Schevuot — Blatt 49b

1ER SEI VERENDET, WÄHREND ER TATSÄCHLICH EINEN BRUCH ERLITTEN HAT, GEFANGEN WORDEN, GESTOHLEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER HABE EINEN BRÜCH ERLITTEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET, GEFANGEN WORDEN, GESTOHLEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER SEI GEFANGEN WORDEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET IST, EINEN BRUCH ERLITTEN HAT, GESTOHLEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER SEI GESTOHLEN WORDEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET IST, EINEN BRUCH ERLITTEN HAT, GEFANGEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER SEI ABHANDEN GEKOMMEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET IST, EINEN BRUCH ERLITTEN HAT, GEFANGEN WORDEN ODER GESTOHLEN WORDEN IST, UND ALS JENER IHM ENTGEGNETE: ICH BESCHWÖRE DICH, ER ‘AMEN’ SAGTE, SO IST ER FREI.

2[WENN ER ZU IHM SAGTE:] WO IST MEIN OCHS, UND DIESER IHM ERWIDERTE: ICH VERSTEHE NICHT, WAS DU SPRICHST, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET IST, EINEN BRUCH ERLITTEN HAT, GEFANGEN WORDEN, GESTOHLEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN IST, UND ALS JENER IHM ENTGEGNETE: ICH BESCHWÖRE DICH, ER ‘AMEN’ SAGTE, SO IST ER SCHULDIG.

3WENN JEMAND ZU EINEM LOHNHÜTER ODER EINEM MIETER SAGTE: WO IST MEIN OCHS, UND DIESER IHM ERWIDERTE, ER SEI VERENDET, WÄHREND ER TATSÄCHLICH EINEN BRÜCH ERLITTEN HAT ODER GEFANGEN WORDEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER HABE EINEN BRUCH ERLITTEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET ODER GEFANGEN WORDEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER SEI GEFANGEN WORDEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET IST ODER EINEN BRUCH ERLITTEN HAT, [ODER ER ERWIDERTE,] ER SEI GESTOHLEN WORDEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH ABHANDEN GEKOMMEN IST, [ODER ER ERWIDERTE,] ER SEI ABHANDEN GEKOMMEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH GESTOHLEN WORDEN IST, UND ALS JENER IHM ENTGEGNETE: ICH BESCHWÖRE DICH, ER ’AMEN’ SAGTE, SO IST ER FREI.

4[WENN ER ERWIDERTE,] ER SEI VERENDET, HABE EINEN BRUCH ERLITTEN ODER SEI GEFANGEN WORDEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH GESTOHLEN WORDEN ODER ABHANDEN GEKOMMEN IST, UND ALS JENER IHM ENTGEGNETE: ICH BESCHWÖRE DICH, ER ‘AMEN’ SAGTE, SO IST ER SCHULDIG. [WENN ER ERWIDERTE,] ER SEI ABHANDEN GEKOMMEN ODER GESTOHLEN WORDEN, WÄHREND ER TATSÄCHLICH VERENDET IST, EINEN BRUCH ERLITTEN HAT ODER GEFANGEN WORDEN IST, UND ALS JENER IHM ENTGEGNETE: ICH BESCHWÖRE DICH, ER ‘AMEN’ SAGTE, SO IST ER FREI.

5DLE REGEL HIERBEI IST: WER STATT EINES FALLES, WEGEN DESSEN ER SCHULDIG IST, EINEN FALL, WEGEN DESSEN ER SCHULDIG IST, ODER STATT EINES FALLES, WEGEN DESSEN ER FREI IST, EINEN FALL, WEGEN DESSEN ER FREI IST, ODER STATT EINES FALLES, WEGEN DESSEN ER FREI IST, EINEN FALL, WEGEN DESSEN ER SCHULDIG IST, ANGIBT, IST FREI; WENN STATT EINES FALLES, WEGEN DESSEN ER SCHULDIG IST, EINEN FALL, WEGEN DESSEN ER FREI IST, SO IST ER SCHULDIG. DIE REGEL HIERBEI IST I WER DURCH SEIN SCHWÖREN SICH EINE ERLEICHTERUNG VERSCHAFFT, IST SCHULDIG; WER DURCH SEIN SCHWÖREN SICH EINE ERSCHWERUNG VERSCHAFFT, IST FREI.

