Schabbat — Blatt 96a
1Aber Raba selbst sagte ja, ein mit einem mit einer Schnur befestigten Deckel versehenes nur dann, wenn es in seiner größeren Hälfte durchbrochen ist!? – Das ist kein Einwand; dies gilt von großen, jenes von kleinen. R. Asi sagte: Gelehrt wurde, ein Tongefäß [sei rein], wenn [durch das Loch] Flüssigkeiten eindringen; das, daß es schon beim Durchlassen erfolge, sagten sie nur von Bruchstücken. – Aus welchem Grunde? Mar Zutra, Sohn des R. Naḥman, erwiderte: Weil man nicht sagt: Setze ein Bruchstück unter ein Bruchstück.
2U͑la sagte: Im Westen streiten hierüber zwei Amoraim, R. Jose b. R. Abin und R. Jose b. Zabhda; einer sagt, ein Loch, daß ein Granatapfel durchfällt, und einer sagt, in der Größe einer kleinen Wurzel. Ein Merkzeichen: Ob mehr oder weniger. R. Ḥenana b. Kahana sagte im Namen R. Elie͑zers: Das Tongefäß [ist rein, wenn es ein Loch hat], daß Oliven durchfallen. Mar Qešiša, der Sohn Rabas, ergänzte im Namen R. Elie͑zers: Es gleicht dann Mist-, Stein- und Erdgefäßen, die weder nach der Tora noch nach den Schriftkundigen Unreinheit annehmen. Ein mit einem mit einer Schnur befestigten Deckel versehenes, wenn es in seiner größeren Hälfte durchbrochen ist.
3WER ETWAS AUS EINEM PRIVATGEBIETE IN EIN ÖFFENTLICHES GE-BIET ODER AUS EINEM ÖFFENTLICHEN GEBIETE IN EIN PRIVATGEBIET WIRFT, IST SCHULDIG; WENN AUS EINEM PRIVATGEBIETE IN EIN PRIVATGEBIET, DAZWISCHEN SICH EIN ÖFFENTLICHES GEBIET BEFINDET, SO IST ER NACH R. A͑QIBA SCHULDIG UND NACH DEN WEISEN FREI.
4ZUM BEISPIEL: WENN ZWEI ALTANE AN BEIDEN SEITEN DES ÖFFENTLICHEN GEBIETES SICH GEGENÜBERLIEGEN, SO IST, WER ETWAS AUS EINEM NACH DEM ANDEREN HINÜBERREICHT ODER WIRFT, FREI; BEFINDEN SICH BEIDE AN EINEM BAUWERKE, SO IST, WER ETWAS HINÜBERREICHT, SCHULDIG, UND WER ETWAS HINÜBERWIRFT, FREI, DENN AUF JENE WEISE GESCHAH AUCH DIE DIENSTARBEIT DER LEVITEN.
5AUS ZWEI WAGEN AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE, EINER HINTER DEM ANDEREN, REICHTEN SIE SICH GEGENSEITIG DIE BRETTER, WARFEN SIE ABER NICHT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.