Schevuot — Blatt 11b
1ebenso wenn die Böcke wegen Götzendienstes abhanden gekommen waren und man an ihrer Stelle andere abgesondert hat, so sind siealle verendenzu lassen – so R. Jehuda. R. Elea͑zar und R. Šimo͑n sagen, sie seien weiden zu lassen, bis sie ein Gebrechen bekommen, sodann verkaufe man sie, und der Erlös fällt dem freiwilligen [Opferfonds] zu, denn Gemeinde-Sündopfer sind nicht verenden zu lassen.
2Weshalb denn, man sollte doch auch hierbei sagen, das Gericht setze über sie eine Bedingung voraus!? –
3Du sprichst von abhandengekommenen; bei abhandengekommenen verhält es sich anders, da dies selten ist. –
4Aber auch die [rote] Kuhist ja selten, dennoch wird gelehrt: die rote Kuh wird wegen jeder Untauglichkeit, die ihr anhaftet, ausgelöst; verendet sie, so wird sie ausgelöst, wurde sie geschlachtet, so wird sie ausgelöst, findet man eine schönere als sie, so wird sie ausgelöst, hat man sie auf ihrem Herrichtungsplatzegeschlachtet, so kann sie nimmermehr ausgelöst werden!? – Anders ist es bei der [roten] Kuh’, da sie Heiliges des Tempelreparaturfondsist. –
5Wieso wird sie ausgelöst, wenn sie verendet oder geschlachtet wurde, hierbei ist ja eine Aufstellung und Schätzung erforderlich!? – Hier ist die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, welcher sagt, Heiligtümer des Altars seien in [der Vorschrift von der] Aufstellung und Schätzung einbegriffen. Heiligtümer des Tempelreparaturfonds seien in [der Vorschrift von der] Aufstellung und Schätzung nicht einbegriffen. –
6Wie ist nun, wenn hier die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten ist, der Schlußsatz zu erklären: hat man sie auf ihrem Herrichtungsplatze geschlachtet, so kann sie nimmermehr ausgelöst werden,
7es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n sagte, die [rote] Kuh ist als Speise verunreinigungsfähig, weil sie eine Zeit der Tauglichkeithatte, und Reš Laqiš erklärte: R. Šimo͑n sei der Ansicht, die [rote] Kuh könne noch dann ausgelöst werden, wenn sie sich auf ihrem Herrichtungsplatze befindet!? –
8Vielmehr, anders ist es bei der [roten] Kuh, weil sie einen sehr hohen Wert hat.
9Der Meister sagte: Verendet sie, so wird sie ausgelöst. Löst man denn heilige Opfer aus, um sie den Hunden zu fressenzu geben!? R. Mešaršeja erwiderte: Wegen ihrer Haut. – Sollte denn das Gericht eine Bedingung voraussetzen nur wegen der Haut!? R. Kahana erwiderte: Die Leute pflegen zu sagen: vom Kamele das Ohr.
10Er wandte gegen ihn ein: Sie sprachen zu R. Šimo͑n: Dürfen sie für einander dargebracht werden? Er erwiderte ihnen: Sie dürfen dargebracht werden. Sie entgegneten ihm: Wieso dürfen sie [für einander] dargebracht werden, wenn ihre Sühne nicht gleichmäßig ist!? Er erwiderte ihnen: Alle sind sie bestimmt, die Verunreinigung des Heiligtums und der heiligen Opfer zu sühnen.
11Weshalb nun, er sollte ihnen doch erwidert haben, das Gericht setze eine diesbezügliche Bedingung voraus!? – Du sprichst von R. Šimo͑n: R. Šimo͑n ist nicht der Ansicht, daß das Gericht eine diesbezügliche Bedingung voraussetze. R. Idi b. Abin sagte nämlich im Namen R. A͑mrams im Namen R. Joḥanans, für das beständige Opfer bestimmte Tiere, die von der Gemeinde nicht verwendet worden sind, können nach R. Šimo͑n nicht fehlerfrei ausgelöst werden, und nach den Weisen wohl fehlerfrei ausgelöst werden. –
12Wer sind die Weisen, die gegen R. Šimo͑n streiten: wollte man sagen, die Rabbanan der Lehre vom Räucherwerke,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.