Schabbat — Blatt 52a
1was ihn beruhigen wird. Darauf fragte er ihn: Darf man einen ungebärdigen Esel, beispielsweise diesen, am Šabbath mit einem Zaume austreiben? Dieser erwiderte: Folgendes sagte dein Vater im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie Ḥananja.
2In der Schule des Menasja wurde gelehrt: Eine Ziege, die ein Loch an den Hörnern hat, darf man am Šabbath mit der Halfter austreiben. R. Joseph fragte: Wie ist es, wenn man sie ihr am Barte befestigt hat? [Sagen wir,] sie unterlasse das Zerren, weil das Zerren sie schmerzt, oder aber, wenn die Halfter sich löst und herunterfällt, könnte man verleitet werden, vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen. — Dies bleibt unentschieden.
3Dort haben wir gelernt: Nicht mit einem Riemen an den Hörnern. R. Jirmeja b. Abba sagte: Hierüber streiten Rabh und Šemuél; einer sagt, es sei sowohl als Schmuck als auch als Zügel verboten, und einer sagt, es sei als Schmuck verboten und als Zügel erlaubt.
4R. Joseph sagte: Es ist zu beweisen, daß Šemuél es ist, welcher sagt, als Schmuck verboten und als Zügel erlaubt, denn R. Hona b. Ḥija sagte im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie Ḥananja.
5Abajje sprach zu ihm: Im Gegenteil, es ist zu beweisen, daß Šemuél es ist, welcher sagt, sowohl als Schmuck als auch als Zügel verboten, denn R. Jehuda erzählte im Namen Šemuéls: Man richtete an Rabbi abwechselnd die Frage hinsichtlich des einen [Tieres] mit [dem Geschirr] des anderen, und R. Jišma͑él b. R. Jose erwiderte in seiner Gegenwart: Folgendes lehrte mein Vater: Vier Tiere dürfen mit der Halfter ausgetrieben werden: das Pferd, das Maultier, das Kamel und der Esel. Dies schließt wohl das Kamel mit einem Stechringe aus. — Streiche dieses wegen jenes. —
6Was veranlaßt dich, dieses wegen jenes zu streichen, streiche jenes wegen dieses!? — Weil wir finden, daß Šemuél es ist, welcher sagt, als Schmuck verboten und als Zügel erlaubt. Es wurde nämlich gelehrt: R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs, es sei sowohl als Schmuck als auch als Zügel verboten; R. Ḥija b. Abin sagte im Namen Šemuéls, es sei als Schmuck verboten und als Zügel erlaubt.
7Man wandte ein: Hat der Eigentümer ihr eine Halfter angelegt, so ist sie tauglich. Wieso kannst du nun sagen, diese gelte als Last, der Allbarmherzige sagt ja: auf die kein Joch gekommen ist!?
8Abajje erwiderte: Wenn man sie aus einer Stadt nach einer anderen führt. Rabba erwiderte: Anders ist es bei der [roten] Kuh, die einen hohen Wert hat. Rabina erwiderte: Wenn sie ungebärdig ist.
9DAS PFERD MIT DEM HALSGESCHIRR. Was heißt ‘geführt’, und was heißt ‘ausgetrieben’? R. Hona erwiderte: Sie dürfen dieses [um den Hals] gewickelt ausgetrieben oder daran geführt werden. Šemuél sagte: Sie dürfen daran geführt werden, nicht aber dieses [um den Hals] gewickelt ausgetrieben werden.
10In einer Barajtha wird gelehrt: sie dürfen dieses [um den Hals] gewickelt ausgetrieben werden, sodaß sie daran gezogen werden können. R. Joseph erzählte: Ich habe gesehen, wie die Kälber des Hauses R. Honas mit der Halfter [um den Hals] gewickelt am Šabbath ausgetrieben wurden.
11Als R. Dimi kam, erzählte er im Namen R. Ḥaninas: Die Maultiere des Hauses Rabbis wurden am Šabbath mit ihren Halftern ausgetrieben. Sie fragten: [Um den Hals] gewickelt oder daran geführt? —
12Komm und höre: Als R. Šemuél b. Jehuda kam, erzählte er im Namen R. Ḥaninas: Die Maultiere des Hauses Rabbis wurden am Šabbath mit den Halftern [um den Hals] gewickelt ausgetrieben.
13Die Schüler sprachen vor R. Aši: Die [Erzählung] des R. Šemuél b. Jehuda ist nicht nötig, dies geht schon aus der Erzählung R. Dimis hervor. Wollte man sagen, R. Dimi meine, daran geführt, so wäre dies ja schon aus dem Berichte R. Jehudas im Namen Šemuéls zu entnehmen.
14R. Jehuda sagte nämlich im Namen Šemuéls: Man fragte Rabbi abwechselnd bezüglich des einen [Tieres] mit [dem Geschirr] des anderen, und R. Jišma͑él b. R. Jose erwiderte in seiner Gegenwart: Folgendes lehrte der Vater: Vier Tiere dürfen mit der Halfter ausgetrieben werden: das Pferd, das Maultier, das Kamel und der Esel.
15R. Aši erwiderte ihnen: Dies ist nötig. Wenn nur [der Bericht] R. Jehudas, so könnte man einwenden, jener habe es zwar gesagt, dieser es aber nicht anerkannt, daher die Erzählung R. Dimis.
16Und wenn auch [die Erzählung] R. Dimis, so könnte man glauben, nur daran geführt, nicht aber [um den Hals] gewickelt, daher die Erzählung des R. Šemuél b. R. Jehuda.
17DIESE DARF MAN AN IHREM ORTE BESPRENGEN UND UNTERTAUCHEN. Demnach sind sie für die Unreinheit empfänglich, und [dem widersprechend] haben wir ja gelernt, ein Ring [als Schmuck] für Menschen sei verunreinigungsfähig, Ringe für Tiere und Geräte seien rein, und auch alle anderen Ringe seien
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.