Schabbat — Blatt 49b
1Mein Vater war Lederarbeiter, und er sagte: Holet Felle, wir wollen uns darauf setzen.
2Man wandte ein: Bretter eines Privatmannes darf man fortbewegen, die eines Handwerkers darf man nicht fortbewegen; hat man aber daran gedacht, auf ihnen den Gästen Brot zu reichen, so darf man diese und jene fortbewegen!? — Anders sind Bretter, da man sie schont. —
3Komm und höre: Felle darf man, ob gegerbt oder ungegerbt, am Šabbath fortbewegen; sie unterscheiden gegerbte nur bezüglich der Unreinheit. Doch wohl einerlei, ob die eines Privatmannes oder die eines Handwerkers!? — Nein, nur die eines Privatmannes. —
4Wieso lehrt er, wenn man die eines Handwerkers nicht fortbewegen darf, daß sie nur bezüglich der Unreinheit gegerbte unterscheiden, er sollte hierin selbst einen Unterschied machen: diese Worte gelten nur von denen eines Privatmannes, nicht aber von denen eines Handwerkers!? — Er lehrt das Ganze von denen eines Privatmannes.
5Hierüber streiten Tannaím: Felle eines Privatmannes darf man fortbewegen, die eines Handwerkers darf man nicht fortbewegen; R. Jose sagt, man dürfe diese und jene fortbewegen.
6Weiter saßen sie und warfen folgende Frage auf: Wem entsprechen die vierzig Hauptarbeiten weniger eine, von denen gelehrt wird?
7Da sprach R. Ḥanina b. Ḥama: Entsprechend den Arbeiten [beim Bau] der Stiftshütte. Hierauf sprach R. Jonathan b. Elea͑zar: So sagte R. Šimo͑n, Sohn des R. Jose b. Laqonja: Entsprechend [den Wörtern] Arbeit, seine Arbeit und die Arbeit, die vierzig weniger einmal in der Tora vorkommen.
8R. Joseph fragte: Wird [das Wort Arbeit im Verse]: und er trat in das Zimmer, seine Arbeit zu verrichten, mitgezählt oder nicht? Abajje sprach zu ihm: Möge er doch ein Torabuch holen und zählen. Erzählte ja auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, daß sie ihren Platz nicht verließen, bis man ihnen ein Torabuch holte und sie zählten.
9Dieser erwiderte: Folgendes ist mir fraglich: wird der Vers: und die Arbeit war genug, mitgezählt und jener Vers ist nach demjenigen, zu erklären, welcher sagt, er sei eingetreten, um sein Vorhaben auszuführen,
10oder wird [der Vers:] und er trat in das Zimmer, seine Arbeit zu verrichten, mitgezählt und [der Vers:] und die Arbeit war genug, ist folgendermaßen zu erklären: das Werk war fertig? — Dies bleibt unentschieden.
11Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit dem, welcher sagt, entsprechend den Arbeiten [beim Bau] der Stiftshütte. Es wird nämlich gelehrt: Man ist nur wegen einer Arbeit schuldig, dergleichen [beim Bau] der Stiftshütte ausgeübt wurde. Jene haben gesäet, ihr sollt nicht säen; jene haben gemähet, ihr sollt nicht mähen;
12jene haben Bretter vom Boden auf den Wagen gehoben, ihr sollt nicht aus öffentlichem Gebiete in Privatgebiet bringen; jene haben die Bretter aus dem Wagen auf den Boden gehoben, ihr sollt nicht aus Privatgebiet in öffentliches Gebiet bringen; jene haben aus einem Wagen in den anderen gehoben, ihr sollt nicht aus Privatgebiet in Privatgebiet bringen. —
13Wenn aus Privatgebiet in Privatgebiet, so hat man ja nichts getan!? — Abajje und Raba sagten beide, nach anderen, R. Ada b. Ahaba: Aus Privatgebiet in Privatgebiet über öffentliches Gebiet.
14IN WOLLFLOCKEN; JEDOCH DARF MAN DIESE NICHT FORTBEWEGEN. Raba sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man darin nicht warmgestellt hat, hat man aber darin warmgestellt, so darf man sie fortbewegen.
15Ein Schüler des ersten Tages wandte gegen Raba ein: In Wollflocken; jedoch darf man diese nicht fortbewegen. Wie mache man es?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.