Schabbat — Blatt 29a

1daß, wenn ein Nichtjude [am Feste] eine Vertiefung in ein Scheit eines Jisraéliten gegraben hat, man es am Feste verheizen dürfe. Wieso denn, es ist ja [am Feste] entstanden!? – Er sagte es nur nach R. Elie͑zer und R. A͑qiba, er selber aber ist nicht dieser Ansicht.

2Raba erklärte: Folgendes ist der Grund R. Elie͑zers: weil man [am Šabbath] keinen noch nicht angebrannten Docht und keinen noch nicht angebrannten Fetzen brennen darf. – Zwecks welcher Halakha lehrte R. Joseph: genau drei zu drei [Fingerbreiten]? – Bezüglich der Unreinheit, denn wir haben gelernt: Drei zu drei [Fingerbreiten], von denen sie sprechen, sind außer dem Nahtsaum zu verstehen – so R. Šimo͑n; die Weisen sagen: genau drei zu drei.

3R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Man darf [am Feste] Geräte verheizen, nicht aber darf man Bruchstücke von Geräten verheizen – so R. Jehuda; R. Šimo͑n erlaubt dies. Man darf Nüsse verheizen, hat man sie gegessen, so darf man die Schalen nicht verheizen – so R. Jehuda; R. Šimo͑n erlaubt dies. Man darf Datteln verheizen, hat man sie gegessen, so darf man die Kerne nicht verheizen – so R. Jehuda; R. Šimo͑n erlaubt dies.

4Und [alle Fälle] sind nötig. Hätte er nur den ersten gelehrt, [so könnte man glauben,] R. Jehuda sei dieser Ansicht nur hierbei, weil es vorher ein Gerät war, nachher aber ein Bruchstück eines Gerätes ist, dies ist also Neuentstandenes und daher verboten, bei den Datteln aber, wo sie vorher Kerne waren und nachher Kerne sind, sei es erlaubt. Würde er es nur von den Datteln gelehrt haben, so könnte man glauben, weil diese vorher verhüllt waren und nachher unverhüllt sind, bei Nußschalen aber, die vorher unverhüllt waren und nachher unverhüllt sind, sei es erlaubt. Daher sind alle nötig.

5Die Lehre Rabhs aber ist nicht ausdrücklich gelehrt worden, sondern aus einem Schlusse gefolgert. Rabh aß nämlich Datteln und warf die Kerne in den Herd; da sprach R. Ḥija zu ihm: Fürstensohn, am Feste ist solches verboten. – Hat er ihm zugestimmt oder nicht? –

6Komm und höre: Als Rabh nach Babylonien kam, aß er [am Feste] Datteln und warf die Kerne für die Tiere fort. Doch wohl persische, wonach er ihm nicht zugestimmt hat. – Nein, es waren aramäische, [deren Kerne] noch des Fleisches wegen genießbar sind.

7R. Šemuél b. Bar Hana sprach zu R. Joseph: Wieso sagt R. Jehuda, man dürfe Geräte, jedoch keine Bruchstücke von Geräten verheizen; sobald sie ein wenig anbrennen, sind sie ja Bruchstücke von Geräten, und wenn man sie wendet, wendet man doch Verbotenes!? – Man verfahre hierbei nach [der Vorschrift] R. Mathnas. R. Mathna sagte nämlich im Namen Rabhs: Wenn am Feste Holz vom Baume in den Ofen gefallen ist, so lege man noch mehr von vorrätigem Holze hinzu und verheize es.

8R. Hamnuna sagte: Hier handelt es sich um [einen Streifen] unter drei zu drei [Handbreiten], und zwar wird hier die Bedeutungslosigkeit des Lappens gelehrt.

9R. Elie͑zer vertritt hierbei seine Ansicht und R. A͑qiba seine. Wir haben nämlich gelernt: [Ein Lappen] unter drei zu drei [Handbreiten], den man zum Verstopfen [eines Loches] in der Badewanne, zum [Anfassen beim] Durchschütteln eines Topfes oder zum Auswischen einer Handmühle zurechtgemacht hat, ob dazu verwahrt oder nicht, ist unrein – so R. Elie͑zer; R. Jehošua͑ sagt, er sei rein, ob dazu verwahrt oder nicht. R. A͑qiba sagt, wenn dazu verwahrt, sei er unrein, wenn nicht dazu verwahrt, sei er rein. Hierüber sagte U͑la, und nach anderen, Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Hat man ihn auf den Müllhaufen geworfen, so ist er nach aller Ansicht rein,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.