Schabbat — Blatt 29b
1hat man ihn in der Truhe verwahrt, so ist er nach aller Ansicht unrein, ihr Streit besteht nur, wenn man ihn an einen Pflock gehängt oder hinter die Tür gelegt hat. R. Elie͑zer ist der Ansicht, da man ihn nicht auf den Müllhaufen geworfen hat, habe man an seine Verwendung gedacht, dennoch nennt er dies nicht verwahrt, da man ihn nicht so wie in der Truhe verwahrt hat. R. Jehošua͑ aber ist der Ansicht, da man ihn nicht in die Truhe gelegt hat, habe man ihn aufgegeben, dennoch nennt er dies verwahrt, da man ihn nicht auf den Müllhaufen geworfen hat.
2Und R. A͑qiba ist der Ansicht R. Elie͑zers, wenn man ihn an einen Pflock gehängt hat, und der Ansicht R. Jehošua͑s, wenn man ihn hinter die Tür gelegt hat. R. A͑qiba aber trat zurück und bekannte sich zur Ansicht R. Jehošua͑s. – Woher dies? Raba erwiderte: Weil er ‘Stoffstreifen’ lehrt. Weshalb heißt es ‘Stoffstreifen’, sollte es doch ‘Streifen von Stoff’ heißen? Während er noch Stoff ist.
3MAN DARF NICHT EINE EIERSCHALE DURCHLOCHEN, SIE MIT ÖL FÜLLEN UND ÜBER EINE LAMPE SETZEN, DAMIT DAS ÖL HERABTRIEFE, AUCH KEINE TONSCHALE; R. JEHUDA ERLAUBT DIES. HAT SIE ABER DER TÖPFER VON VORNHEREIN ANGEBRACHT, SO IST ES ERLAUBT, WEIL ES EIN GERÄT IST. MAN DARF NICHT EINE SCHÜSSEL MIT ÖL FÜLLEN, SIE AN DIE SEITE EINER LAMPE STELLEN UND DAS ENDE DES DOCHTES HINEINTUN, DAMIT ER DAVON SAUGE; R. JEHUDA ERLAUBT DIES.
4GEMARA. Und [alle Fälle] sind nötig. Hätte er es nur von der Eierschale gelehrt, [so könnte man glauben,] die Rabbanan seien ihrer Ansicht nur bezüglich dieser, weil man, da sie nicht widerlich ist, davon gebrauchen könnte, bezüglich einer Tonschale aber, die widerlich ist, pflichten sie R. Jehuda bei. Hätte er es nur von der Tonschale gelehrt, [so könnte man glauben,] nur bezüglich dieser sei R. Jehuda seiner Ansicht, bezüglich jener aber pflichte er den Rabbanan bei. Hätte er es nur von diesen beiden gelehrt, [so könnte man glauben,] R. Jehuda sei seiner Ansicht nur bezüglich dieser beiden, weil sie [von der Lampe] nicht getrennt sind, bezüglich einer Schüssel aber, die [von der Lampe] getrennt ist, pflichte er den Rabbanan bei. Und hätte er es nur von dieser gelehrt, [so könnte man glauben,] die Rabbanan seien nur bezüglich dieser ihrer Ansicht, bezüglich jener beiden aber pflichten sie R. Jehuda bei. Daher sind [alle Fälle] nötig.
5HAT SIE ABER DER TÖPFER VON VORNHEREIN ANGEBRACHT, SO IST ES ERLAUBT &C. Es wird gelehrt: Hat er sie selber mittelst Lehm oder Ton angebracht, so ist es erlaubt. – Wir haben ja aber gelernt: der Töpfer!? – Unter ‘Töpfer’ ist zu verstehen: nach Art des Töpfers.
6Es wird gelehrt: R. Jehuda erzählte: Einst feierten wir den Šabbath im Söller des Hauses des Nithza in Lud, und man brachte uns eine Eierschale, die wir mit Öl gefüllt, durchlocht und über die Lampe gesetzt haben. R. Tryphon und die Ältesten waren da anwesend und sagten uns kein Wort. Man erwiderte ihm: Ist etwa hieraus ein Beweis zu entnehmen? Anders war es im Hause des Nithza, wo sie achtsam waren.
7Abin aus Sepphoris rückte eine Bank in einem mit Marmor [gepflasterten] Söller in Gegenwart des R. Jiçḥaq b. Elea͑zar. Da sprach er zu ihm: Wenn ich dir nichts sage, wie die Genossen R. Jehuda nichts gesagt haben, so kann dadurch ein Anstoß erfolgen. Es sei daher auch in einem marmorgepflasterten Söller verboten, mit Rücksicht auf einen gewöhnlichen Söller.
8Der Synagogenbeamte von Baçra rückte eine Bank in Gegenwart R. Jirmeja des Großen. Da sprach dieser zu ihm: Wohl nach R. Šimo͑n, aber R.Šimo͑n sagt dies nur von großen [Hausgeräten], bei denen es nicht anders möglich ist, sagte er dies etwa auch von kleinen!? Er streitet somit gegen U͑la, denn U͑la sagte, sie streiten nur über kleine [Hausgeräte], bei großen aber stimmen alle überein, daß es erlaubt sei.
9R. Joseph wandte ein: R. Šimo͑n sagt, man dürfe [am Šabbath] ein Bett, einen Stuhl oder eine Bank rücken, nur darf man absichtlich keine Schramme machen. Er lehrt dies von großen und von kleinen; dies widerspricht also beiden!? –
10U͑la erklärt dies nach seiner Ansicht, und R. Jirmeja der Große erklärt dies nach seiner Ansicht. U͑la erklärt dies nach seiner Ansicht: ein Bett ähnlich einem Stuhle. R. Jirmeja der Große erklärt dies nach seiner Ansicht: ein Stuhl ähnlich einem Bette.
11Raba wandte ein: Kleiderhändler dürfen [Mischgewebe] wie gewöhnlich verkaufen, jedoch nicht beabsichtigen, sich bei Sonnenschein gegen die Sonne oder im Regen gegen den Regen [zu schützen]. Die Strengfrommen pflegten sie auf einen Stab über den Rücken zu legen. Hierbei gleicht es ja, da man nach Art der Strengfrommen verfahren kann, [dem Rücken] von kleinen [Hausgeräten], dennoch erlaubt dies R. Šimo͑n, wenn man nichts beabsichtigt, von vornherein!? – Dies ist eine Widerlegung R. Jirmeja des Großen. – Eine Widerlegung.
12WER EIN LICHT AUSLÖSCHT, WEIL ER VOR NICHTJUDEN FÜRCHTET, VOR RÄUBERN, VOR EINEM BÖSENGEIST, ODER DAMIT EIN KRANKER EINSCHLAFE, IST FREI; WENN ABER, UM DIE LAMPE, DAS ÖL ODER DEN DOCHT ZU SCHONEN, SO IST ER SCHULDIG. R. JOSE BEFREIT IHN IN ALL DIESEN FÄLLEN, AUSGENOMMEN, WENN WEGEN DES DOCHTES, WEIL MAN DADURCH SCHNUPPEN MACHT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.