Schabbat — Blatt 41b
1Man härtet ihn ja dadurch!? — Nach R. Šimo͑n, welcher sagt, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei erlaubt. Abajje wandte ein: Heißt es denn: wenn man [das Wasser] aus einem Kessel nimmt, es heißt ja: wenn man einen Kessel fortnimmt!?
2Vielmehr, sagte Abajje, meint er es wie folgt: wenn man einen Kessel, in dem sich heißes Wasser befindet, [vom Feuer] nimmt, so darf man nicht darin etwas Wasser gießen, damit es heiß werde, wohl aber darf man darin viel Wasser gießen, damit es lau werde; wenn man aus einem Kessel das Wasser ganz ausgegossen hat, so darf man überhaupt kein Wasser darin gießen, weil man ihn dadurch härtet, und zwar nach R. Jehuda, welcher sagt, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten.
3Rabh sagte: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn, um [das Wasser] lau zu machen, wenn aber, um [das Gefäß] zu härten, so ist es verboten. Šemuél aber sagte: Auch um es zu härten, ist es erlaubt. — Ist denn das von vornherein erlaubt!? — Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Rabh sagte: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn soviel [Wasser], um lau zu werden, wenn aber soviel, um [das Gefäß] zu härten, so ist es verboten. Šemuél aber sagte: Selbst soviel, um es zu härten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.