Schabbat — Blatt 75b

1Nur wegen Färbens und nicht wegen Tötens!? – Sage, auch wegen Färbens. Rabh sagte: Zu dem, was ich gesagt habe, will ich eine Erklärung geben, damit nicht die kommenden Geschlechter über mich lachen: Was bezweckt er mit dem Färben? Es ist ihm erwünscht, daß die Schlachtstelle mit Blut befleckt werde, damit die Leute es bemerken und kaufen kommen.

2SALZEN, BEARBEITEN. Salzen und bearbeiten sind ja ein und dasselbe!? R. Joḥanan und Reš Laqiš erklären beide, man lasse das eine fort und füge statt dessen das Liniieren hinzu. Rabba b. R. Hona sagte: Wer Fleisch einsalzt, ist wegen Bearbeitens schuldig. Raba aber sagt, bei Speisen gebe es kein Bearbeiten. R. Aši sagte: Auch Rabba b. R. Hona sagte dies nur von dem Falle, wenn man es für die Reise einsalzt; wenn aber für das Haus, so betrachtet niemand seine Speise als Stück Holz.

3SCHABEN, ZERSCHNEIDEN. R. Aḥa b. Ḥanina sagte: Wer am Šabbath zwischen den Säulen scheuert, ist wegen Schabens schuldig. R. Ḥija b. Abba erzählte: Drei Dinge sagte mir R. Aši im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi: Wer am Šabbath die Spitzen der Pfeiler behobelt, ist wegen Schneidens schuldig. Wer am Šabbath ein Pflaster bestreicht, ist wegen Schabens schuldig. Wer am Šabbath einen Stein behaut, ist wegen Hämmerns schuldig. R. Šimo͑n b. Qisma sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Wer eine Figur auf ein Gerät malt, und wer ein Glasgefäß bläst, ist wegen Hämmerns schuldig. R. Jehuda sagte: Wer die Zasern von Gewändern entfernt, ist wegen Hämmerns schuldig; dies aber nur dann, wenn er darauf achtet.

4ZWEI BUCHSTABEN ZU SCHREIBEN. Die Rabbanan lehrten: Wer einen großen Buchstaben schreibt, wo Raum ist, zwei zu schreiben, ist frei; wer einen großen Buchstaben ausmerzt, auf dessen Raum man zwei schreiben kann, ist schuldig, R. Menaḥem b. R. Jose sagte: Hierin ist es beim Ausmerzen strenger als beim Schreiben.

5BAUEN, NIEDERREISSEN, LÖSCHEN, ANZÜNDEN, HÄMMERN. Raba und R. Zera sagten beide: Alles, was eine Vollendung der Arbeit bildet, ist wegen Hämmerns strafbar.

6DIES SIND DIE HAUPTARBEITEN. ‘Dies’, das schließt die Ansicht R. Elea͑zars aus, nach dem die Abzweigung neben der Hauptarbeit besonders strafbar ist. WENIGER EINE. Dies schließt die Ansicht R. Jehudas aus, denn es wird gelehrt: R. Jehuda fügt noch das Ausgleichen der Kettenfäden und das Anschlagen mit dem Spatel hinzu. Diese erwiderten ihm: Das Ausgleichen gehört zum Anzetteln, das Anschlagen gehört zum Weben.

7SIE SAGTEN NOCH EINE ANDERE REGEL: WEGEN EINER SACHE, DIE ZUM AUFBEWAHREN SICH EIGNET, [IN EINEM QUANTUM], DAS MAN GEWÖHNLICH AUFBEWAHRT, IST MAN, WENN MAN SIE AM ŠABBATH HINAUSTRÄGT, EIN SÜNDOPFER SCHULDIG; WEGEN EINER SACHE, DIE ZUM AUFBEWAHREN SICH NICHT EIGNET, ODER [IN EINEM QUANTUM], DAS MAN SONST NICHT AUFBEWAHRT, IST, WENN MAN SIE AM ŠABBATH HINAUSTRÄGT, NUR DERJENIGE SCHULDIG, DER SIE AUFBEWAHRT.

8GEMARA. «Wegen einer Sache, die zum Aufbewahren sich eignet.» Was schließt dies aus? R. Papa sagte: Dies schließt Menstruationsblut aus. Mar U͑qaba sagte: Dies schließt Ašera-Holz aus. Nach demjenigen, der Menstruationsblut sagt, gilt dies um so mehr vom Ašera-Holze; nach demjenigen aber, der Ašera-Holz sagt, [gilt dies nicht vom] Menstruationsblute, da man es für eine Katze aufbewahren kann. – Und jener!? – Da dies Schwäche verursacht, so bewahrt man es nicht auf.

9R. Jose sagte; Hier ist nicht die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, denn R. Šimo͑n sagt, all diese Maße seien nur für den Aufbewahrenden allein festgesetzt worden.

10WEGEN EINER SACHE, DIE ZUM AUFBEWAHREN SICH NICHT EIGNET.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.