Sevachim — Blatt 100a

1Dies ist kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn ihm jemand am vierzehnten gestorben ist und er ihn am vierzehnten bestattet hat, und eines in dem Falle, wenn ihm jemand am dreizehnten gestorben ist und er ihn am vierzehnten bestattet hat.

2Wenn ihm jemand am vierzehnten gestorben ist und er ihn am vierzehnten bestattet hat, so erfaßt der Tag des Todes die Nacht nach der Tora, wenn ihm aber jemand am dreizehnten gestorben ist und er ihn am vierzehnten bestattet hat, so erfaßt der Tag des Begräbnisses die Nacht nur rabbanitisch.

3R. Aši sprach zu R. Mari: Es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n sprach zu ihm: Dies ist zu beweisen, denn sie sagten, der Trauernde dürfe untertauchen und [abends] sein Pesaḥopfer essen, nicht aber andere Opfer; sollte jener ihm doch erwidert haben: ich spreche vom Tage des Todes, bei dem diesnach der Tora erfolgt, und du erwiderst mir hinsichtlich des Tages des Begräbnisses, an dem dies nur rabbanitisch erfolgt!? – Ein Einwand.

4Abajje erklärte: Dies ist kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn der Tod vormittags erfolgt ist, und eines in dem Falle, wenn der Tod nachmittags erfolgt ist; wenn er für das Pesaḥfest noch nicht geeignetist, ist für ihn die Trauer von Wirkung. –

5Woher entnimmst du, daß zwischen Vormittag und Nachmittag zu unterscheiden sei? – Es wird gelehrt:An ihr soll ersich verunreinigen, dies ist Gebot; weigert er sich, so verunreinige man ihn gegen seinen Willen. Die Frau des Priesters Joseph starb am Vorabend des Pesaḥfestes, und er wollte sich an ihr nicht verunreinigen, da taten sich seine Priesterbrüder zusammen und verunreinigten ihn gegen seinen Willen,

6Und dem widersprechend wird gelehrt:An seiner Schwester, was lehrt dies? Man könnte glauben, daß, wenn jemand sein Pesaḥopfer schlachten oder seinen Sohn beschneiden geht, und hört, jemand sei ihm gestorben, er sich an ihm verunreinige, so heißt es:soll er sich nicht verunreinigen.

7Man könnte nun glauben, wie er sich an seiner Schwester nicht verunreinigen darf, ebensowenig dürfe er es an einem Pflichttoten, so heißt es: an seiner Schwester; an seiner Schwester darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

8Wahrscheinlich spricht eines von dem Falle, wenn es vormittags erfolgt ist, und eines von dem Falle, wenn nachmittags. –

9Woher dies, vielleicht sprechen beide von dem Falle, wenn es nachmittags erfolgt ist, nur vertritt eine Lehre die Ansicht R. Jišma͑éls und eine die des R. A͑qiba. Es wird nämlich gelehrt: An ihr soll er sich verunreinigen, freigestellt – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, eine Pflicht. –

10Dies ist nicht einleuchtend, denn den Anfangsatz jenerlehrte ja R. A͑qiba. Es wird nämlich gelehrt: R. A͑qiba sagte:Person, das sind die nahen; Toten, das sind die fernen;

11an seinem Vater, an diesem darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten; an seiner Mutter, ist er Priester und Nazir, so darf er sich an seiner Mutter nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten; an seinem Bruder, ist er Hochpriester und Nazir, so darf er sich an seinem Bruder nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

12Und an seiner Schwester, was lehrt dies? Man könnte glauben, daß, wenn jemand sein Pesaḥopfer schlachten oder seinen Sohn beschneiden geht, und hört, jemand sei ihm gestorben, er sich an ihm verunreinigen dürfe, so heißt es: soll er sich nicht verunreinigen. Man könnte nun glauben, wie er sich an seiner Schwester nicht verunreinigen darf, ebensowenig dürfe er sich an einem Pflichttoten verunreinigen, so heißt es: an seiner Schwester, an seiner Schwester darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.