Schabbat — Blatt 40a
1R. A͑qiba von seiner Ansicht zugunsten R. Jehošua͑s abgekommen ist. — Was ist denn dabei, wenn aus einem Schluß gefolgert!? — Vielleicht gilt dies nur von einer Mišna, nicht aber von einer Barajtha. Dieser erwiderte: Ich habe dies ausdrücklich gehört.
2Es wurde gelehrt: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man am folgenden Tage, wie Rabh sagt, darin den ganzen Körper waschen, jedoch nur jedes Glied besonders; Šemuél sagt, man hat nur das Waschen von Gesicht, Händen und Füßen erlaubt. Man wandte ein: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man darin am folgenden Tage Gesicht, Hände und Füße waschen, nicht aber den ganzen Körper. Dies ist also eine Widerlegung der Ansicht Rabhs!? — Rabh kann dir erwidern: nicht aber den ganzen Körper, nämlich mit einem Male, wohl aber jedes Glied besonders. — Es heißt ja aber: Gesicht, Hände und Füße!? — In der Weise, wie Gesicht, Hände und Füße. —
3Komm und höre: Sie haben nur das Waschen von Gesicht, Händen und Füßen mit am Vorabend des Šabbaths gewärmtem Wasser erlaubt!? — Hier meint er ebenfalls: in der Weise, wie Gesicht, Hände und Füße.
4Übereinstimmend mit Šemuél wird auch gelehrt: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man am folgenden Tage darin Gesicht, Hände und Füße waschen, nicht aber den ganzen Körper, jedes Glied besonders, und um so weniger in Wasser, das am Feste gewärmt wurde. Rabba lehrte diese Lehre Rabhs wie folgt: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man, wie Rabh sagt, am folgenden Tage darin den ganzen Körper mit Ausnahme eines einzigen Gliedes baden. Er hielt ihm alle jene Widerlegungen vor. — Eine Widerlegung.
5R. Joseph fragte Abajje: Pflegte Rabba nach der Lehre Rabhs zu verfahren? Dieser erwiderte: Ich weiß dies nicht. — Wieso aber war ihm dies fraglich, selbstverständlich pflegte er nicht so zu verfahren, da jener ja widerlegt wurde!? — Vielleicht hat er davon nichts gehört. —
6Wenn er aber davon nichts gehört hat, wird er wohl entschieden so verfahren haben, denn Abajje sagte, bei allem entschied der Meister stets nach Rabh, ausgenommen folgende drei Dinge, bei denen er nach Šemuél entschied: man darf die Çiçith von einem Gewande in ein anderes einknüpfen, man darf [bei der Ḥanukalampe] ein Licht am anderen anzünden, und die Halakha ist beim Rücken wie R. Šimo͑n. — Nach den Erschwerungen Rabhs pflegte er zu verfahren, nach den Erleichterungen Rabhs pflegte er nicht zu verfahren.
7Die Rabbanan lehrten: Wenn man in einer Badestube die [Dampf]löcher am Vorabend des Šabbaths verstopft hat, so darf man sofort nach Ausgang des Šabbaths darin baden; hat man die [Dampf]löcher am Vorabend des Festes verstopft, so darf man gleich am folgenden Tage hineingehen und schwitzen, sodann hinausgehen und sich im Vorraume abspülen.
8R. Jehuda erzählte: Einst ereignete es sich, daß man in Bene Beraq die [Dampf]löcher der Badestube am Vorabend des Festes verstopft hatte, und am folgenden Tage traten da R. Elea͑zar b. A͑zarja und R. A͑qiba ein und schwitzten darin, alsdann gingen sie nach dem Vorraume und spülten sich ab; das Warmwasser aber war da mit Brettern bedeckt. Als die Sache vor die Weisen kam, sprachen sie: Auch wenn das Warmwasser nicht mit Brettern bedeckt wäre, würde es erlaubt sein. Als sich aber Übertreter mehrten, begann man [auch das Schwitzen] zu verbieten. In den großstädtischen Badeanstalten darf man anstandslos umhergehen. —
9Welches Bewenden hat es mit den Übertretern? — R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Früher badete man in warmem [Wasser], das am Vorabend des Šabbaths gewärmt worden war; als die Bademeister es am Šabbath zu wärmen begannen, indem sie sagten, es sei am Vorabend des Šabbaths gewärmt worden, verbot man das [Baden in] warmem Wasser und erlaubte das Schwitzen. Da sie aber noch immer in warmem Wasser badeten, indem sie sagten, sie schwitzten nur, verbot man auch das Schwitzen und erlaubte nur die Warmbäder von Ṭiberjas. Aber noch immer badeten sie in am Feuer gewärmtem Wasser, indem sie sagten, es sei von den Warmbädern von Ṭiberjas; da verbot man ihnen auch die Warmbäder von Ṭiberjas und gestattete ihnen nur kaltes Wasser. Als man aber einsah, daß dies keinen Bestand haben kann, erlaubte man die Warmbäder von Ṭiberjas, und bezüglich des Schwitzens blieb es beim Alten.
10Rabba sagte: Wer eine [Anordnung] der Rabbanan übertritt, den darf man Übertreter nennen. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.