6GEMARA. Wer ist der Autor [der Lehre] von den vier Hütern? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Es ist R. Meír. Raba sprach zu R. Naḥman: Gibt es denn einen Autor, der [von der Lehre] von den vier Hütern nichts hielte? Dieser erwiderte: Ich meine es wie folgt: der Autor, welcher sagt, der Mieter gleiche dem Lohnhüter, ist, wie Rabba b. Abuha sagte, R. Meír. –

7Wir wissen ja aber von R. Meír, daß er entgegengesetzter Ansicht ist!? Wir haben nämlich gelernt: Der Mieter ist haftbar, wie R. Meír sagt, wie ein unentgeltlicher Hüter, und wie R. Jehuda sagt, wie ein Lohnhüter. Rabba b. Abuha lehrte es entgegengesetzt. –

8Wieso vier, es sind ja nur drei!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Vier Hüter, bei denen es drei Modifikationen gibt.

9WENN JEMAND ZU EINEM UNENTGELTLICHEN HÜTER SAGTE &C. WO IST MEIN OCHS &C. WENN JEMAND ZU EINEM VON DER STRASSE SAGTE &C. WENN JEMAND SAGTE &C. WO IST MEIN OCHS, UND DIESER IHM ERWIDERTE: ICH WEISS NICHT, WAS DU SPRICHST &C. Rabh sagte, diese alle sind zwar frei wegen des Hüter-Eides, jedoch schuldig wegen des [falschen] Bekräftigungs-schwures; Šemuél aber sagte, sie seien auch wegen des Bekräftigungs-schwures frei. –

10Worin besteht ihr Streit? - Šemuél ist der Ansicht, weil er nicht promissorischgeleistet werden kann, und Rabh ist der Ansicht, weil er verneinend und bejahend geleistet werden kann. –

11Hierüber streiten sie ja bereits einmal!? Es wurde nämlich gelehrt: [Sagte jemand:] ein Schwur, daß jener ein Steinchen ins Meer geworfen hat, oder: ein Schwur, daß er nicht geworfen hat, so ist er, wie Rabh sagt, schuldig, und wie Šemuél sagt, frei. Rabh sagt, er sei schuldig, weil dieser Schwur verneinend und bejahend geleistet werden kann; Šemuél sagt, er sei frei, weil er nicht promissorisch geleistet werden kann!? –

12Beides ist nötig. Würde nur diesesgelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] Rabh sei dieser Ansicht nur hierbei, weil er den Schwur freiwillig geleistet hat, während er in jenem Falle, wo er ihm vom Gericht auferlegt wird, Šemuél beipflichte, und zwar nach einer Lehre R. Amis, denn R. Ami sagte, daß man wegen eines vom Gerichte auferlegten Schwures nicht wegen [Leistung eines falschen] Bekräftigungsschwures schuldig sei.

13Und würde nur jenes gelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] Šemuél sei dieser Ansicht nur hierbei, während er in jenem Falle Rabh beipflichte. Daher ist beides nötig.

14Der Text. R. Ami sagte: Wegen eines vom Gerichte auferlegten Schwures ist mein nicht wegen [Leistung eines falschen] Bekräftigungsschwures schuldig, denn es heißt:oder wenn [ki] jemand schwört und mit dem Munde ausspricht, freiwillig. Dies nach Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte, [das Wort] ki habe vier Begriffe: wenn, vielleicht, sondern, denn.

15R. Elea͑zar sagte: Alle sind sie frei wegen des Hüter-Eides, jedoch schuldig wegen des [falschen] Bekräftigungsschwures, außer dem Entleiher, wenn er schwört: ich verstehe nicht, was du sprichst, und dem Lohnhüter oder Mieter bei Diebstahl und Abhandenkommen; diese sind schuldig, weil sie Geld geleugnet haben.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.