Schabbat — Blatt 51a
1kein Bedenken zu tragen wegen Mischsaat, wegen des Siebentjahres und wegen der Zehnte, auch darf man sie am Šabbath herausnehmen!? — Dies ist ein Einwand.
2HAT MAN [DIE SPEISEN] WÄHREND DES TAGES NICHT ZUGEDECKT, SO DARF MAN DIES NICHT MEHR BEI DUNKELHEIT. WENN MAN SIE ZUGEDECKT HAT UND SIE AUFGEDECKT WURDEN, SO DARF MAN SIE WIEDER ZUDECKEN. MAN DARF EINEN KRUGFÜLLEN UND IHN UNTER DAS POLSTER ODER UNTER DAS KISSENTUN.
3GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf [Speisen oder Getränke] kaltstellen. R. Joseph sprach: Was lehrt er uns damit, wir haben ja gelernt, man dürfe einen Krug füllen und ihn unter das Polster oder unter das Kissen tun!?
4Abajje erwiderte: Vieles läßt er uns hören; aus der Mišna könnte man entnehmen, nur Dinge, die man gewöhnlich nicht warmstellt, nicht aber Dinge, die man gewöhnlich warmstellt, so lehrt er uns.
5R. Hona sagte im Namen Rabbis: Man darf [Speisen oder Getränke] nicht kaltstellen. — Es wird ja aber gelehrt, Rabbi erlaubte [Speisen oder Getränke] kaltzustellen!? — Das ist kein Einwand; eines [lehrte er], bevor er darüber von R. Jišma͑él b. R. Jose gehört hat, das andere, nachdem er darüber von R. Jišma͑él b. R. Jose bereits gehört hat. Einst saß nämlich Rabbi und lehrte: Man darf [Speisen oder Getränke] nicht kaltstellen. Da sprach R. Jišma͑él b. R. Jose vor ihm: Mein Vater erlaubte [Speisen oder Getränke] kaltzustellen. Darauf sprach dieser: Der Greis hat dies entschieden.
6R. Papa sagte: Komm und siehe, wie sie sich gegenseitig verehrt haben. Als R. Jose noch am Leben war, pflegte er vor Rabbi gebeugt zu sitzen, denn R. Jišma͑él b. R. Jose war ja Amtsnachfolger seiner Vorfahren und pflegte ebenfalls vor Rabbi gebeugt zu sitzen, dennoch sagte dieser: Der Greis hat dies entschieden.
7R. Naḥman sagte [am Šabbath] zu seinem Diener Daro, daß er ihm etwas kaltstelle. [Ferner auch], daß er ihm Wasser hole, das ein aramäischer Koch aufgewärmt hat. R. Ami hörte dies und mißbilligte es. Da sprach R. Joseph: Weshalb mißbilligte er es, jener verfuhr ja nach der Ansicht seiner Lehrer; in dem einen Falle nach Rabh und in dem einen Falle nach Šemuél!?
8Nach Šemuél, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, man dürfe [Speisen oder Getränke] kaltstellen; nach Rabh, denn R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte im Namen Rabhs, was man auch roh ißt, sei nicht, als von Nichtjuden gekocht, verboten. —
9Er war der Ansicht, bei einem angesehenen Manne sei es anders.
10Die Rabbanan lehrten; Obgleich sie gesagt haben, daß man bei Dunkelheit nichts warmstellen darf in Dinge, die nicht wärmen, so ist es dennoch erlaubt, [Wärme] hinzuzufügen. — Auf welche Weise? R. Šimo͑n b. Gamliél sagte, man nehme das Laken ab und lege eine Decke darauf, oder man nehme die Decke ab und lege ein Laken darauf.
11Auch sagte R. Šimo͑n b. Gamliél: Verboten haben sie nur denselben Kessel [warmzustellen], hat man aber aus einem Kessel in einen anderen umgegossen, so ist es erlaubt. Wie sollte dies ein Wärmen sein, wo man es dadurch abkühlt!?
12Hat man [die Speise] in etwas warmgestellt, das man am Šabbath fortbewegen darf, und mit solchem zugedeckt, oder hat man sie in etwas warmgestellt, das man am Šabbath nicht fortbewegen darf, und mit etwas zugedeckt, das man fortbewegen darf, so darf man sie nehmen und wieder hinstellen;
13hat man sie aber in etwas warmgestellt, das man am Šabbath nicht fortbewegen darf, und mit solchem zugedeckt, oder hat man sie in etwas warmgestellt, das man am Šabbath fortbewegen darf, und mit etwas zugedeckt, das man nicht fortbewegen darf, so darf man sie, wenn sie zum Teil abgedeckt war, nehmen und wieder hinstellen, wenn aber nicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.