Schabbat — Blatt 96b

1GEMARA. Merke, das Werfen ist ja eine Abzweigung des Tragens, wo befindet sich das Tragen selbst in der Tora? R. Joḥanan erwiderte: Die Schrift sagt: Da ließ Moše im Lager den Befehl ergehen; Moše saß ja im levitischen Lager, das öffentliches Gebiet war, und befahl den Jisraéliten: ihr sollt nichts mehr aus euerem Privatgebiete in das öffentliehe Gebiet hinausbringen. –

2Woher, daß dies für den Šabbath galt, vielleicht für den Wochentag, weil nämlich die Arbeit zu Ende war, wie es heißt: die Arbeit war übergenug!? – Dies ist aus [dem Worte] ergehen zu entnehmen; hier heißt es: im Lager ergehen,

3und dort heißt es: du sollst einen Posaunenschall ergehen lassen, wie dort an einem Tage des [Arbeits] Verbotes, so auch hier an einem Tage des [Arbeits]verbotes. –

4Wir wissen dies vom Hinausbringen, woher vom Hereinbringen? – Dies ist einleuchtend; es ist ja [die Überführung] aus einem Gebiete in ein anderes, somit ist es einerlei, ob hinausbringen oder hereinbringen. Jedoch ist das Hinausbringen Hauptarbeit und das Hereinbringen Abzweigung. –

5Merke, man ist ja wegen dieses schuldig und wegen jenes schuldig, weshalb heißt dieses Hauptarbeit und jenes Abzweigung? –

6Ein Unterschied besteht darin: wenn man zwei Hauptarbeiten oder zwei Abzweigungen zusammen verrichtet, ist man zweimal schuldig, wenn man aber eine Hauptarbeit und eine Abzweigung derselben verrichtet, ist man nur einmal schuldig. –

7Weshalb aber nennt er nach R. Elie͑zer, nach dem man wegen einer Abzweigung neben einer Hauptarbeit besonders schuldig ist, die eine Hauptarbeit und die andere Abzweigung? – Die bei [der Errichtung] der Stiftshütte wesentlich war, nennt er Hauptarbeit, die bei der Errichtung der Stiftshütte nicht wesentlich war, nennt er nicht Hauptarbeit. Oder aber: die in der Tora erwähnt wird, nennt er Hauptarbeit, die in der Tora nicht erwähnt wird, nennt er Abzweigung. –

8Wir haben gelernt: Wenn jemand etwas vier Ellen an eine Wand oberhalb zehn Handbreiten wirft, so ist es ebenso, als würde er in die Luft werfen, und wenn unterhalb zehn Handbreiten, als würde er auf die Erde werfen, und wer vier Ellen auf die Erde wirft, ist schuldig.

9Woher nun, daß man schuldig ist, wenn man vier Ellen auf die Erde wirft? R. Jošija erwiderte: Die Weber der Vorhänge warfen einander die Nadeln zu. – Wozu brauchten Weber Nadeln? – Vielmehr, die Nähter der Vorhänge warfen einander die Nadeln zu. –

10Vielleicht saßen sie nebeneinander!? – Sie würden einander mit den Nadeln angestoßen haben. – Vielleicht saßen sie innerhalb vier Ellen!?

11Vielmehr, erwiderte R. Ḥisda, die Weber der Vorhänge warfen das Webeschiffchen in das Vorhanggewebe. – Dieses ist ja aber mit der Hand verbunden!? – Beim letzten Wurfe. –

12Es fällt ja aber in Freigebiet!? – Vielmehr, die Weber der Vorhänge warfen das Webeschiffchen ihren Lehrlingen zu. – Vielleicht saßen sie nebeneinander!? – So würden sie einander mit dem Webekämme gestoßen haben. –

13Vielleicht saßen sie im Zickzack!? Ferner durften sie einander überhaupt nichts hinüberreichen!? Luda lehrte nämlieh: Mann für Mann die Arbeit, mit der er beschäftigt war; er darf sich nur mit seiner Arbeit befassen, nicht aber mit der Arbeit seines Nächsten.

14Und woher ferner, daß man schuldig ist, wenn man vier Ellen auf öffentlichem Gebiete trägt!? – Vielmehr, das ganze [Gesetz] von den vier Ellen auf öffentlichem Gebiete ist eine Überlieferung.

15R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Der Holzsammlertrug sie nur vier Ellen auf öffentlichem Gebiete. In einer Barajtha wird gelehrt, er habe [das Holz] gefällt. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte, er habe es gebündelt. –

16In welcher Beziehung ist dies von Bedeutung? – Bezüglich der Lehre Rabhs. Rabh erzählte nämlich: Ich fand eine Geheimrolle bei R. Ḥija, in der geschrieben stand: Isi b. Jehuda sagt: Es sind vierzig Hauptarbeiten weniger eine, und wenn man sie alle bei einem Entfallen ausübt, ist man nur einmal schuldig. Nicht mehr, wir haben ja gelernt, es gebe vierzig Hauptarbeiten weniger eine, und auf unsere Frage, wozu denn die Angabe der Zahl nötig sei, erwiderte R. Joḥanan, daß man, wenn man alle bei einem Entfallen ausgeübt bat, wegen jeder einzelnen besonders schuldig sei.

17Man lese daher: man ist wegen einer von ihnen nicht schuldig.

18Nach R. Jehuda ist es entschieden, daß das Tragen strafbar ist; nach der Barajtha ist es entschieden, daß das Fällen strafbar ist, und nach R. Aḥa b. Ja͑qob ist es entschieden, daß das Bündeln strafbar ist. Nach dem einen ist es von diesem nicht zweifelhaft, nach dem anderen ist es von jenem nicht zweifelhaft.

19Die Rabbanan lehrten: Der Holzsammler war Çelophhad, denn hier heißt es: als die Kinder Jisraél in der Wüste waren, ertappten sie einen Mann &c. und dort heißt es: unser Vater starb in der Wüste, wie es dort Çelophḥad war, so war es auch hier Çelophḥad – so R. A͑qiba.

20Da sprach R. Jehuda b. Bethera zu ihm: A͑qiba, ob so oder so, wirst du dereinst Rechenschaft ablegen müssen; ist es wahr, so stellst du ihn bloß, während die Tora ihn geschont hat, ist es nicht wahr, so verleumdest du diesen Gerechten! –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.