Schabbat — Blatt 61a

1Falls er aber eine Wunde am Fuße hat, darf er wohl ausgehen; an welchem Fuße darf er sie tragen? R. Hona erwiderte: An dem er die Wunde hat. Er ist also der Ansicht, daß man die Sandale wegen der Schmerzen trägt.

2Ḥija b. Rabh erwiderte: An dem er nicht die Wunde hat. Er ist also der Ansicht, daß man die Sandale der Bequemlichkeit wegen trägt, und für den wunden Fuß bezeugt eben die Wunde.

3Auch R. Joḥanan ist der Ansicht R. Honas. R. Joḥanan sagte nämlich zu R. Šamen b. Abba: Reiche mir meinen Schuh. Und als dieser ihm den rechten reichte, sprach jener: Du behandelst [meinen Fuß], als wäre er verwundet. –

4Vielleicht war er tatsächlich der Ansicht des R. Ḥija b. Rabh, nur meinte er es wie folgt: du behandelst meinen linken [Fuß], als wäre er verwundet!?

5R. Joḥanan vertrat hiermit seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: Wie die Tephillin so die Schuhe: wie man Tephillin auf die linke [Hand anlegt], so bei den Schuhen, [zuerst] den linken.

6Man wandte ein: Beim Schuhanziehen ziehe man zuerst den rechten und nachher den linken an!?

7R. Joseph sprach: Da wir nun so gelernt haben, während R. Joḥanan anders sagt, so hat, wer so verfährt, recht getan, und wer so verfährt, recht getan.

8Da sprach Abajje zu ihm: Vielleicht kannte R. Joḥanan diese Lehre nicht, hätte er sie aber gekannt, so würde er [von seiner Ansicht] abgekommen sein. Oder er kannte sie, war aber der Ansicht, die Halakha sei nicht wie diese Lehre!?

9R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Der Gottesfürchtige wird beiden gerecht. – Wer ist es? – Mar, der Sohn Rabinas. – Wie macht er es? – Er zieht den rechten an und schnürt ihn nicht zu, sodann zieht er den linken an und schnürt ihn zu, und nachher schnürt er den rechten zu. R. Aši erzählte: Ich sah, daß R. Kahana darauf nicht achtete.

10Die Rabbanan lehrten: Beim Schuhanziehen ziehe man zuerst den rechten an und nachher den linken, beim Ausziehen ziehe man zuerst den linken aus und nachher den rechten.

11Beim Waschen wasche man zuerst die Rechte und nachher die Linke. Beim Salben bestreiche man zuerst die Rechte und nachher die Linke. Wer den ganzen Körper salben will, bestreiche zuerst das Haupt, weil dieses der König aller Glieder ist.

12NICHT MIT TEPHILLIN. R. Saphra sagte: Du brauchst nicht zu sagen, [dies gelte] nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei keine Zeit für die Tephillin, vielmehr darf man auch nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin, mit diesen nicht ausgehen, weil man veranlaßt werden könnte, sie auf öffentlichem Gebiete zu tragen.

13Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Ist er mit diesen ausgegangen, so ist er kein Sündopfer schuldig. Hierzu sagte R. Saphra: Du brauchst nicht zu sagen, [dies gelte] nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin, vielmehr ist er auch nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei keine Zeit für die Tephillin, kein Sündopfer schuldig, weil sie wie ein Kleidungsstück sind.

14NOCH MIT EINEM AMULETT, FALLS ES NICHT VON EINEM BEWÄHRTEN HERRÜHRT. R. Papa sagte: Du brauchst nicht zu sagen, nur wenn die Person bewährt ist und das Amulett bewährt ist, vielmehr, wenn nur die Person bewährt ist, auch wenn das Amulett nicht bewährt ist.

15Dies ist auch zu beweisen; er lehrt: nicht mit einem Amulett, falls es nicht von einem Bewährten herrührt, er lehrt aber nicht: falls dieses nicht bewährt ist.

16Die Rabbanan lehrten: Welches Amulett ist bewährt? Das einmal, abermals und drittmals geheilt hat, einerlei ob ein Inschriftamulett oder ein Wurzelamulett, einerlei, ob bei einem gefährlich Kranken oder bei einem ungefährlich Kranken.

17Nicht nur, wenn er [beispielsweise] epileptisch ist, sondern auch, um vor Epilepsie bewahrt zu bleiben.

18Er darf es umbinden und abnehmen, sogar auf öffentlichem Gebiete. Des Anschein es wegen aber darf man es nicht

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.