Schabbat — Blatt 60b
1man dürfe am Feste Kleidungsstücke schicken, ob genäht oder ungenäht, nicht aber dürfe man am Feste eine genagelte Sandale oder einen ungenähten Schuh schicken!? –
2Am Šabbath aus dem Grunde, weil dann eine Ansammlung stattfindet, und auch am Feste findet eine Ansammlung statt. – Demnach sollte es auch an einem Gemeindefasttage, an dem ebenfalls eine Ansammlung stattfindet, verboten sein!? – Das Ereignis geschah an einem Ansammlungstage, an dem [die Arbeit] verboten ist, an diesem Ansammlungstage aber ist es erlaubt.
3Und selbst nach R. Ḥanina b. A͑qiba, welcher sagt, man habe es nur in einem Schiffe auf dem Jarden verboten, weil es dem Ereignisse gleichen müsse, gilt dies nur hinsichtlich des Jarden, der anders als alle anderen Flüsse ist, während Šabbath und Fest einander gleichen, wie wir gelernt haben, einen Unterschied zwischen Šabbath und Fest gebe es nur bei der Zubereitung von Speisen.
4R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn [die Nägel] zur Haltbarkeit sind, wenn aber zum Schmucke, so ist es erlaubt. – Wieviel sind es zum Schmucke? – R. Joḥanan sagte, fünf an der einen und fünf an der anderen, und R. Ḥanina sagte, sieben an der einen und sieben an der anderen.
5R. Joḥanan sprach zu R. Šamen b. Abba: Ich will es dir erklären; nach mir, zwei an der einen Seite, zwei an der anderen Seite und einer am Riemen; nach R. Ḥanina, drei an der einen Seite, drei an der anderen Seite und einer am Riemen.
6Man wandte ein: Wenn eine Sandale sich [nach einer Seite] neigt, so schlage man bis sieben [Nägel] ein – so R. Nathan; Rabbi erlaubte bis dreizehn.
7Allerdings ist R. Ḥanina der Ansicht R. Nathans, wessen Ansicht aber ist R. Joḥanan? – Er ist der Ansicht R. Nehorajs, denn es wird gelehrt, R. Nehoraj sagt, fünf seien erlaubt, sieben seien verboten.
8Epha sprach zu Rabba b. Bar Ḥana: Ihr, Schüler R. Joḥanans, verfahret nach R. Joḥanan, wir aber verfahren nach R. Ḥanina.
9R. Hona fragte R. Aši: Sind fünf [erlaubt]? Dieser erwiderte: Sogar sieben sind erlaubt. – Sind neun [erlaubt]? Dieser erwiderte: Sogar acht sind verboten.
10Ein Schuster fragte R. Ami: Wie ist es, wenn man sie von innen ausgefüttert hat? Dieser erwiderte: Es ist dann erlaubt; ich kenne aber nicht den Grund.
11R. Aši sprach zu ihm: Wieso kennt der Meister den Grund nicht, sobald man sie von innen ausgefüttert hat, ist es ja ein Schuh, und die Rabbanan haben dies nur bei einer Sandale angeordnet, nicht aber bei einem Schuh!
12R. Abba b. Zabhda fragte R. Abba b. Abina: Wie ist es, wenn man [den Nagel] wie eine Krampe gebogen hat? Dieser erwiderte: Es ist dann erlaubt. Es wurde auch gelehrt: R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Hat man ihn wie eine [Krampe] gebogen, so ist es erlaubt.
13R. Šešeth sagte: Hat man sie ganz mit Nägeln bedeckt, damit der Boden sie nicht aufzehre, so ist es erlaubt.
14Übereinstimmend mit R. Šešeth wird gelehrt: Ein Mann darf nicht mit einer genagelten Sandale ausgehen, er darf mit dieser nicht von Haus zu Haus gehen, nicht einmal von Bett zu Bett; wohl aber darf man sie fortbewegen, um damit ein Gefäß zuzudecken oder den Fuß einer Bettstelle zu stützen. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n verbietet dies. Sind die meisten Nägel ausgefallen und nur vier oder fünf zurückgeblieben, so ist es erlaubt; Rabbi erlaubt bis sieben. Hat man sie unten mit Leder überzogen und oben mit Nägeln beschlagen, so ist es erlaubt; hat man [die Nägel] krampenartig, platt oder spitz gemacht, oder hat man sie ganz mit Nägeln bedeckt, damit der Boden sie nicht aufzehre, so ist es erlaubt. –
15Dies widerspricht sich ja selbst; du sagst, ‘sind die meisten Nägel ausgefallen’, auch wenn viele zurückgeblieben sind, und darauf lehrt er ‘vier oder fünf’, nur so viel, mehr aber nicht!?
16R. Šešeth erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn sie abgescheuert sind, das andere, wenn sie ganz ausgefallen sind.
17«Vier oder fünf &c., so ist es erlaubt.» Wenn fünf noch erlaubt sind, um wieviel mehr vier!? R. Ḥisda erwiderte: Vier bei einer kleinen Sandale, fünf bei einer großen Sandale.
18«Rabbi erlaubt bis sieben.» Es wird ja aber gelehrt: Rabbi erlaubt bis dreizehn!? – Anders ist es, wenn sie sich nach der Seite neigt. –
19Jetzt nun, wo du auf [diese Erklärung] gekommen bist, ist auch gegen R. Joḥanan nichts einzuwenden, denn anders ist es, wenn sie sich nach der Seite neigt.
20R. Mathna, manche sagen, R. Aḥadboj b. Mathna sagte im Namen R. Mathnas: Die Halakha ist nicht wie R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n. – Selbstverständlich, bei [einem Streite zwischen] einem Einzelnen und einer Mehrheit, ist ja die Halakha nach der Mehrheit [zu entscheiden]!? – Man könnte glauben, hierbei sei der Grund des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n einleuchtend, so lehrt er uns.
21R. Ḥija sagte: Hätte man mich nicht den ‘Babylonier, der Verbotenes erlaubt’ genannt, würde ich hierbei sogar viele erlaubt haben. – Wieviel? – In Pumbeditha sagten sie, vierundzwanzig; in Sura sagten sie, zweiundzwanzig. R. Naḥman b, Jiçḥaq sagte: Als Merkzeichen [diene dir folgendes:] bis er von Pumbeditha nach Sura kam, fehlten zwei.
22AUCH NICHT MIT EINER EINZELNEN, FALLS ER NICHT EINE WUNDE AM FUSSE HAT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.