Schabbat — Blatt 93b

1R. Jose sagt, beim Pferde ist er verunreinigend durch die Vorderfüße, beim Esel durch seine Hinterfüße, weil sich das Pferd auf die Vorderfüße und der Esel auf die Hinterfüße stützt. Warum denn, die anderen helfen ja mit!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, die Mithilfe sei bedeutungslos. R. Aši sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: R. Elie͑zer sagt: Hält er einen Fuß auf einem Geräte und den anderen auf dem Estrich, einen Fuß auf einem Steine und den anderen auf dem Estrich, so ist sein Dienst, wenn er auf einem Fuße stehen bleiben kann, falls man das Gerät oder den Stein fortnimmt, gültig, sonst aber ungültig.

2Warum denn, [der andere Fuß] hilft ja mit!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, die Mithilfe sei bedeutungslos. Rabina sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Hat er [das Blut des Opfers] mit der Rechten aufgenommen und mit der Linken nachgeholfen, so ist sein Dienst gültig. Warum denn, sie helfen ja einander!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, die Mithilfe sei bedeutungslos. Schließe hieraus.

3Der Meister sagte: Wenn einer [ihn hinaustragen] kann und der andere es kann, so sind sie [nach R. Meír] schuldig. Sie fragten: Ist das festgesetzte Quantum für jeden besonders erforderlich oder für alle zusammen? – R. Ḥisda und R. Hamnuna [streiten hierüber]; einer sagt, das festgesetzte Quantum für jeden besonders, und einer sagt, das festgesetzte Quantum für alle zusammen. R. Papa sagte im Namen Rabas: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn [der Flußbehaftete] auf einem Lager sitzt und vier Tücher sich unter den vier Füßen desselben befinden, so sind sie unrein, weil es nicht auf drei stehen kann. Warum denn, es sollte doch für jeden [Fuß] besonders das für die Verunreinigung durch einen Flußbehafteten nötige Quantum erforderlich sein!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, das erforderliche Quantum für alle zusammen.

4R. Nahm an b. Jiçḥaq sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn ein Reh in ein Haus kommt und jemand die Tür abschließt, so ist er schuldig; schließen zwei die Tür ab, so sind sie frei; wenn einer sie nicht abschließen kann und zwei sie abschließen, so sind sie schuldig. Warum denn, es sollte doch das für das Fangen nötige Quantum für jeden besonders erforderlich sein!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, das erforderliche Quantum für alle zusammen. Rabina sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn Gesellschafter zusammen gestohlen und geschlachtet haben, so sind sie [zum Strafersatz] verpflichtet. Warum denn, es sollte doch das zum Schlachten Geeignete für jeden besonders erforderlich sein!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, das festgesetzte Quantum für alle zusammen.

5R. Asi sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn zwei zusammen einen Webebalken hinausgetragen haben, so sind sie schuldig. Warum denn, es sollte doch das bezüglich des Hinaustragens festgesetzte Quantum für jeden besonders erforderlich sein!? Doch wohl deshalb, weil wir sagen, das festgesetzte Quantum für alle zusammen. R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Vielleicht deshalb, weil darin für diesen ein Quantum zum Kochen eines leichten Eies und für jenen ein Quantum zum Kochen eines leichten Eies enthalten ist!? – Wenn dem so wäre, so sollte er es von einem Balken schlechthin lehren, weshalb von einem Webebalken!? – Vielleicht deshalb, weil damit der eine ein Läppchen weben kann und der andere ein Läppchen weben kann!? – Vielmehr, hieraus ist nichts zu entnehmen.

6Ein Schüler rezitierte vor R. Naḥman: Wenn zwei einen Webebalken hin aus tragen, sind sie frei, nach R. Šimo͑n schuldig. – Wo denkst du hin!? Lies vielmehr: sie sind schuldig, nach R. Šimo͑n frei.

7WER SPEISEN UNTER DEM FESTGESETZTEN QUANTUM IN EINEM GEFÄSSE HINAUSBRINGT, IST AUCH WEGEN DES GEFÄSSES FREI, DENN DAS GEFASS IST NUR NEBENSÄCHLICHES. WER EINEN LEBENDEN IN EINEM BETTE, IST AUCH WEGEN DES BETTES FREI, DENN DAS BETT IST NUR NEBENSÄCHLICHES; WENN EINEN LEICHNAM IN EINEM BETTE, SO IST ER SCHULDIG. EBENSO IST MAN SCHULDIG, WENN MAN EIN OLIVENGROSSES STÜCK VON EINEM LEICHNAM ODER EINEM AASE, ODER EIN LINSENGROSSES STÜCK VON EINEM KRIECHTIERE[HINAUSBRINGT]; NACH R. ŠIMO͑N IST MAN FREI.

8GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wer Speisen im festgesetzten Quantum in einem Gefäße hinausbringt, ist wegen der Speisen schuldig und wegen des Gefäßes frei; braucht er aber das Gefäß, so ist er auch wegen des Gefäßes schuldig. Hieraus ist zu entnehmen, daß man, wenn man zwei olivengroße Stücke Talg bei einem Entfallen gegessen hat, zweimal schuldig ist!? R. Šešeth erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn es bezüglich der

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.