Schabbat — Blatt 50a
1Man hebe den Deckel hoch, sodann fallen sie herunter!? —
2Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Raba sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man sie nicht zum Warmstellen bestimmt hat, hat man sie aber zum Warmstellen bestimmt, so darf man sie fortbewegen.
3Es wurde auch gelehrt: Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Ja͑qobs im Namen des R. Asi b. Šaúl im Namen Rabbis: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man sie nicht zum Warmstellen bestimmt hat, hat man sie aber zum Warmstellen bestimmt, so darf man sie fortbewegen.
4Rabina sagte: Dies wurde [von Wollflocken] aus dem Magazine gelehrt. Ebenso wird gelehrt: Wollflocken aus dem Magazine darf man nicht fortbewegen; hat sie der Besitzer zur Benutzung bestimmt, so darf man sie fortbewegen.
5Rabba b. Bar Ḥana lehrte vor Rabh: Wenn man dürre Palmzweige zum Brennen geschnitten hat und sich nachher überlegt, sie zum Sitzen zu benutzen, so muß man sie vorher zusammenbinden; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man brauche sie nicht zusammenzubinden. — Er lehrte es, und er sagte auch, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél.
6Es wird gelehrt: Rabh sagt, man müsse sie zusammenbinden, Šemuél sagt, man denke daran, und R. Asi sagt, man setze sich [vorher] darauf, obgleich man sie nicht zusammenbindet und daran nicht denkt.
7Allerdings ist Rabh der Ansicht des ersten Tanna, ebenso ist Šemuél der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, wessen Ansicht aber ist R. Asi? —
8Er vertritt die Ansicht des Tanna der folgenden Lehre: Man darf [am Šabbath] mit einem Flachspflaster oder einem Wollpflaster ausgehen, wenn man es mit Öl bestrichen und mit einer Schnur befestigt hat; hat man es nicht mit Öl bestrichen und mit einer Schnur befestigt, so darf man damit nicht ausgehen; ist man aber damit eine Stunde noch am Tage ausgegangen, so darf man damit ausgehen, auch wenn man es nicht mit Öl bestrichen und mit einer Schnur befestigt hat.
9R. Aši sagte: Auch wir haben gelernt: Man darf das Stroh auf dem Bette nicht mit der Hand aufschütteln, wohl aber mit dem Körper; wenn sich da aber Viehfutter befindet, oder ein Polster oder ein Laken sich darüber noch am Tage befunden hat, so darf man es auch mit der Hand aufschütteln. Schließe hieraus. —
10Wer ist der Tanna, der gegen R. Šimo͑n b. Gamliél streitet? — Es ist R. Ḥanina b. A͑qiba, denn als R. Dimi kam, erzählte er im Namen Zee͑ris im Namen R. Ḥaninas: Einst ging R. Ḥanina b. A͑qiba nach einem Orte und fand da dürre Palmzweige, die man als Brennholz geschnitten hatte; da sprach er zu seinen Schülern: Gehet und denket daran, daß wir uns morgen darauf setzen wollen. Ich weiß aber nicht, ob es bei einem Gastmahle oder bei einer Trauerfeier war.
11Da er nun sagte: ob es bei einem Gastmahle oder bei einer Trauerfeier war, so ist dies demnach nur bei einem Gastmahle oder einer Trauerfeier erlaubt, weil man zerstreut ist, sonst aber ist es nur dann erlaubt, wenn man sie zusammengebunden hat, nicht aber, wenn man sie nicht zusammengebunden hat.
12R. Jehuda sagte: Man darf einen Haufen Erde hereinbringen und damit alle seine Bedürfnisse verrichten. Mar Zuṭra trug im Namen Mar Zuṭra des Großen vor: Dies nur, wenn man dafür eine Ecke bestimmt hat.
13Die Schüler sprachen vor R. Papa: Also nach R. Šimo͑n b. Gamliél, denn die Rabbanan sind ja der Ansicht, daß hierbei eine Tätigkeit erforderlich sei!?
14Da sprach R. Papa zu ihnen: Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn die Rabbanan sagen, eine Tätigkeit sei erforderlich nur bei dem, wobei eine solche nötig ist, nicht aber bei dem, wobei eine solche nicht nötig ist.
15Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Mit allem darf man [am Šabbath] Gefäße putzen, ausgenommen silberne Gefäße mit kretischem Tone. Demnach ist es mit Natron und Sand erlaubt,
16und [dem widersprechend] wird gelehrt, daß es mit Natron und Sand verboten ist!? Wahrscheinlich besteht ihr Streit in folgendem: einer ist der Ansicht, es sei eine Tätigkeit erforderlich, und einer ist der Ansicht, es sei keine Tätigkeit erforderlich. —
17Nein, alle sind der Ansicht, eine Tätigkeit sei nicht erforderlich, dennoch ist dies kein Einwand;
18eine [Lehre] nach R. Jehuda, welcher sagt, die nicht beabsichtigte Tätigkeit sei verboten, und eine nach R. Šimo͑n, welcher sagt, die nicht beabsichtigte Tätigkeit sei erlaubt. —
19Wie ist, wo du die Lehre, nach der es erlaubt ist, R. Šimo͑n addiziert hast, der Schlußsatz zu erklären: man darf aber damit nicht das Haar reinigen. R. Šimo͑n erlaubt dies ja, denn wir haben gelernt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.