Ḥanukalampe Geld zu zählen. Als ich dies vor Šemuél sagte, sprach er zu mir: 1st denn was Heiliges an der Lampe!? R. Joseph wandte ein: Auch am Blute ist ja nichts Heiliges, dennoch wird gelehrt: er soll [das Blut] ausgießen und bedecken, wie er es ausgießt, bedecke er es auch; man darf es nicht mit dem Fuße verscharren, damit man die Gebote nicht mißachte. Ebenso auch hierbei, um nicht die Gebote zu mißachten.
4Sie fragten R. Jehošua͑ b. Levi: Darf man vom Schmucke der Festhütte innerhalb der sieben Festtage genießen? Er erwiderte ihnen: Sie sagten, es sei verboten, vor der Ḥanukalampe Geld zu zählen. R. Joseph sprach: Herr Abrahams, er entscheidet das, was gelehrt wird, aus dem, was nicht gelehrt wird! Von der Festhütte wird dies gelehrt, von der Ḥanukalampe wird dies nicht gelehrt. Es wird nämlich gelehrt: Hat man [die Festhütte] vorschriftsmäßig überdacht, mit Tapeten und gewirkten Teppichen verziert und darin Nüsse, Pfirsiche, Mandeln, Granatäpfel, Weinreben, Ährenkränze, Weine, Öle und Mehl ausgehängt, so darf man bis zum Ausgang des letzten Festtages davon nichts genießen; hat man es sich aber vorher vorbehalten, so hängt alles von seinem Vorbehalte ab. Vielmehr, sagte R. Joseph, die Quelle für dies alles ist das [Zudecken des] Blutes.
5Es wurde gelehrt: Rabh sagt, man dürfe [bei der Ḥanukalampe] nicht ein Licht an dem anderen anzünden; Šemuél sagt, man dürfe anzünden. Rabh sagt, man dürfe die Çiçith nicht von einem Gewände in ein anderes einknüpfen; Šemuél sagt, man dürfe sie von einem Gewände in ein anderes einknüpfen. Rabh sagt, die Halakha sei beim Rücken nicht wie R. Šimo͑n; Šemuél sagt, die Halakha sei beim Rücken wie R. Šimo͑n.
6Abajje sagte: Der Meister entschied bei allem stets nach Rabh, ausgenommen drei Dinge, bei denen er nach Šemuél entschied: man darf [bei der Ḥanukalampe] ein Licht am anderen anzünden, man darf die Çiçith von einem Gewande in ein anderes einknüpfen, und die Halakha ist beim Rücken wie R. Šimo͑n. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagt, man dürfe [am Šabbath] ein Bett, einen Stuhl oder eine Bank rücken, nur darf man absichtlich keine Schramme machen.
7Einer von den Schülern, der vor R. Ada b. Ahaba saß, sprach: Der Grund Rabhs ist: wegen Mißachtung des Gebotes. Da sprach dieser zu ihnen: Achtet nicht auf ihn; der Grund Rabhs ist: wegen Verringerung des Gebotes. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn man Leuchte an Leuchte anzündet; nach demjenigen, der erklärt: wegen Geringschätzung des Gebotes, ist es Leuchte an Leuchte erlaubt, nach demjenigen aber, der erklärt: wegen Verringerung des Gebotes, ist es auch Leuchte an Leuchte verboten.
8R. Ivja wandte ein: Mit einem Sela͑
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.