Schabbat — Blatt 95a

1das Schminken wegen Färbens, das Kämmen und das Scheiteln wegen Bauens. – Aber ist dies denn die Art des Bauens? – Allerdings, wie R. Šimo͑n b. Menasja vorgetragen hat: Und Gott, der Herr baute die Rippe; dies lehrt, daß der Heilige, gepriesen sei er, die Ḥava flocht und sie zu Adam brachte, denn in den überseeischen Städten nennt man das Geflecht ‘Gebäude’. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Wenn [eine Frau] sich selbst das Haar flicht, sich schminkt oder scheitelt, so ist sie frei, wenn einer anderen, so ist sie schuldig. Ebenso sagte R. Šimo͑n b. Elea͑zar im Namen R. Elie͑zers: Eine Frau darf sich keinen Puder aufs Gesicht auftragen, weil sie dadurch färbt.

2Die Rabbanan lehrten: Wer versehentlich am Šabbath milkt, buttert, im Quantum einer Dörrfeige käst, fegt, sprengt oder eine Honigscheibe aus der Wabe nimmt, ist ein Sündopfer schuldig; wenn vorsätzlich am Feste, so erhält er die vierzig [Geißelhiebe] – so R. Elie͑zer. Die Weisen sagen, an diesem und an jenem sei es nur des Feierns wegen verboten.

3Einst kam R. Nahm an b. Gorja nach Nehardea͑, und man fragte ihn: Wegen welchen Verbotes ist das Melken strafbar? Er erwiderte ihnen: Wegen Melkens. – Wegen welchen Verbotes ist das Buttern strafbar? Er erwiderte ihnen: Wegen Butterns. – Wegen welchen Verbotes ist das Käsen strafbar? Er erwiderte ihnen: Wegen Käsens. Da sprachen sie zu ihm: Dein Lehrer war wohl Binsenschneider? Hierauf kam er ins Lehrhaus und fragte es. Da erwiderte man ihm: Das Melken ist wegen Ablösens, das Buttern wegen Klaubens und das Käsen wegen Bauens strafbar.

4«Wer versehentlich am Šabbath fegt, sprengt oder eine Honigscheibe aus der Wabe nimmt, ist ein Sündopfer schuldig; wenn vorsätzlich am Feste, so erhält er die vierzig [Geißelhiebe] – so R. Elie͑zer.» R. Elea͑zar sagte: Was ist der Grund R. Elie͑zers? Es heißt: und er tauchte ihn in das Honiggesträuch; welche Gemeinschaft hat das Gesträuch mit dem Honig? Dies besagt vielmehr: wie man, wenn man etwas am Šabbath vom Gesträuche reißt, ein Sündopfer schuldig ist, ebenso ist man ein Sündopfer schuldig, wenn man eine Honigscheibe aus der Wabe nimmt.

5Amemar erlaubte in Maḥoza das Sprengen, denn er sagte: die Rabbanan haben das Sprengen deshalb verboten, weil man Vertiefungen glätten könnte, hier aber gibt es keine Vertiefungen. Rabba Tosphaáh traf Rabina, wie er durch die Schwüle gequält wurde, manche sagen, Mar Qešiša, der Sohn Rabas, traf R. Aši, wie er durch die Schwüle gequält wurde; da sprach er zu ihm: Hält der Meister denn nicht von der Lehre, daß, wer sein Haus am Šabbath sprengen will, eine Schüssel mit Wasser hole und sich das Gesicht in dieser Ecke, die Hände in jener Ecke und die Füße in einer anderen Ecke wasche, so daß das Haus von selbst gesprengt wird? Dieser erwiderte: Ich dachte nicht daran.

6Es wird gelehrt: Eine kluge Frau sprengt ihr Haus am Šabbath. Jetzt aber, wo wir der Ansicht R. Šimo͑ns sind, ist dies sogar von vornherein erlaubt.

7WER AUS EINEM DURCHLOCHTEN PFLANZENTOPFE PFLÜCKT, IST SCHULDIG, WENN AUS EINEM UNDURCHLOCHTEN, SO IST ER FREI; NACH R. ŠIMO͑N IST ER IN BEIDEN FÄLLEN FREI.

8GEMARA. Abajje wies Raba, manche sagen, R. Ḥija b. Rabh wies Rabh auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt, nach R. Šimo͑n sei man in beiden Fällen frei, wonach R. Šimo͑n den durchlochten [Pflanzentopf] dem undurchlochten gleichgestellt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.