Schevuot — Blatt 44b

1und wie R. Joseph sagt, als Lohnhüter. –

2[Demnach streiten] Tannaím über die Ansicht R. Josephs? – Nein, hinsichtlich des Fund-Hüters sind alle der Ansicht R. Josephs, und sie streiten vielmehr über den Fall, wenn der Gläubiger das Pfand benutzt; einer ist der Ansicht, er übe dennoch eine gottgefällige Handlung aus, und der andere ist der Ansicht, er übe dann keine gottgefällige Handlung aus. –

3Es wäre anzunehmen, daß hierüberfolgende Tannaím [streiten]: Wenn jemand seinem Nächsten [Geld] auf ein Pfand geborgt hat und das Erlaßjahreingetreten ist, so verfällt [die Schuld] nicht, selbst wenn [das Pfand] nur die Hälfte wert ist – so R. Šimo͑n b. Gamliél; R. Jehuda der Fürst sagt, wenn der Wert des Pfandes der Schuld entspricht, verfällt sie nicht, wenn aber nicht, verfalle sie wohl.

4Wie ist nun das ‘verfällt nicht’ des ersten Autors zu verstehen: wollte man sagen, im entsprechenden Werte, demnach wäre R. Jehuda der Fürst der Ansicht, daß auch der entsprechende Wert verfalle; wozu hält er demnach das Pfand!?

5Doch wohl vollständig, und sie streiten über die Lehre Šemuéls. –

6Nein, tatsächlich im entsprechenden Werte, und ihr Streit besteht in folgendem: der erste Autor ist der Ansicht, im entsprechenden Werte, und R. Jehuda der Fürst ist der Ansicht, auch der entsprechende Wert verfalle. Wenn du aber einwendest: wozu hält er demnach das Pfand? Um die Sache in Erinnerung zu behalten.

7ALLE, DIE NACH DER TORA ZU SCHWÖREN HABEN, SCHWÖREN UND ZAHLEN NICHT, FOLGENDE ABER SCHWÖREN UND ERHALTEN [BEZAHLUNG]: DER LÖHNER, DER BERAUBTE, DER VERWUNDETE, DESSEN GEGNER EIDESVERDÄCHTIG IST, UND DER KRÄMER AUF GRUND SEINER KLADDE.

8DER LÖHNER ZUM BEISPIEL: WENN ER ZU JENEM SAGT: GIB MIR MEINEN LOHN, DEN ICH BEI DIR HABE, UND JENER SAGT: ICH HABE IHN DIR BEREITS GEGEBEN, DIESER ABER SAGT: ICH HABE IHN NICHT ERHALTEN, SO SCHWÖRT DIESER UND ERHÄLT IHN. R. JEHUDA SAGT, NUR WENN EIN TEIL EINGESTANDEN WIRD; WENN ZUM BEISPIEL DIESER ZU IHM SAGT: GIB MIR DIE FÜNFZIG DENAR, DIE ICH BEI DIR HABE, UND JENER SAGT: DU HAST BEREITS EINEN GOLD-DENAR ERHALTEN.

9DER BERAUBTE, ZUM BEISPIEL: WENN ZEUGEN BEKUNDEN, DASS ER UNBEFUGT IN SEIN HAÜS EINGETRETEN IST, UM IHN ZU PFÄNDEN, UND DIESER SAGT: DU HAST MEINE GERÄTE MITGENOMMEN, JENER ABER SAGT: ICH HABE NICHTS MITGENOMMEN, SO SCHWÖRT DIESER UND ERHÄLT [BEZAHLUNG]. R. JEHUDA SAGT, NUR WENN EIN TEIL EINGESTANDEN WIRD; WENN ZUM BEISPIEL DIESER SAGT: DU HAST ZWEI GERÄTE GENOMMEN, UND JENER SAGT: ICH HABE NUR EINES GENOMMEN.

10DER VERWUNDETE, ZUM BEISPIEL: WENN ZEUGEN BEKUNDEN, DASS ER BEI IHM UNVERSEHRT HINEINGEGANGEN UND VERWUNDET HERAUSGEKOMMEN IST, UND DIESER SAGT: DU HAST MICH VERWUNDET, JENER ABER SAGT: ICH HABE DICH NICHT VERWUNDET, SO SCHWÖRT DIESER UND ERHÄLT [ENTSCHÄDIGUNG]. R. JEHUDA SAGT, NUR WENN EIN TEIL EINGESTANDEN WIRD, WENN ZUM BEISPIEL DIESER SAGT: DU HAST MIR ZWEI WUNDEN BEIGEBRACHT, UND JENER SAGT: ICH HABE DIR NUR EINE WUNDE BEIGEBRACHT.

11DESSEN GEGNER EIDESVERDÄCHTIG IST, ZUM BEISPIEL:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.