Schabbat — Blatt 51b

1nicht nehmen und wieder hinstellen.

2R. Jehuda sagte: Wergschäbe gleicht diesbezüglich dem Dung.

3Man darf einen Kessel auf den anderen und einen Topf auf den anderen stellen, nicht aber einen Topf auf einen Kessel oder einen Kessel auf einen Topf. Auch darf man die Öffnung mit Teig verkleben, aber nicht damit er heißer werde, sondern damit [die Wärme] erhalten bleibe.

4Wie man nicht Warmes warmstellen darf, so darf man auch Kaltes nicht kaltstellen. Rabbi erlaubte Kaltes kaltzustellen.

5Man darf am Šabbath Schnee oder Hagel nicht zerreiben, damit Wasser abfließe, wohl aber darf man sie ohne Bedenken in ein Trinkgefäß oder in eine Schüssel tun.

6WOMIT DAS VIEH AUSGETRIEBEN WERDEN DARF, UND WOMIT ES NICHT AUSGETRIEBEN WERDEN DARF. MAN DARF DAS KAMEL MIT DER HALFTER, DEN DROMEDAR MIT DEM STECHRINGE, DEN LIBYCUSMIT DEM ZAUME, DAS PFERD MIT DEM HALSGESCHIRR AUSTREIBEN;

7EBENSO DÜRFEN ALLE TIERE, DIE EIN HALSGESCHIRR TRAGEN, MIT DIESEM AUSGETRIEBEN UND DARAN GEFÜHRT WERDEN.

8DIESE DARF MAN AN IHREM ORTE BESPRENGEN UND UNTERTAUCHEN.

9GEMARA. Was heißt ‘den Dromedar mit dem Stechringe’? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte: Den weißen Dromedar mit einem eisernen Gezäume. DEN LIBYCUS MIT DEM ZAUME. R. Hona erklärte: Einen libyschen Esel mit einem eisernen Zaumgebiß.

10Einst sandte Levi den Ḥozäern Geld, um für ihn einen libyschen Esel zu kaufen. Da wickelten sie [das Geld] ein und sandten ihm Gerste. Dies bedeutet, daß die Schritte des Esels von der Gerste abhängig sind.

11R. Jehuda erzählte im Namen Šemuéls: Man richtete an Rabbi abwechselnd die Frage hinsichtlich des einen [Tieres] mit [dem Geschirre] des anderen.

12Bezüglich des Dromedars mit einer Halfter ist es nicht fraglich, denn dies ist, da dieses damit nicht gezügelt wird, eine Last, die Frage besteht nur bezüglich des Kameles mit einem Stechringe; wird er als Last betrachtet, da für dieses auch eine Halfter ausreicht, oder wird er nicht als Last betrachtet, da er eine bessere Zügelung gewährt?

13Da erwiderte R. Jišma͑él b. R. Jose in seiner Gegenwart: Folgendes lehrte mein Vater: Vier Tiere dürfen mit der Halfter ausgetrieben werden: das Pferd, das Maultier, das Kamel und der Esel. Was schließt dies aus? Dies schließt wohl das Kamel mit einem Stechringe aus. — Nein, dies schließt den Dromedar mit einer Halfter aus.

14In einer Barajtha wird gelehrt: Der libysche [Esel] und das Kamel dürfen mit einer Halfter ausgetrieben werden. — Hierüber streiten Tannaím: Man darf kein [wildes] Tier mit einer Halfterkette austreiben; Ḥananja sagt, man dürfe es mit einer Halfterkette sowie mit jedem schutzgewährenden Gegenstande austreiben.

15Um welches [Tier] handelt es sich: wollte man sagen, um ein großes, so ist ja für dieses eine Halfterkette nicht ausreichend, und wollte man sagen, um ein kleines, so ist ja für dieses eine Halfterkette entschieden ausreichend!?

16Wahrscheinlich besteht ihr Streit bezüglich einer Katze; der erste Tanna ist der Ansicht, dies sei, da für diese auch eine Schnur genügt, eine Last, und Ḥananja ist der Ansicht, was eine bessere Zügelung gewährt, sei keine Last. R. Hona b. Ḥija sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie Ḥananja.

17Levi, Sohn des R. Hona b. Ḥija, und Rabba b. R. Hona befanden sich auf der Reise, und als der Esel Levis dem Esel des Rabba b. R. Hona voranging, wurde Rabba b. R. Hona verdrießlich. Da dachte jener: Ich will ihm etwas sagen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.