Schabbat — Blatt 24a

1Übereinstimmend mit R. Ḥisda wird gelehrt: Diese alle, von denen sie gesagt haben, man dürfe sie am Šabbath nicht brennen, darf man am Feste wohl brennen, ausgenommen Verbrenn-Öl, weil man am Feste kein Heiliges verbrennen darf.

2Sie fragten: Muß man des Ḥanukafestes auch im Tischsegen erwähnen? Braucht man dessen nicht zu erwähnen, da es nur rabbanitisch ist, oder muß man dessen wohl erwähnen, wegen der Bekanntmachung der Wundertat? Raba erwiderte im Namen Abajjes im Namen R. Seḥoras im Namen R. Honas: Man braucht dessen nicht zu erwähnen, will man aber erwähnen, so tue man dies im Danksegen. R. Hona b. Jehuda traf einst bei Raba ein, und er war im Begriffe, dessen im Segen ‘Erbauer Jerušalems’ zu erwähnen; da sprach R. Šešeth zu ihm: Wie beim Gebete; wie beim Gebete, dessen im Danksegen erwähnt wird, ebenso ist seiner beim Tischsegen im Danksegen zu erwähnen.

3Sie fragten: Muß man des Neumondtages im Tischsegen erwähnen? Sagen wir, man brauche des Ḥanukafestes nicht zu erwähnen, weil es rabbanitisch ist, wohl aber erwähne man des Neumondtages, das [ein Gebot] der Tora ist, oder braucht man dessen nicht zu erwähnen, weil an diesem Tage die Arbeit nicht verboten ist? Rabh sagt, man müsse seiner erwähnen; R. Ḥanina sagt, man brauche seiner nicht zu erwähnen. R. Zeriqa sagte: Halte dich an die Ansicht Rabhs, denn R. Oša͑ja ist seiner Ansicht. R. Oša͑ja lehrte nämlich: An den Tagen, an denen ein Zusatzopfer dargebracht wurde, beispielsweise am Neumondtage und am Halbfeste, bete man abends, morgens und nachmittags das Achtzehngebet und erwähne des Tagesereignisses im Tempeldienstsegen; hat jemand dessen nicht erwähnt, so lasse man ihn wiederholen. An diesen Tagen gibt es keinen Weihsegen (über den Becher), jedoch erwähne man [des Tagesereignisses] im Tischsegen. An den Tagen, an denen kein Zusatzopfer dargebracht wurde, beispielsweise am Montag, Donnerstag und Montag, an Fasttagen und Beistandstagen (Welche Bedeutung haben denn der Montag und der Donnerstag? –

4Vielmehr, am Montag, Donnerstag und Montag, die Fasttage sind und an Beistandstagen) bete man abends, morgens und nachmittags das Achtzehngebet und erwähne des Tagesereignisses im [Segen] ‘Der das Gebet erhört’; hat jemand dessen nicht erwähnt, so lasse man ihn nicht wiederholen. An diesen Tagen gibt es keinen Weihsegen (über den Becher), auch erwähne man des Tagesereignisses im Tischsegen nicht.

5Sie fragten: Muß man des Ḥanukafestes im Zusatzgebete erwähnen? Braucht man dessen nicht zu erwähnen, da dieses kein Zusatzgebet hat, oder aber, an diesem Tage sind ja vier Gebete zu verrichten? R. Hona und R. Jehuda sagen beide, man erwähne nicht, R. Naḥman und R. Johanan sagen beide, man erwähne wohl.

6Abajje sprach zu R. Joseph: Die Ansicht R. Honas und R. Jehudas ist die des Rabh. R. Gidel sagte nämlich im Namen Rabhs: Wenn ein Neumondtag auf einen Šabbath fällt, so braucht, der am Šabbath die Hafṭara aus dem Prophetenbuche liest, [im Segen] des Neumondtages nicht zu erwähnen, denn wenn nicht der Šabbath, würde man am Neumondtage aus dem Prophetenbuche nicht lesen. –

7Es ist ja nicht gleich; da, am Neumondtage, wird ja aus dem Prophetenbuche überhaupt nicht [gelesen], hierbei aber wird ja [des Ḥanukafestes] abends, morgens und nachmittags erwähnt. Dies gleicht vielmehr dem, was R. Aḥadboj b. R. Mathna im Namen Rabhs gesagt hat: Wenn ein Fest auf einen Šabbath fällt, so braucht, der am Šabbath beim Vespergebete die Hafṭara aus dem Prophetenbuche liest, [im Segen] des Festes nicht zu erwähnen, denn wenn nicht der Šabbath, würde man am Feste beim Vespergebete aus dem Prophetenbuche nicht lesen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.