Schabbat — Blatt 48b
1Welchen Unterschied gibt es denn zwischen diesem und dem Aufspunden eines Fasses!?
2Raba erwiderte: Bei jenem besteht eine Verbindung, bei diesem besteht keine Verbindung. R. Jirmeja wies R. Zera auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt: Der Heftfaden der Wäscher, (Schlüsselketten) und die Naht aus Mischgewebe an Kleidungsstücken gelten als Verbindung bezüglich der Unreinheit, bis man sie aufzulösen begonnen hat. Demnach gelten sie als Verbindung auch außer der Zeit des Gebrauches,
3und dem widersprechend wird gelehrt, daß ein Stock, den man als Stiel für eine Axt gebraucht, während des Gebrauches als Verbindung bezüglich der Unreinheit gelte. Nur während des Gebrauches, nicht aber außer der Zeit des Gebrauches!?
4Dieser erwiderte: Diesen pflegt man, wenn man ihn nicht mehr gebraucht, zum Holze zu werfen, da aber ist ihm [der Heftfaden] auch nicht zur Zeit des Gebrauches erwünscht, denn, wenn [die Kleider] schmutzig werden, reinigt er sie ja wieder.
5Folgendes lehrten sie in Sura im Namen R. Ḥisdas, und in Pumbeditha lehrten sie es im Namen R. Kahanas, wie manche sagen, im Namen Rabas: Welcher Tanna lehrte das, was die Rabbanan gesagt haben, daß nämlich alles, was an einem Gegenstande befestigt ist, zu diesem gehöre?
6R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Meír, denn wir haben gelernt: Der Ölkrughalter, der Gewürzhalter und der Lichthalter am Herde werden mit diesem unrein durch Berührung, nicht aber durch die Luft — so R. Meír; nach R. Šimo͑n sind sie rein. —
7Allerdings ist R. Šimo͑n der Ansicht, sie gehören nicht zum Herde, welcher Ansicht ist aber R. Meír: gehören sie zum Herde, so sollten sie auch durch die Luft unrein werden, und gehören sie nicht zum Herde, so sollten sie auch durch Berührung nicht unrein werden!? —
8Tatsächlich gehören sie nicht zum Herde, nur haben die Rabbanan dies angeordnet. —
9Wenn die Rabbanan es angeordnet haben, so sollten sie auch durch die Luft unrein werden!? — Die Rabbanan haben hierbei ein Erkennungszeichen gemacht, damit man ihretwegen nicht Hebe und Geheiligtes verbrenne.
10Die Rabbanan lehrten: Die auseinandernehmbare Federschere und die Hobelklinge werden bezüglich der Unreinheit als verbunden betrachtet, nicht aber bezüglich des Besprengens. —
11Wie du es nimmst: gelten sie als verbunden, so sollten sie es auch bezüglich des Besprengens sein, und gelten sie nicht als verbunden, so sollten sie es auch bezüglich der Unreinheit nicht sein!? Raba erwiderte: Nach der Tora gelten sie beim Gebrauche sowohl bezüglich der Unreinheit als auch bezüglich des Besprengens als verbunden, und außer der Zeit des Gebrauches gelten sie weder bezüglich der Unreinheit noch bezüglich des Besprengens als verbunden,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.