Schabbat — Blatt 53a

1GEMARA. Šemuél sagte: Dies nur, wenn sie bereits am Vorabend des Šabbaths befestigt war. R. Naḥman sagte: Dies geht auch aus der Mišna hervor, denn diese lehrt, der Esel dürfe nicht mit seiner Decke ausgetrieben werden, wenn sie nicht befestigt ist.

2In welchem Falle: wollte man sagen, wenn sie überhaupt nicht befestigt ist, so ist dies ja selbstverständlich, da sie herunterfallen und man sie zu tragen verleitet werden könnte!? Wahrscheinlich also, wenn sie nicht vom Vorabend des Šabbaths her befestigt ist; demnach spricht die vorhergehende [Mišna] von dem Falle, wenn sie bereits am Vorabend des Šabbaths befestigt war. Schließe hieraus.

3Desgleichen wird gelehrt: Der Esel darf mit seiner Decke ausgetrieben werden, wenn sie bereits am Vorabend des Šabbaths befestigt war, nicht aber mit einem Sattel, auch wenn er bereits am Vorabend des Šabbaths befestigt war. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, auch mit einem Sattel, wenn er bereits am Vorabend des Šabbaths befestigt war, nur dürfe man ihm keinen Bauchgurt umbinden, auch keinen Hinterriemen unter dem Schwänze anhängen.

4R. Asi b. Nathan fragte R. Ḥija b. Aši: Darf man am Šabbath eine Decke auf den Esel legen? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt. Jener sprach: Welchen Unterschied gibt es zwischen dieser und einem Sattel? Dieser schwieg.

5Jener wandte ein: Man darf den Sattel nicht mit der Hand vom Esel herabnehmen, vielmehr führe man ihn auf dem Hofe umher, bis er von selber herabfällt. Wenn es nun heißt, daß man ihn sogar nicht herabnehmen darf, um wieviel weniger darf man ihn auflegen!?

6Da sprach R. Zera zu ihm: Laß ihn, er ist der Ansicht seines Lehrers. R. Ḥija b. Aši sagte nämlich im Namen Rabhs: Man darf am Šabbath dem Vieh einen Futterkorb anhängen. Man folgere nun [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere bezüglich einer Decke: wenn jenes, das ihm nur eine Bequemlichkeit gewährt, erlaubt ist, um wieviel mehr dies, was ihm Schutz (vor Qual) gewährt.

7Šemuél sagt, eine Decke [aufzulegen] sei erlaubt, einen Futterkorb [anzuhängen] sei verboten. Als R. Ḥija b. Joseph zu Šemuél kam und ihm die Lehre Rabhs vortrug, sprach er zu ihm: Wenn Abba dies gesagt hat, so versteht er nichts von den Šabbathgesetzen.

8Als R. Zera hinaufkam, fand er R. Binjamin b. Jepheth sitzen und folgendes im Namen R. Joḥanans lehren: Man darf am Šabbath einem Esel die Decke auflegen. Da sprach er zu ihm: Recht so, so lehrte es auch Arjokh in Babylonien. —

9Wer ist Arjokh? — Das ist Šemuél. — Rabh sagte dies ja ebenfalls!? — Vielmehr, er hörte ihn auch fortfahren: man darf ihm aber am Šabbath keinen Futterkorb anhängen. Da sprach er zu ihm: Recht so, so lehrte es auch Arjokh in Babylonien. —

10Alle stimmen also überein, daß eine Decke erlaubt sei; womit ist dies anders als ein Sattel!? — Dieser ist anders, es ist auch in einer Weise möglich, daß er von selbst herunterfällt.

11R. Papa erwiderte: Dies geschieht, um ihn zu wärmen, jenes aber, um ihn abzukühlen. Wohl um ihn zu wärmen, weil er sonst leidet, nicht aber abzukühlen, weil er dabei nicht leidet. Das ist es, was die Leute sagen: Der Esel friert auch in der Jahreszeit des Tamuz.

12Man wandte ein: Das Pferd darf nicht mit einem Fuchsschwanze oder einem Stirnschmucke zwischen den Augen ausgetrieben werden; der Flußbehaftete darf nicht mit seinem Schutzbeutel ausgehen; ferner dürfen nicht Ziegen mit einem Eutersacke, eine Kuh mit einem Zaume am Maule, oder Füllen mit einem Futtersacke am Maule auf öffentliches Gebiet ausgetrieben werden; ferner nicht ein Vieh mit Hufschuhen an den Füßen, auch nicht mit einem Amulett, selbst wenn es von einem Bewährten herrührt. Hierin ist es beim Vieh strenger als beim Menschen.

13Man darf es aber mit einem Verbände auf der Wunde, mit Schienen auf dem Bruche oder mit nachhängender Nachgeburt austreiben. Ferner darf man ihm die Glocke am Halse verstopfen und es damit im Hofe umhergehen lassen.

14Hier wird gelehrt, daß man nicht Füllen mit dem Futterkorbe am Maule auf öffentliches Gebiet austreiben darf; nur auf öffentliches Gebiet nicht, wohl aber im Hofe. Dies gilt wohl von großen, bei denen es zu ihrer Bequemlichkeit geschieht!? —

15Nein, von kleinen, wegen der Qual. — Dies ist auch zu erhärten; er lehrt ja davon gleichlautend,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.