Sevachim — Blatt 104a

1und ‘nach dem Enthäuten’ ist zu verstehen, bevor [die Opfer] zum Enthäuten geeignetwaren und nachdem sie zum Enthäuten geeignet waren.

2Was ist dies [für ein Streit zwischen] Rabbi und R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n? – Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Das Blut macht auch die Haut allein tauglich; haftet sie aber am Fleische, so gleicht sie, wenn dieses untauglich wird, ob vor oder nach dem Sprengen, diesem.

3R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte: Das Blut macht nicht die Haut allein tauglich; wenn sie am Fleische haftet und dieses vor dem [Blut]sprengen untauglich wird, so gleicht sie diesem, wenn aber nach dem Sprengen, so wird die Haut, wenn das Fleisch nur eine Stunde tauglich war, abgezogen und gehört den Priestern.

4Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑:Du sollst deine Brandopfer Herrichten, das Fleisch und das Blut; R. Jehošua͑ sagt, weder das Fleisch ohne das Blut, noch das Blut ohne das Fleisch.

5R. Elie͑zer sagt, auch das Blut ohne das Fleisch, denn es heißt:und das Blut deiner Schlachtopfer soll gegossenwerden. Wozu heißt es demnach: du sollst deine Brandopfer Herrichten, das Fleisch und das Blut? Um dir zu sagen: wie das Blut werfend, ebenso auch das Fleisch werfend; du lernst hieraus, daß zwischen der Altarrampe und dem Altar ein freier Raumwar.

6Es wäre also anzunehmen, daß derjenige, welcher sagt, siesei tauglich, der Ansicht R. Elie͑zers ist, und derjenige, welcher sagt, sie sei nicht tauglich, der Ansicht R. Jehošua͑s ist. –

7Über die Ansicht R. Elie͑zers streiten sienicht, sie streiten nur über die Ansicht R. Jehošua͑s;

8derjenige, welcher sagt, sie sei nicht tauglich, stimmt entschieden mit R. Jehošua͑ überein, und derjenige, welcher sagt, sie sei tauglich, kann dir erwidern: R. Jehošua͑ sagt esnur vom Fleische, wobei die Priester keinen Verlust erleiden, hinsichtlich der Haut aber, wobei die Priester einen Verlust erleiden, pflichtet auch R. Jehošua͑ bei, daß es als bereits eingetretenerFall gilt.

9Wir haben nämlich gelernt: Ist das Fleisch unrein oder untauglich geworden oder ist es außerhalb der Vorhänge gekommen, so ist [das Blut], wie R. Elie͑zer sagt, zu sprengen, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht zu sprengen; jedoch pflichtet R. Jehošua͑ bei, daß, wenn es gesprengt worden ist, es wohlgefällig sei.

10R. ḤANINA DER PRIESTERVORSTEHER SAGTE &C. Etwa nicht, diesist ja bei den zu verbrennenden Farren und den zu verbrennenden Ziegenböcken der Fall!? –

11Von den Fällen, wo dies Gebotist, sprechen wir nicht. –

12Dies kommt ja vor, wenn esvor dem Enthäuten und vor dem Sprengenerfolgt!? – Wir sprechen von der abgezogenen. –

13Dies kommt ja vor, wenn es nach dem Enthäuten vor dem Sprengen erfolgt!? – Dies nach R. Elea͑zarb. R. Šimo͑n, welcher sagt, das Blut mache die Haut allein nicht tauglich.

14Wenn du aber willst, sage ich: auch nach Rabbi, denn Rabbi pflichtet bei, daß das Enthäuten vor dem Sprengen nicht vorzukommen pflege. –

15Dies kommt ja vor, wenn im Eingeweideeine tötliche Verletzung gefundenwird!? –

16Er ist der Ansicht, wenn im Eingeweide eine tötliche Verletzung gefunden wird, mache es wohlgefällig. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: R. A͑qiba sagte: Aus seinen Worten lernen wir, daß, wenn man ein Erstgeborenes enthäutet hat und es totverletzt befunden wird, die Priester die Haut nutznießen dürfen. Schließe hieraus. –

17Was lehrt uns demnachR. A͑qiba!? – Folgendes lehrt er uns: auch in der Provinz.

18R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. A͑qiba. Aber auch R. A͑qiba sagte es nur von dem Falle, wenn ein Bewährter es erlaubthat, nicht aber, wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat.

19Die Halakha ist aber wie die Weisen; das Fleisch ist zu vergrabenund die Haut zu verbrennen.

20DIE ZU VERBRENNENDEN FARREN UND DIE ZU VERBRENNENDEN ZIEGENBÖCKE WERDEN, WENN SIE NACH VORSCHRIFTVERBRANNT WERDEN, IM A͑SCHENRAUME VERBRANNT UND MACHEN DIE KLEIDERUNREIN; WENN SIE ABER NICHT NACH VORSCHRIFT VERBRANNTWERDEN, SO WERDEN SIE IN DER BURG VERBRANNT UND MACHEN DIE KLEIDER NICHT UNREIN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.