Schabbat — Blatt 90b
1VOM GURKENSAMENZWEI, VOM KÜRBISSAMEN ZWEI UND VOM SAMEN ÄGYPTISCHER BOHNEN ZWEI [KÖRNER]. EINE REINE LEBENDE HEUSCHRECKE VON IRGEND WELCHER GRÖSSE, EINE TOTE VON DER GRÖSSE EINER DÖRRFEIGE. EIN GARTENVÖGELCHEN VON IRGEND WELCHER GRÖSSE, OB LEBENDIG ODER TOT, DA MAN EIN SOLCHES ZU HEILZWECKEN AUFBEWAHRT. R. JEHUDA SAGT, AUCH WER EINE LEBENDE UNREINE HEUSCHRECKE HINAUSTRÄGT, DA MAN EINE SOLCHE FÜR EIN KIND ZUM SPIELEN AUFBEWAHRT.
2GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Dung und feinen Sand als zum Düngen eines Kohlstengels erforderlich ist – so R. A͑qiba; die Weisen sagen, als man einen Lauchschaft düngen kann!? R. Papa erwiderte: Das eine, wenn man bereits gesäet hat, das andere, wenn man noch nicht gesäet hat, weil sich niemand bemüht, ein Korn zur Aussaat hinauszubringen.
3GURKENSAMEN. Die Rabbanan lehrten: Zwei Körner, wenn man sie zum Pflanzen hinausträgt; wenn zum Essen, soviel, als ein Schwein das Maul voll hat. – Was heißt Maulvoll eines Schweines? – Eines. – Wenn zum Heizen, als man damit ein leichtes Ei kochen kann; wenn zum Zählen, zwei, und wie manche sagen, fünf. Die Rabbanan lehrten: Wer zwei Haare von einem Pferdeschweife oder einem Kuhschwanze hinausträgt, ist schuldig, denn diese hebt man zu Netzen auf; eine Schweinsborste, zwei Ruten einer Palme und eine Bastfaser einer Palme.
4EIN GARTENVÖGELCHEN VON IRGEND WELCHER GRÖSSE, OB LEBENDIG ODER TOT. Was ist das für ein Garten Vögelchen? Rabh erwiderte: Die Fruchtdurchsucherin. Abajje sagte: Diese befindet sich in den [jungen] Palmen, die erst eine Rinde haben, und man verwendet sie zur [Erlangung von] Weisheit. Man esse die Hälfte der rechten und die Hälfte der linken Seite, dann werfe man sie in eine kupferne Röhre, die man mit sechzig Siegeln verschließe, und an den linken Arm hänge. Als Merkzeichen diene dir: Der Verstand des Weisen ist zu seiner Rechten, der Verstand des Toren ist zu seiner Linken. Dann wird man weise nach Wunsch und lernt nach Wunsch. Später esse man auch die zweite Hälfte, denn sonst vergißt man sein Studium.
5R. JEHUDA SAGT, AUCH WER &C. HINAUSTRÄGT. Der erste Tanna aber ist nicht dieser Ansicht; aus welchem Grunde? – Man könnte sie essen. – Demnach sollte dasselbe auch von einer reinen gelten!? Als nämlich R. Kahana einst vor Rabh stand und eine Šošiba auf seinen Mund flog, rief dieser: Nimm sie fort, damit man nicht glaube, daß du sie issest und übertrittst das Verbot: beekelt euere Seelen nicht. – Vielmehr, sie könnte verenden und man sie essen. – Und R. Jehuda? – Ein Kind betrauert sie, wenn sie verendet.
6WR ETWAS ZUR AUSSAAT, ZUR PROBE ODER ZU HEILZWECKEN AUFBEWAHRT HATTE UND ES AM ŠABBATH HINAUSTBÄGT, IST WEGEN JEDES QUANTUMS SCHULDIG, JEDER ANDERE NUR DANN, WENN ER DAS FESTGESETZTE QUANTUM HINAUSTRÄGT. BRINGT ER ES WIEDER HEREIN, SO IST ER NUR WEGEN DES FESTGESETZTEN QUANTUMS SCHULDIG.
7GEMARA. Wozu lehrt er den Fall, wenn jemand aufbewahrt hatte, er sollte doch lehren, wer etwas zur Aussaat, zur Probe, oder zu Heilzwecken hinausträgt, sei wegen jedes Quantums schuldig!? Abajje erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn jemand etwas aufbewahrt, den Zweck des Aufbewahrens aber vergessen und es dann ohne bestimmten Zweck hinausgetragen hat; man könnte glauben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.