Schabbat — Blatt 81a
1KNOCHEN, ALS MAN DARAUS EINEN LÖFFEL MACHEN KANN; R. JEHUDA SAGT, ALS MAN DARAUS EINEN SCHLÜSSELZAPFEN MACHEN KANN. GLAS, ALS MAN DAMIT DIE SPITZE DES WEBESPATELS BESCHABEN KANN; EINE SCHOLLE ODER EINEN STEIN, ALS MAN NACH EINEM VOGEL WERFEN KANN. R. ELEA͑ZAR B. JA͑QOB SAGT, ALS MAN NACH EINEM VIEH WERFEN KANN.
2GEMARA. Demnach ist das Quantum R. Jehudas größer, während wir ja wissen, daß das Quantum der Rabbanan größer ist!? U͑la erwiderte: Hier sind nur die Zapfen des Schlüssels gemeint. Die Rabbanan lehrten: Die Zapfen des Schlüssels sind rein; hat man sie aber in den Schlüssel eingesetzt, so sind sie verunreinigungsfähig. Die einer Pforte sind rein, selbst wenn sie an die Tür angebracht und mit Nägeln befestigt sind, denn alles, was an einem Grundstücke befestigt ist, gleicht dem Grundstücke.
3GLAS, ALS MAN DAMIT &C. BESCHABEN KANN. Es wird gelehrt: Glas, als man damit zwei Fäden mit einem Male durchschneiden kann.
4EINE SCHOLLE ODER EINEN STEIN, ALS MAN NACH EINEM VOGEL WERFEN KANN; R. ELEA͑ZAR &C. R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Jedoch nur, wenn er [den Wurf] spürt. – Welches Quantum ist dazu erforderlich? – Es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, das Gewicht von zehn Zuz.
5Einst kam Zonin ins Lehrhaus und fragte: Meine Lehrer, welche Größe ist für die Steinchen des Abortes festgesetzt? Diese erwiderten ihm: in der Größe einer Olive, einer Nußund eines Eies. Da sprach er zu ihnen: Soll man etwa eine Wage mitnehmen? Darauf stimmten sie ab und setzten fest: Eine Handvoll. Es wird gelehrt: R. Jose sagt, in der Größe einer Olive, einer Nuß und eines Eies; R. Šimo͑n b. R. Jose sagt im Namen seines Vaters, eine Handvoll.
6Die Rabbanan lehrten: Drei eckige Steine darf man am Šabbath auf den Abort tragen. – In welcher Größe? R. Meír sagt, in der einer Nuß; R. Jehuda sagt, in der eines Eies. Raphram b. Papa sagte im Namen R. Ḥisdas: Den Streit, den sie hier führen, führen sie auch bezüglich des Etrog. – Da ist es ja eine Misna, hier aber nur eine Barajtha!? – Vielmehr, denselben Streit, den sie bezüglich des Etrog führen, führen sie auch hier.
7R. Jehuda sagte: Jedoch keine Scholle. –Was für eine Scholle? R. Zera erwiderte: Eine babylonische Erdscholle. Raba sagte: Man darf sich am Šabbath [beim Stuhlgang] nicht mit einer Scholle betasten, wie man dies am Wochentage tut. Mar Zuṭra wandte ein: Sollte man sich etwa der Gefahr aussetzen!? – [Man tue dies] auf ungewöhnliche Weise. R. Jannaj sagte: Hat man einen bestimmten Abort, so darf man eine Handvoll mitnehmen, wenn aber nicht, nur in der Größe des Fußes eines kleinen Gewürzmörsers. R. Šešeth sagte: Befindet sich daran Schmutz, so ist es erlaubt.
8Man wandte ein: Zehn Dinge bringen dem Menschen Unterleibsschmerzen, und zwar: wenn man Rohrlaub, Weinlaub, Weinranken, das papillöse Fleisch des Viehs ohne Salz, das Rückgrat des Fisches oder einen nicht genügend gekochten gesalzenen Fisch ißt, wenn man Weinhefe trinkt, wenn man sich mit Kalk oder einer Scherbe, oder mit einer Scholle, die sein Nächster benutzt hat, abwischt, und manche sagen, auch wenn man [mehr als nötig] im Aborte kauert!? – Das ist kein Widerspruch; dies, wenn feucht, jenes, wenn trocken. Wenn du willst, sage ich: dies, wenn mit derselben Seite, jenes, wenn mit der anderen Seite. Wenn du aber willst, sage ich: jenes, wenn er selber sie benutzt hat, dieses, wenn ein anderer sie benutzt hat.
9Abajje fragte R. Joseph: Wie ist es, wenn Regen darauf gekommen ist und ihn fortgespült hat? Dieser erwiderte: Wenn noch Spuren vorhanden sind, so ist es erlaubt.
10Rabba b. R. Šila fragte
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.