Sevachim — Blatt 100b

1Raba erklärte: Beide sprechen von dem Falle, wenn esnachmittags erfolgt ist, dennoch besteht hierkein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn es vor dem Schlachten und [Blut]sprengen erfolgt ist, und eines in dem Falle, wenn nachdem Schlachten und [Blut]sprengen.

2R. Ada b. Mathna sprach zu Raba: Nach dem Schlachten und Sprengen ist esja bereits erfolgt!? Raba sprach zu ihm: Das Essen des Pesaḥopfers ist unerläßlich, nach einer Lehre des Rabba b. R. Hona. Höre vielmehrauf das, was dein Meister dir sagt.

3Was ist das für eine Lehre des Rabba b. R. Hona? – Es wird gelehrt: Der Tag der Todesnachricht gleicht dem Tage des Begräbnisses hinsichtlich des Gebotes der siebentägigen und der dreißigtägigen [Trauer], und hinsichtlich des Essens vom Pesaḥopfer dem Tage des Gebeinesammelns; sowohl an dem einen als auch an dem anderen nehme man ein Tauchbad und esse abends Heiliges.

4Dies widerspricht sich ja selbst; zuerst heißt es, der Tag der Todesnachricht gleiche dem Tage des Begräbnisses hinsichtlich des Gebotes der siebentägigen und der dreißigtägigen [Trauer], und hinsichtlich des Essens vom Pesaḥopfer dem Tage des Gebeinesammelns, demnach darf man am Tage des Begräbnisses auch abends kein [Heiliges] essen, und darauf lehrt er, daß man sowohl an dem einen als auch an dem anderenein Tauchbad nehme und abends Heiliges esse!?

5R. Ḥisda erklärte: Es sind zwei verschiedene Autoren.

6Rabba b. R. Hona erklärte: Das ist kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn er die Todesnachricht kurz vor Sonnenuntergang erhalten hat, und ebenso, wenn das Gebeinesammeln kurz vor Sonnenuntergang erfolgt ist, und ebenso, wenn ihm jemand gestorben ist und man ihn kurz vor Sonnenuntergang bestattet hat, und eines in dem Falle, wenn dies nach Sonnenuntergang erfolgtist.

7Nach Sonnenuntergang ist esja bereits erfolgt!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß das Essen des Pesaḥopfers unerläßlich ist.

8R. Aši erklärte: [Die Worte] ‘sowohl an dem einen als auch an dem anderen’ sind wie folgt zu verstehen: sowohl am Tage der Todesnachricht als auch am Tage des Begräbnissestauche man unter und esse abends Heiliges.

9Aber das, was R. Aši gesagt hat, ist nichts ; merke, er spricht ja davon, so sollte es doch heißen: an beiden; vielmehr ist das, was R. Aši gesagt hat, nichts.

10Welche Tannaím sindes? – Es wird gelehrt: Wie lange währt die Trauer? – den ganzen Tag. Rabbi sagt, solange [der Tote] nicht bestattet worden ist.

11Wovon wird hier nun gesprochen, wollte man sagen, vom Tage des Todes, so gibt es ja niemand, der nicht der Ansicht wäre, daß rabbanitisch der Tag des Todes die Nacht erfasse.

12Und wieso sagt Rabbi ferner, solange [der Tote] nicht bestattet worden ist, wonach es ihm erlaubtist, wenn er bestattet wordenist, gibt es denn jemand, der nichts hält [vom Schriftverse:]ihr Ende wie an einem bitteren Tage!?

13R. Šešeth erklärte: Vom Tage des Begräbnisses.

14R. Joseph wandte ein: Wessen Ansicht vertritt demnach die Lehre, daß, wenn man eine Todesnachricht erhalten oder Gebeine gesammelt hat, man ein Tauchbad nehmen und abends Heiliges essen dürfe, wonach man es am Tage des Begräbnisses auch abends nicht essen darf!? Vielmehr ist es wie folgt zu erklären: wie lange währt die Trauer? Den ganzen Tag samt der [folgenden] Nacht; Rabbi sagt, solange er nicht bestattet worden ist, und nicht die [folgende] Nacht.

15Als man dies R. Jirmeja sagte, sprach er: Ein so bedeutender Mann wie R. Joseph sagte solches! Demnach wäre Rabbi erleichternder Ansicht, und dem widersprechend wird gelehrt: Wie lange währt die Trauer? Solange [der Tote] nicht bestattet worden ist, selbst zehn Tage – so Rabbi; die Weisen sagen, die Trauer währe nur den einen Tag!?

16Vielmehr ist es wie folgt zu erklären: wie lange währt die Trauer? Den ganzen Tag ohne die Nacht; Rabbi sagt, solange [der Tote] nicht bestattet worden ist, und auch die Nacht wird mit erfaßt.

17Sie sprachen vor Raba: Wenn Rabbi sagt, der Tag des Begräbnisses erfasse rabbanitisch die [folgende] Nacht, demnach erfaßt sie der Tag des Todes nach der Tora,

18somit ist Rabbi der Ansicht, die Trauer während der Nacht sei aus der Tora, und dem widersprechend wird gelehrt:Siehe, diesen Tag, nur mir ist esam Tage verboten, nachts aber erlaubt, den späteren Generationen aber ist es sowohl am Tage als auch nachts verboten – so R. Jehuda. Rabbi sagt, die Trauer während der Nacht sei nicht aus der Tora, sondern eine Bestimmung der Gelehrten!? –

19Tatsächlich ist sie rabbanitisch,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.