Schabbat — Blatt 40b
1Nach wessen Ansicht? —
2Nach dem Tanna [der folgenden Lehre]: In großstädtischen Badeanstalten darf man anstandslos umhergehen. Raba sagte: Nur in großstädtischen, in denen der Dörfer aber nicht. — Aus welchem Grunde? — Da sie klein sind, so ist ihre Hitze stark.
3Die Rabbanan lehrten: Man darf sich vor der Flamme wärmen, sodann hinausgehen und sich mit kaltem Wasser abspülen; jedoch nicht sich vorher mit kaltem Wasser abspülen und nachher vor der Flamme wärmen, weil man dadurch das Wasser am Körper wärmt. Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath ein Frottiertuch wärmen und auf den Unterleib legen, jedoch nicht einen Kessel mit [warmem] Wasser holen und auf den Unterleib legen; dies ist wegen der Gefahr sogar am Wochentage verboten.
4Die Rabbanan lehrten: Man darf einen Krug Wasser holen und vor die Flamme stellen, jedoch nicht, damit es warm werde, sondern nur, damit die Kälte schwinde. R. Jehuda sagt, eine Frau dürfe ein Krüglein Öl vor die Flamme stellen, jedoch nicht, damit es koche, sondern nur, damit es lau werde. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, eine Frau dürfe anstandslos eine Hand mit Öl einstreichen, sie vor der Flamme wärmen und ihren kleinen Knaben damit bestreichen.
5Sie fragten: Wie ist die Ansicht des ersten Tanna bezüglich des Öls? — Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd; R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend. Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd, daß es beim Öl erlaubt sei, auch wenn die Hand zu zucken beginnt. Der erste Tanna ist nämlich der Ansicht, beim Öl gebe es kein Verbot des Kochens; dagegen ist R. Jehuda der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, jedoch gelte das Aufwärmen nicht als Kochen; und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens und dabei gelte schon das Aufwärmen als Kochen.
6R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend, daß es beim Öl verboten sei, auch wenn die Hand nicht zuckt. Er ist nämlich der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, und daher gelte schon das Aufwärmen als Kochen; dagegen ist R. Jehuda der Ansicht, das Aufwärmen gelte nicht als Kochen; und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, und dabei gelte schon das Aufwärmen als Kochen. — R. Šimo͑n b. Gamliél sagt ja dasselbe, was der erste Tanna!? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn man es wie unbeabsichtigt tut.
7R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Sowohl beim Öl als auch beim Wasser ist es, sobald die Hand zuckt, verboten, und solange die Hand nicht zuckt, erlaubt. — Was heißt Zucken der Hand? Reḥaba erwiderte: Sobald sich ein Kind den Leib verbrühen würde.
8R. Jiçḥaq b. Evdämi erzählte: Einst folgte ich Rabbi in die Badestube, und als ich für ihn ein Krüglein Öl [zum Wärmen] in das Bassin stellen wollte, sprach er zu mir: Nimm ein anderes Gefäßund stelle es darin. Hieraus ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, daß es beim Öl ein Verbot des Kochens gebe, es ist zu entnehmen, daß es in einem zweiten Gefäße nicht mehr kocht, und es ist zu entnehmen, daß dabei das Aufwärmen als Kochen gilt. —
9Wieso aber tat er dies, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, man dürfe überall [über Worte der Tora] nachdenken, nur nicht in der Badestube und im Aborte!? Wolltest du erwidern, er habe es ihm in profaner Sprache gesagt, so sagte ja Abajje, man dürfe profane Gespräche in der Heiligensprache führen, heilige Gespräche dürfe man [an verbotenen Orten] auch in profaner Sprache nicht führen!? — Anders ist [die Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen.
10Dies ist auch aus dem, was R. Jehuda im Namen Šemuéls erzählt hat, zu entnehmen: Einst folgte ein Schüler R. Meír in die Badestube, und als er für ihn den Boden scheuern wollte, sprach dieser: Man darf nicht scheuern. Da wollte jener den Boden mit Öl streichen. Dieser aber sprach: Man darf nicht streichen. Hieraus, daß es sich bei [der Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen, anders verhält, ebenso ist auch hierbei [die Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen, anders.
11Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß man schuldig sei, wenn man am Šabbath etwas im warmen Quellwasser von Ṭiberjas kocht; das Ereignis mit Rabbi geschah ja nach der Verordnung, und dennoch sagte er zu ihm, daß er ein anderes Gefäß nehmen und es darin stellen sollte. — Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥisda sagte ja, wer am Šabbath in den Warmbädern von Ṭiberias kocht, sei frei!? — Unter ‘schuldig’, von dem er spricht, ist auch nur die Widerspenstigkeitszüchtigung zu verstehen.
12R. Zera erzählte: Einst sah ich R. Abahu [am Šabbath] in einem Badebassin schwimmen, weiß aber nicht, ob er [die Füße vom Boden] erhoben hatte oder nicht. — Selbstverständlich hatte er sie nicht erhoben, denn es wird gelehrt, man dürfe nicht in einem Teiche (voll Wasser) schwimmen, selbst wenn er sich in einem Hofe befindet. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.